Qualitätsmerkmal 2.4: Leistungsorientierung und -bewertung / 2.4.1
- Einführung
- Qualitätsmerkmal 2.1: Schulinternes Curriculum
- Qualitätsmerkmal 2.2: Unterrichtsgestaltung
- 2.2.1 Fachliche Qualität des Unterrichts
- 2.2.2 Deutliche Strukturierung und transparente Zielausrichtung des Unterrichts
- 2.2.3 Didaktisch sinnvolle Einbindung von Medien und Methoden
- 2.2.4 Differenzierung und Individualisierung
- 2.2.5 Einsatz angemessener Lehrstrategien zur aktiven Teilnahme der Schülerinnen und
Schüler am Unterricht - 2.2.6 Stimulierung der Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Lernen, zur Zusammenarbei und gegenseitigen Unterstützung
- 2.2.7 Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, eigene Lösungen zu entwickeln, darzulegen
und zu reflektieren - 2.2.8 Lernförderliches Klima im Unterricht
- 2.2.9 Klassenmanagement
- Qualitätsmerkmal 2.3: Schülerförderung im Lernprozess
- 2.3.1 Berücksichtigung der individuellen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und
Schüler und deren Förderung - 2.3.2 Förderung von Verantwortungsbereitschaft und Gestaltungskompetenz
- 2.3.3 Förderung der Sprachbildung
- 2.3.4 Systematische Förderung von leistungsschwächeren und leistungsstärkeren
Schülerinnen und Schülern - 2.3.5 Regelmäßige individuelle Lernstandsanalysen und Rückmeldung individueller
Förderziele
- 2.3.1 Berücksichtigung der individuellen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und
- Qualitätsmerkmal 2.4: Leistungsorientierung und -bewertung
- 2.4.1 Transparente Grundsätze der Leistungsbewertung
- 2.4.2 Einbindung der Hausaufgaben in den Lernprozess
- 2.4.3 Feedback und Beratung
- Qualitätsmerkmal 2.5: Ganztag
2.4.1 Transparente Grundsätze der Leistungsbewertung
Schulische Maßnahmen:
- die Konferenz der Lehrkräfte hat Grundsätze für die Beobachtung der Lernentwicklung und für die Leistungsbeurteilung an der Schule beschlossen
- auf der Basis dieser Grundsätze erfolgt die Leistungsbewertung durch die einzelnen Lehrkräfte transparent
- die Fachkonferenzen legen die jeweiligen fachbezogenen Kriterien der Leistungsbewertung fest
- schriftliche, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen fließen ausgewogen in die Gesamtbeurteilung ein
- Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden über die Anforderungen, die zu erbringenden Leistungen, die Zahl und Art der schriftlichen Arbeiten und weiterer Leistungsnachweise informiert
Rechtliche Grundlagen:
Kriterien:
- vereinbarte und transparente Grundsätze zur Leistungsbewertung
- konkrete Beschlüsse zur Leistungsbewertung in allen Fächern
- eine Schulhalbjahresplanung zur Verteilung der schriftlichen Arbeiten
Instrumente/Methoden (Beispiele für Nachweise):
- Dokumentenanalyse:Schulprogramm, Konferenz- undGremienprotokolle, Beschlussübersicht,Schuljahresterminplan, Zensuren- und Zeugnisunterlagen, Zwischenzeugnisse und /oder Beratungsniederschriften, Homepage, Hausaufgabenkonzept
- Fragebogen, Interview
- Beobachtungen (Schulbesuch)
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM