Berlin
Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung ist in Berlin - im Unterschied zu Flächenstaaten - Ministerium, Schulaufsichtsbehörde, oberste und zugleich Dienstbehörde (und für die zentral verwalteten Schulen zusätzlich noch Schulträger). In ihrer Eigenschaft als Ministerialbehörde trifft die Schulaufsichtsbehörde Entscheidungen über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Berliner Schulwesen wie z.B. die Grundlagen der Schulorganisation und des Unterrichts sowie die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes. Sie übt darüber hinaus die fachliche Aufsicht über die öffentlichen Schulen aus.
In Abgrenzung zum traditionellen Verständnis von Schulaufsicht legt das neue Berliner Schulgesetz fest, dass die Schulaufsichtsbehörde vorrangig beratend und unterstützend tätig werden soll und bei der Ausübung der fachlichen Aufsicht die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen zu beachten ist. Die für die jeweiligen Schulen zuständigen Schulaufsichtsbeamten unterstützen und beraten die Schulen bei der Entwicklung von Schulprogrammen und Angelegenheiten der internen Evaluation; zur Unterstützung der Schulentwicklung im Rahmen der externen Evaluation (Schulinspektion) können Zielvereinbarungen mit den Schulen geschlossen werden.
Aufgaben der Bezirke
In Berlin werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt, die Aufgaben des Schulträgers werden von den Bezirken übernommen. Ihnen obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen, hierzu zählen insbesondere Bau, Ausstattung und Unterhaltung. Die Einrichtung von Klassen und die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen fällt in den Verantwortungsbereich der Bezirksämter, sie decken den Sachbedarf, stellen das Verwaltungspersonal und sind für die laufende Verwaltung der Schulen verantwortlich. Die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben, die auch die Ausgaben für Lehrmittel einschließen, werden von den Bezirken übernommen. [Übersicht der Schulämter]
Brandenburg
Im Land Brandenburg gibt es eine zweistufige Schulaufsicht. Sie umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung und die Beaufsichtigung des Schulwesens.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
-
Schule
-
Schulen (in Berlin/Brandenburg)
- Schulsuche
- Schulformen
- Schulen einer Stadt (BB)
- Bildungswege
- Schulaufsicht in Berlin und Brandenburg
- Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
- Abibac-Seminar 2023
- Interessenbekundung FSJ-Schule Brandenburg im Schuljahr 2024/2025
- Wichtiges aus den Amtsblättern des MBJS
- Ferientermine für Berlin und Brandenburg
-
Schulen (in Berlin/Brandenburg)
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.