Qualitätsmerkmal 4.4: Qualitätsmanagement / 4.4.3

Qualitätsmerkmal 4.4: Qualitätsmanagement / 4.4.3

4.4.3 Verwaltung und Bewirtschaftung der Finanzmittel

Schulische Maßnahmen:

  • die Schulleitung entwickelt eine zugleich effektiv und transparent arbeitende Verwaltung
  • die Schulleitung sorgt für die Einhaltung der Rechtsvorschriften beim Verwaltungshandeln, bei der Aktenführung und Datenspeicherung
  • mit den Konferenzen werden die Grundsätze zur Verwendung des Schulbudgets (der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Landes und des Schulträgers) erarbeitet und dabei die Zuständigkeiten über die Aufgabenverteilung klar geregelt
  • die Schulleitung etabliert und unterstützt ein ökonomisch und ökologisch effektives Ressourcenmanagement
  • die Schulleitung erschließt durch die Mithilfe von Eltern, Sponsoren usw. zusätzliche Ressourcen
  • die Schulleitung schöpft Einsparpotenziale kreativ aus (z. B. in den Bereichen der Energieeinsparung und Abfallvermeidung)
  • die Schulleitung findet personelle Unterstützung in außerschulischen Bereichen und setzt diese ein
  • die Schulleitung engagiert sich für die Beschaffung und Sicherung personeller, finanzieller, sächlicher und zeitlicher Ressourcen

 

Kriterien:

  • Gundsätze der Verwendung des Schulbudgets
  • zusätzlich erwirtschaftete Mittel
  • Anzahl der Widersprüche gegen Verwaltungsakte
  • Kostenbilanz (Energie, Bauunterhaltung, Gebäudereinigung)
  • überschaubares Verwaltungssystem
  • Summe der zusätzlich erwirtschafteten Mittel
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger (Zielvereinbarung)
  • Schonung natürlicher Ressourcen und Vermeidung von Umweltbelastungen

 

Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Schulprogramm, Konferenzprotokolle, Haushaltslisten, Schulbudget, Schulkonferenzbeschlüsse
  • Fragebogen, Interview
  • Beobachtung (Schulbesuch)

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM