
Umgang mit Verdacht
Nicht immer ist es ratsam, einen ersten Anfangsverdacht sofort mit den Sorgeberechtigten zu besprechen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sexuelle Übergriffe oft im sozialen Nahbereich begangen werden, gilt es zu beachten, dass nur dann die Eltern involviert werden sollten, wenn der wirksame Schutz des Kindes gewährleistet werden kann.
Fachkräfte sollten eine Dokumentation beginnen und sich die Unterstützung durch eine so genannte insoweit erfahrene Fachkraft oder durch eine Beratungsstelle holen. Auch können Fortbildungen und Fachgespräche Sicherheit durch Informationen und Austausch bezogen auf einen Verdacht geben. Hier ist der Datenschutz nicht außer Acht zu lassen.
Wertvolle Hinweise zum sensiblen Umgang mit Verdachtsfällen und Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie auch in diesem Text von Robert Müller von STIBB e.V.
Was tun bei sexuellen Übergriffen?
Für akute Gefahrensituationen finden Sie Grundsätze des Handelns und Regelungen der Verantwortlichkeiten und zur Meldepflicht im Rundschreiben 16/17 des MBJS vom 1. Dezember 2017 (Amtsblatt MBJS17/36).
Sollten Sie einen Verdacht haben oder durch ein Kind oder eine jugendliche Person von einem Übergriff in Kenntnis gesetzt worden sein, ist es wichtig, dass Sie
- Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln,
- alles dokumentieren,
- den Fall mit Ihrer Schulleitung besprechen und
- sich an Fachstellen wenden, die zur sexualisierten Gewalt arbeiten.
Dort können Sie beraten werden und gemeinsam mit Expert*innen die nächsten Handlungsschritte planen. Direkt die Polizei zu informieren, ist nicht ratsam, auch wenn dieser Punkt in den Notfallplänen ganz weit oben erscheint. Die Notfallpläne werden im Hinblick darauf aktuell überarbeitet. Sie können sich bei der Polizei allerdings zuerst einmal anonym beraten lassen. Sobald Sie den Namen der betroffenen Person nennen, MUSS die Polizei ermitteln!
Redaktionell verantwortlich: Sabine Lenk, LISUM
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