Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen / 4.5.3

Qualitätsmerkmal 4.5: Gesundheitsförderung und -prävention sowie Arbeitsbedingungen / 4.5.3

4.5.3 Pflege, Ausstattung und Nutzung der schulischen Gebäude und Anlagen

Schulische Maßnahmen:

  • die Schulleitung arbeitet systematisch mit dem Schulträger zusammen
  • die Schulleitung setzt sich dafür ein, dass der Bestand an Räumen und Flächen dem quantitativen und qualitativen Bedarf entspricht
  • die Schulleitung achtet darauf, dass Schulgebäude, Räume und Flächen sich in einem gepflegten, einladenden und möglichst barrierefreien Zustand befinden

 

Kriterien:

  • regelmäßige Beratungen mit Schulträger/Gebäudeverwaltung
  • Sauberkeit im Gebäude und in den Außenanlagen
  • Organisation von Schülerdiensten


Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Schulprogramm, Bericht der Schulvisitation, Schuljahresarbeitsplan, Gefährdungsbeurteilungen und Protokoll der Sicherheitsbegehung
  • schuleigene Statistik
  • Schulrundgang, Beobachtungen, Fragebogen, Interview

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM