Die Bewegungsfelder schöpfen ihre Themen und Inhalte aus der umfangreichen traditionellen und aktuellen Sport- und Bewegungskultur. Klassische Sportarten stehen dabei im Sportunterricht gleichberechtigt neben modernen Bewegungsformen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch gemeinsame Vereinbarungen – alters- und entwicklungsangemessen – in die Auswahl geeigneter Unterrichtsinhalte sowie in die Gestaltung des Unterrichts einzubeziehen. Das gilt auch und nicht zuletzt für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.

Dem inklusiven Gedanken entsprechend wird den Schülerinnen und Schülern ein Unterrichtsangebot gemacht, das, etwa durch den Abbau von Barrieren oder die Modifikation von Inhalten und Regeln, die Partizipation aller ermöglicht, und zwar unabhängig von ethnischer oder kultureller Herkunft, von sozialem oder wirtschaftlichem Status, von Geschlecht oder sexueller Orientierung, von Alter oder Behinderung, von Religion oder Weltanschauung sowie von körperlicher Konstitution oder Gesundheit. Gruppenaufgaben und Mannschaftswettbewerben, die den gezielten Einsatz individueller Stärken für ein gemeinsames Ziel und das gewinnbringende Erleben in den Vordergrund stellen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hier kann den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zum respektvollen und motivierenden Miteinander gegeben werden.

Die zielgerichtete, sensible Beobachtung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und eine pädagogisch orientierte Lernstandserhebung, auch mittels diagnostischer Verfahren, sowie die Förderung ihrer Wahrnehmungsfähigkeit über verschiedene Analysatoren sind Aufgaben der unterrichtenden Lehrkraft, ggf. unterstützt durch speziell ausgebildete Lehrkräfte.

Maßnahmen der Differenzierung, ausgehend von individuellen Bedürfnissen, erreichten Niveaustufen und Lerntempi, unterstützen die Kompetenzentwicklung aller Schülerinnen und Schüler beim gemeinsamen Lernen.

Die Förderung von Vielfalt und Toleranz bei der Lösung von Bewegungsaufgaben sowie die Betrachtung von Fehlern als Lernchancen zum Erreichen individueller Ziele folgen dabei ebenso dem inklusiven Gedanken.

Sportunterricht, der den Erkenntnissen und Grundsätzen der reflexiven Koedukation folgt, strebt an, dass Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gefördert werden.

Um den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Sport und Bewegung zu erleichtern und eine Motivation für lebenslanges Sporttreiben anzubahnen, sollen im Sportunterricht einer Jahrgangsstufe alle pädagogischen Perspektiven (vgl. Kapitel 1) berücksichtigt werden (mehrperspektivischer Sportunterricht). Die pädagogischen Perspektiven können in den einzelnen Bewegungsfeldern unterschiedlich akzentuiert und verknüpft werden.

Die Schulung von konditionellen und koordinativen Fähigkeiten, von Beweglichkeit und Körperhaltung sowie von Formen der An- und Entspannung ist integrativer Bestandteil aller Themen und Inhalte des Sportunterrichts, wodurch sie auch einen positiven Beitrag zur körperlichen Entwicklung sowie zur Förderung der individuellen Fitness und Gesundheit leisten können. Zugleich erfolgt eine Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des Bewegungsfeldes Fitness der Sekundarstufe II.

Die Themen und Inhalte der Bewegungsfelder können auf allen Niveaustufen bearbeitet, erneut aufgegriffen und vertieft werden. Sie bieten zahlreiche Möglichkeiten, Bezüge zu anderen Fächern und zu übergreifenden Themen herzustellen.

Die Themen und Inhalte bilden die Grundlage für differenzierte Aufgabenstellungen, die eine Herausforderung für das gesamte Leistungsspektrum einer Lerngruppe darstellt. Die Lernenden erhalten Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb der Bewegungsfelder allein und in der Zusammenarbeit mit anderen zunehmend selbstständig unter Beweis zu stellen. Sie erfahren dabei, in welchem Maße sie die gesetzten Standards erreichen bzw. was sie tun können, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern. Die Vermittlung dafür notwendiger sporttheoretischer Inhalte ist eine wesentliche Voraussetzung und erfolgt integrativ in allen Bewegungsfeldern.

Thematischer Rahmen

Die Fachlehrkräfte und die Fachkonferenzen erhalten mit dem Rahmenlehrplan einen thematischen Rahmen, der im schulinternen Curriculum für den Sportunterricht  konkretisiert werden muss.

Folgendes ist dabei verbindlich:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden alle Bewegungsfelder mit unterschiedlichen Inhalten unterrichtet sowie Schnelligkeit und Beweglichkeit besonders gefördert.
  • In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden drei Bewegungsfelder mit unterschiedlichen Inhalten erweitert und vertieft.
  • In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden fünf Bewegungsfelder mit möglichst unterschiedlichen Inhalten erweitert und vertieft. Im Land Brandenburg wird das Bewegungsfeld Bewegen im Wasser einmal in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 verbindlich mit mindestens 15 Stunden unterrichtet.
  • Ab Jahrgangsstufe 5 wird in jedem Schulhalbjahr in mindestens einem Bewegungsfeld die Ausdauerfähigkeit besonders gefördert und überprüft.
  • In jedem Schuljahr werden in einem der drei möglichen Bewegungsfelder dieBundesjugendspiele vorbereitet und in Form des Wettbewerbs, Wettkampfs bzw. Mehrkampfs durchgeführt.

Bei der Erstellung des schulinternen Curriculums werden neben den im Rahmenlehrplan vorgegebenen Kompetenzen und Inhalten die Interessen der Schülerinnen und Schüler, das Schulprogramm, die Gegebenheiten der Schule, Kooperationen, Wettbewerbe etc. einbezogen.

Die ausgewiesenen Themenfelder werden für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens sonderpädagogische Förderung erhalten oder für die sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen5 festgestellt wurde, schülerbezogen berücksichtigt. Sie werden entsprechend der Lebensbedeutsamkeit für die Schülerinnen und Schüler ausgewählt.

5In Brandenburg sind diese Schülerinnen und Schüler dem Bildungsgang Förderschule Lernen gemäß §30 BbgSchulG zugeordnet.

Der Wahlpflichtunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einem ausgeprägten Interesse am Sport und sollte die besonderen Bewegungserfahrungen, Interessen und Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Aufgabe des Wahlpflichtunterrichts ist die weitere Förderung der sport- und bewegungsbezogenen Handlungskompetenz und insbesondere des sporttheoretischen Wissens im Praxis–Theorie–Verbund.

Der Wahlpflichtunterricht berücksichtigt alle Kompetenzbereiche (vgl. Kapitel 1.2), die auch den Pflichtunterricht bestimmen. Im Wahlpflichtunterricht können ausgewählte Themen und Inhalte des Pflichtunterrichts vertieft oder ergänzt sowie im Pflichtunterricht nicht behandelte Bewegungsfelder erschlossen werden.

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM