Akzelerationsmaßnahmen sind ein bewährter Förderansatz für besonders begabte oder hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglichen ein schnelleres Durchlaufen der Schullaufbahn und werden auch als beschleunigtes Lernen bezeichnet.
Solche Maßnahmen eignen sich vor allem für Kinder und Jugendliche, die ihren Altersgenossinnen und -genossen intellektuell voraus sind. Vor jeder Akzeleration ist eine sorgfältige Beurteilung der Entwicklungsphase der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers notwendig. Der Prozess sollte eng begleitet werden, durch Eltern, Lehrkräfte und gegebenenfalls durch schulische Unterstützerinnen und Unterstützer wie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen oder Mitarbeitende an den Beratungsstützpunkten im Land Brandenburg.
Oft erzielt man die besten Ergebnisse durch eine geeignete Kombination aus Akzeleration und Enrichment-Maßnahmen.
Mit den folgenden Maßnahmen können die Lernbedürfnisse begabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler besonders berücksichtigt werden.
Vorzeitige Einschulung
Eine vorzeitige Einschulung kann sinnvoll sein, wenn Kinder in den Vorschulangeboten nicht mehr ausreichend gefördert werden und sich im Kindergarten nicht mehr wohlfühlen oder langweilen. Bei der Entscheidung für eine vorgezogene Einschulung spielen neben kognitiven, sprachlichen und motorischen Fähigkeiten auch Sozialverhalten, Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit eine wichtige Rolle.
Die vorzeitige Einschulung ist in § 37 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes geregelt.
Flexible Schuleingangsphase (Flex)
Schulanfängerinnen und Schulanfänger können den Anfangsunterricht in den Klassen 1 und 2 mit flexibler Verweildauer entsprechend ihrer individuellen Lernbedürfnisse durchlaufen. In altersgemischten Lerngruppen werden Erst- und Zweitklässler gemeinsam unterrichtet, wobei jedes Kind entsprechend seines Entwicklungsstandes gezielt gefördert werden kann.
Weitere Informationen zur flexiblen Schuleingangsphase und zur Optimierung des Schulanfangs finden Sie auf dem Grundschulportal des Bildungsservers Berlin-Brandenburg.
Überspringen einer oder mehrerer Jahrgangsstufen
Das Überspringen einer oder mehrerer Jahrgangsstufen ist in Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mehrere Jahrgangsstufen dürfen zwar übersprungen werden, jedoch nicht in einem einzigen Schritt, sondern nur nacheinander. Wenn Schülerinnen und Schüler sehr gute Leistungen ohne großen Aufwand erzielen, kann das auf Unterforderung hinweisen und langfristig die Lernmotivation mindern. Gut vorbereitete und begleitete Maßnahmen wie das Überspringen einer Jahrgangsstufe können leistungsstarken Kindern und Jugendlichen helfen, ihrem Potenzial besser gerecht zu werden und wieder mehr Freude am Lernen zu gewinnen.
Rechtliche Grundlagen in Brandenburg
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG), § 51 Abs. 1; § 59 Abs. 1 und Abs. 6
- Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung - GV), § 12 Abs. 8
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-Verordnung - Sek I-V), § 15 Abs. 7
Für die Vorbereitung und Begleitung beim Überspringen von Jahrgangsstufen empfiehlt sich die Handreichung “Kluge Köpfe - entdecken - beflügeln - fördern. Handreichung zum Überspringen - Planung, Begleitung und Evaluation der Probezeit” (Hessisches Kultusministerium). Sie enthält Checklisten und Praxisbeispiele; ihre Hinweise lassen sich praxisnah nutzen, sollten aber an die landesrechtlichen Vorgaben in Brandenburg angepasst werden. Zur Handreichung gelangen Sie hier.
Das Drehtürmodell (analog & digital)
Das Drehtürmodell ermöglicht Schülerinnen und Schülern, den regulären Unterricht zeitweise zu verlassen, um am Fachunterricht einer höheren Jahrgangsstufe teilzunehmen, an Projekten zu arbeiten, sich auf Wettbewerbe vorzubereiten oder ein Juniorstudium zu absolvieren. Voraussetzung ist besondere Leistungsfähigkeit in einem oder mehreren Fächern. Teilnehmende besuchen in Absprache mit den Lehrkräften für einzelne Stunden andere Angebote; versäumte Inhalte werden, sofern sie relevant sind, selbstständig nachgearbeitet. Das Modell fördert fachliche Tiefe, Selbstlernkompetenz und persönliche Entwicklung, stellt Schulen jedoch organisatorisch vor Herausforderungen, weil Unterricht häufig parallel geplant werden muss.
Die Initiative Digitale Drehtür ergänzt das Angebot durch Online‑Kurse und Selbstlernmodule und bietet eine leichter umsetzbare Möglichkeit, diese Förderung digital zu realisieren. Weitere Informationen zu Kursangebot, Anmeldung für Brandenburger Schulen und Nutzungsbedingungen finden Sie auf der Website der Digitalen Drehtür, die hier verlinkt ist.
Juniorstudium
Ein Juniorstudium, auch Frühstudium genannt, ermöglicht besonders begabten und motivierten Schülerinnen und Schülern, bereits während der Schulzeit an regulären Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilzunehmen. Sie besuchen Vorlesungen und Seminare, können Prüfungen ablegen und erhalten Leistungsnachweise, die sich in der Regel später auf ein Studium anrechnen lassen. Voraussetzung ist in der Regel die Freistellung durch die Schule; versäumte Schulinhalte sind gegebenenfalls selbstständig nachzuholen. Formale Aufnahmebedingungen sowie Anrechnungsverfahren unterscheiden sich je nach Hochschule.
In Brandenburg und im näheren Umfeld bieten zum Beispiel die Universität Potsdam, die Technische Hochschule Wildau, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus‑Senftenberg sowie das Hasso‑Plattner‑Institut in Potsdam entsprechende Vorstudien‑ oder Juniorangebote an; auch zahlreiche Berliner Hochschulen - etwa die Humboldt‑Universität, die Freie Universität, die Technische Universität und die Hochschule für Wirtschaft und Recht - halten Früh‑ bzw. Schülerstudiums- und Schnupperprogramme bereit. Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Bewerbung und Anerkennung von Leistungen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen oder im Portal „Begabungslotse“.
