Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen / 4.5.1

Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen / 4.5.1

4.5.1 Gesundheitsförderliche und umweltschonende Gestaltung der Räume und Arbeitsbereiche

Schulische Maßnahmen:

  • die Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen werden an der Schule eingehalten
  • eine Gefährdungsbeurteilung wird durchgeführt und regelmäßig aktualisiert
  • die Räume und das Gelände werden umweltfreundlich gestaltet und ein umweltbewusster Umgang mit den Ressourcen wird erreicht

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Kriterien:

  • Zustand der Räume, des Geländes
  • Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
  • Reparaturaufträge und Ausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen (Schulträger)

 

Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Schulprogramm, Bericht der Schulvisitation, Schuljahresarbeitsplan, Gefährdungsbeurteilungen und Protokoll der Sicherheitsbegehung
  • schuleigene Statistik
  • Schulrundgang, Beobachtungen, Fragebogen, Interview

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM