Folgende Komponenten können entsprechend der Förderrichtlinie gefördert werden:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden,
- Pädagogischer Standard-Schulserver,
- Schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays) zum Betrieb in der Schule,
- Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
- Schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, aber keine Smartphones), bis zu 25.000 EUR, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
10% der Bundesmittel sind für landesweite und länderübergreifende Investitionen vorgesehen.
Danach geschieht die Aufteilung der Mittel auf Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft nach dem Landesanteil an der Zahl der Schülerinnen und Schüler (Stand Schuljahr 2018/19).
Auch die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Schulträger geschieht mit Hilfe der erfassten Daten aus dem Schuljahr 2018/19.
Genaueres wird in den entsprechenden Richtlinien geregelt und ist abhängig von der Art der Trägerschaft.
Gefördert werden allgemein bildende und berufliche Schulen nach dem Schulgesetz inkl. Schulen des zweiten Bildungsweges.
Regelungen finden hierzu in der Bekanntmachung zur Umsetzung des DigitalPakts statt. Die Umsetzung geschieht mithilfe eines Lernraumkurses. In diesen müssen sich alle öffentlichen Schulen einschreiben.
Link: https://www.lernraum-berlin.de/moodle/course/view.php?id=15841
Der für die Schule personalisierte Einschreibeschlüssel wurde bereits an die Schulleitungen verschickt. Bei digitalpakt@senbjf.berlin.de kann dieser noch einmal beantragt werden.
Dieser Kurs ist nur für öffentliche allgemein bildende und berufliche Schulen des Landes Berlin zugelassen. Einrichtungen in freier Trägerschaft und andere Organisationen (Vereine und Firmen) können hier nicht zugelassen werden.
Ablauf:
- Die Schule meldet über die Bildungsstatistik den Stand der aktuellen IT-Ausstattung.
- Die Medienkonzepte werden nach der Vorlage (Vorgabe des Bundes) aktualisiert und im Lernraum hochgeladen.
- Nachdem die Gesamt- und die Schulkonferenz dem Medienkonzept zugestimmt haben, kann die Abschlusserklärung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Stellenzeichen I D 3, geschickt werden.
- Die weiteren Formulare zur Umsetzung und zur Bedarfsmeldung werden noch erstellt. Hierbei bitte ich Sie noch um Geduld.
- Nachdem die Medienkonzepte geprüft wurden, werden in einem Monitoring mit dem Schulträger die Maßnahmen bewilligt und umgesetzt. Die Schule erhält einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
- Zentraler Bestandteil der Fördergegenstände sind die Rahmenverträge des ITDZ.
Für Schulen in freier Trägerschaft wird eine separate Zuwendungsrichtlinie erstellt. Diese richtet sich nach §44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).
Förderfähig werden genehmigte und bezuschusste Ersatzschulen (Stand Schuljahr 2018/19) sowie Schulen der Ausbildungsberufe nach dem Pflegeberufegesetz sein.
Die Einschreibung in dem Lernraumkurs der öffentlichen Schulen ist aus Datenschutzgründen leider nicht möglich.
Verantwortlich für die Prüfung der Medienkonzepte nach den Vorgaben des Bundes sowie für die Abwicklung der konkreten Maßnahmen unter Einhaltung der LHO ist der jeweilige Schulträger. Regelungen zu den Nachweisen und Berichten finden mithilfe der Zuwendungsrichtlinie statt.
Eine Nutzung des Lernraumes für andere Organisationen (Firmen und Vereine) ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Bei externen Angeboten müssen die Vorgaben des Bundes und des Landes Berlin (einschließlich der Landeshaushaltsordnung) eingehalten werden.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung zum DigitalPakt
https://www.digitalpaktschule.de/
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum DigitalPakt
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/digitalpakt/
Redaktionell verantwortlich: Mathias Müller
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.