Qualitätsmerkmal 4.3: Personalentwicklung und -einsatz / 4.3.2

Qualitätsmerkmal 4.3: Personalentwicklung und -einsatz / 4.3.2

4.3.2 Auf die Anforderungen und Ziele der Schule ausgerichtete Personalentwicklungsmaßnahmen

Schulische Maßnahmen:

  • die Schulleitung initiiert und begleitet Prozesse der Personalentwicklung
  • die Schulleitung motiviert die Mitarbeiter zur Übernahme von weiterqualifizierenden Aufgaben und Leitungsaufgaben und bietet Unterstützung an
  • die Schulleitung sorgt dafür, das vorhandene Expertisen im Kollegium zur Unterrichtsentwicklung genutzt werden
  • die Schulleitung ermöglicht die Professionalisierung von Lehrkräften durch geeignete Qualifizierungen
  • die Schulleitung fördert die Eigeninitiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten
  • die Schulleitung stellt sicher, dass neu an die Schule kommendes Personal systematisch eingearbeitet wird
  • die Lehrkräfte können die Möglichkeit von Praktika (z. B. für das Praxislernen oder an Oberstufenzentren) nutzen
  • die Lehrkräfte fühlen sich in der beruflichen Entwicklung unterstützt


Rechtliche Grundlagen:

  • §§ 70, 71 BbgSchulG
  • VV SchulB

 

Kriterien:

  • Zufriedenheit des Kollegiums
  • Überblick über Arbeitsverteilung im Kollegium
  • Durchführung und Auswertung von Mitarbeiterbefragungen
  • Unterstützung für neu an die Schule kommende LK (Mentoring)
  • Unterstützung für fachfremd und schulformfremd eingesetzte Lehrkräfte
  • Nutzung von Portfolios
  • regelmäßige Personalentwicklungsgespräche


Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse:Schulprogramm, Konferenz- und Gremienprotokolle, Liste der Stundenverteilung, Vertretungskonzept, Organigramm, Schuljahresarbeitsplan
  • Fragebogen, Interview
  • RESSOR-Bogen

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM