Qualitätsmerkmal 2.4: Leistungsorientierung und -bewertung / 2.4.1

Qualitätsmerkmal 2.4: Leistungsorientierung und -bewertung / 2.4.1

2.4.1 Transparente Grundsätze der Leistungsbewertung

Schulische Maßnahmen:

  • die Konferenz der Lehrkräfte hat Grundsätze für die Beobachtung der Lernentwicklung und für die Leistungsbeurteilung an der Schule beschlossen
  • auf der Basis dieser Grundsätze erfolgt die Leistungsbewertung durch die einzelnen Lehrkräfte transparent
  • die Fachkonferenzen legen die jeweiligen fachbezogenen Kriterien der Leistungsbewertung fest
  • schriftliche, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen fließen ausgewogen in die Gesamtbeurteilung ein
  • Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden über die Anforderungen, die zu erbringenden Leistungen, die Zahl und Art der schriftlichen Arbeiten und weiterer Leistungsnachweise informiert

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Kriterien:

  • vereinbarte und transparente Grundsätze zur Leistungsbewertung
  • konkrete Beschlüsse zur Leistungsbewertung in allen Fächern
  • eine Schulhalbjahresplanung zur Verteilung der schriftlichen Arbeiten

 

Instrumente/Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse:Schulprogramm, Konferenz- undGremienprotokolle, Beschlussübersicht,Schuljahresterminplan, Zensuren- und Zeugnisunterlagen, Zwischenzeugnisse und /oder Beratungsniederschriften, Homepage, Hausaufgabenkonzept
  • Fragebogen, Interview
  • Beobachtungen (Schulbesuch)

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM