Qualitätsmerkmal 2.3: Schülerförderung im Lernprozess / 2.3.4

Qualitätsmerkmal 2.3: Schülerförderung im Lernprozess / 2.3.4

2.3.4 Systematische Förderung von leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern

Schulische Maßnahmen:

  • in der Schule bestehen Vereinbarungen (Förderkonzept und/oder Differenzierungsmaßnahmen) zur Förderung leistungsschwacher und -starker Schülerinnen und Schüler
  • diese Vereinbarungen werden umgesetzt
  • die Lehr- und Lernprozesse werden den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht
  • die Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Angebote zur Lernunterstützung
  • die Lehrkräfte verfügen über ein Repertoire an Unterrichtsformen und -methoden, durch das der Erwerb und die Anwendung individueller Lernstrategien gefördert werden
  • die Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, Lernpatenschaften zu bilden

 

Kriterien:

  • schuleigenes Förderkonzept für leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler
  • Konzept zur Leistungs- und Neigungsdifferenzierung Jahrgangsstufen 5 und 6
  • Informations- und Kommunikationstechnologien werden gezielt für die Förderung individueller Lernstrategien genutzt
  • schuleigenes Konzept zur motorische Entwicklungsförderung

 

Instrumente/Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Schulprogramm, Konferenz- und Gremienprotokolle, Ergebnisse von Wettbewerben, Förderkonzept, Förderpläne, Lernpläne, Schulstatistik,Beschlüsse der Klassenkonferenzen,Portfolio,  Lerntagebuch, Individuelle Lernstandanalyse (ILeA), Lernausgangslage (LAL)
  • Fragebogen, Interview
  • Beobachtungen (Schulbesuch, Unterrichtsbeobachtungen)

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM