Die Verantwortung der Lehrkräfte ergibt sich insbesondere aus den §§ 15 - 17 ArbSchG. Danach sind alle Lehrkräfte bzw. Beschäftigten einer Schule gemäß Weisung und Unterweisung verantwortlich für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit. Dementsprechend haben sie auch Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler. Die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte sind den genannten Paragraphen zu entnehmen.
Alle Lehrkräfte haben u. a. die Aufgabe:
- Mängel, die eine Gefahr darstellen, unverzüglich an die Leitung der Schule zu melden;
- durch organisatorische Maßnahmen den Schutz der von ihnen betreuten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen;
- sich bei Notwendigkeit als Ersthelfer ausbilden zu lassen;
- an fachlich geeigneten Fortbildungen, z. B. der Unfallkasse Brandenburg und der Uni Potsdam, teilzunehmen;
- die Vorschriften und anderen Materialien der Unfallkasse Brandenburg zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu nutzen und ggf. im Unterricht einzusetzen.
Für die Aufsichtsführung gelten die Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich und deren Anlagen (VVAUFs). Des Weiteren wird auf die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) verwiesen.
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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