Hepatitis-B Impfung als Maßnahme zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Im Land Brandenburg können durch die staatlichen Schulämter in Schulen mit erhöhtem Risikopotential die Impfkosten übernommen werden. Dazu zählen Lehrkräfte im Bereich der Förderschulen "Geistige Entwicklung" (einschließlich der entsprechenden Abteilungen an anderen Förderschultypen) und der Förderschulen "Körperliche und motorische Entwicklung" sowie für Lehrkräfte an Jugendvollzugsanstalten. Die Beantragung von Erst- und Wiederholungsimpfung erfolgt durch die Lehrkraft beim Betriebsarzt auf dem Dienstweg.
Im Einzelfall können jedoch aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich sein, also kann auch eine entsprechende Hepatits-B-Impfung durchaus empfohlen werden. Das Risikopotential ist durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung abzuschätzen.
Unter Vorlage der Gefährdungsbeurteilung kann die betroffene Lehrkraft auf dem Dienstweg beim koordinierenden Betriebsarzt vorstellig werden, der dann ggf. gegenüber dem Schulamt eine Impfempfehlung aussprechen kann. Das jeweilige staatliche Schulamt prüft, ob eine Kostenübernahme erfolgt und teilt dies der betroffenen Lehrkraft mit.
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Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.