TransKiGs(BE)

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Die Inhalte dieser Seite werden seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisiert. Sie sind Bestandteil des Bereiches der abgeschlossenen Modell- und Schulversuche in Berlin und/oder Brandenburg.

Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen und Gestaltung des Übergangs (TransKiGs)

Verbundprojekt
Laufzeit: 02/2005 - 12/2009

Das Verbundprojekt zielte auf die Entwicklung und Erprobung von Strategien und Instrumenten der Implementierung und Evaluation sowie auf eine perspektivische Weiterentwicklung von Bildungskonzepten und Bildungsplänen in Kita und Grundschule .
Dabei sollte ein Akzent auch auf der Erweiterung der Kooperation unterschiedlicher Institutionen, insbesondere von Kindergarten, Grundschule und Eltern liegen, wodurch die Veränderungsprozesse in der Praxis vor dem Hintergrund der jeweiligen Landesstrukturen bewirkt werden sollten.

Grundlage dafür war die Entwicklung gemeinsamer Elemente einer Bildungskonzeption von Kita und Grundschule, die Leitideen und Prinzipien, Ziele und Inhalte einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsphilosophie herausarbeitete. Dabei wurden die strukturellen Unterschiede sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten und Begrenzungen von Schule und Kindertagesbetreuung berücksichtigt mit dem Ziel, wechselseitige Lernprozesse sowie horizontale und vertikale Erfahrungs- und Kompetenztransfers zu ermöglichen.

Zugleich sollte die Wirksamkeit von Bildungskonzepten in den Bildungsgeschichten von Kindern längsschnittlich untersucht werden. Die Forschung sollte klären helfen, welche Instrumente und welche Rahmenbedingungen eine Voraussetzung dafür bieten, die individuelle Förderung von Kindern wirksam zu verbessern.

Für den Übergang (unter Beachtung der Diskontinuitäten) waren in Rahmenvorgaben die Bildungs- und Erziehungsansätze, die Bildungsprogramme/-pläne und Rahmenlehrpläne von Kita und Grundschule aufeinander abzustimmen sowie Elemente zum Übergang zu entwickeln und zu implementieren. Dazu gehörten gemeinsame Maßnahmen zur Entwicklung von Unterstützungsangeboten bei der Umsetzung der Topics der Bildungspläne, Maßnahmen zur Qualifizierung von MultiplikatorInnen sowie Fortbildungen, die Entwicklung von Evaluationsinstrumenten und curriculare Weiterentwicklungen. Eine besondere Rolle sollten Maßnahmen für eine veränderte Zusammenarbeit von Eltern, Kita-Erzieherinnen und Lehrerinnen im Hinblick auf den Übergang spielen. Maßnahmen zur Verwaltungsoptimierung sind dafür ein möglicher Weg.


TransKiGs-Transfer Berlin

Worum geht es?

Schulanfang ist kein Lernanfang - Schulanfang ist ein Übergang

Eine erfolgreiche Bildungsbiografie ist in erster Linie das Ergebnis vielfältiger und anregender Lernangebote und Lernumgebungen in der frühen Kindheit. Diese frühkindlichen Bildungserfahrungen sind auch die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in der Schule. Denn Bildungsprozesse bauen aufeinander auf.
Wenn Kinder von Anfang an in der Schule erfahren, dass sie etwas können und dass sie vor Schulbeginn schon vieles gelernt haben, kann der Übergang von der Kita in die Schule von Kindern als ein positiver Übergang erlebt werden.
Durch die Veränderung der Grundschulverordnung, durch die Anlage 6 der Qualitätsvereinbarungen, das Berliner Bildungsprogramm für Kindertagesstätten und die Rahmenlehrpläne der Grundschulen sind im Land Berlin die wesentlichen strukturellen Voraussetzungen geschaffen worden, um im Elementar- und Primarbereich anschlussfähige Bildungsprozesse zu ermöglichen und damit den Prozess des Übergangs für Kinder und ihre Familien zu verbessern.

Was ist TransKiGs-Transfer?

Im Zentrum von TransKiGs steht die Stärkung von anschlussfähigen und nachhaltigen Bildungs- und Lernprozessen in Kindertagesstätten und Grundschulen mit dem Ziel, die Bildungschancen der Kinder zu verbessern.
Kitas und Grundschulen kooperieren in TransKiGs systematisch. Dadurch können die Lehrer/innen der Saph an die Arbeit der Kita anknüpfen, um so den Übergang der Kinder von der Kita in die Schule optimal zu gestalten.
Eltern werden Beteiligungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Übergangs geboten, um sie am Übergang der Kinder von der Kita in die Schule aktiv teilhaben zu lassen.

TransKiGs ist seit 2005 in Berlin etabliert. Im Rahmen von TransKiGs konnten neunzig Einrichtungen bei ihren Kooperationsprozessen begleitet werden.

TransKiGs-Transfer (Berlin) - Ausgangslage

In der Reformdiskussion werden Kindertageseinrichtungen – neben ihren Aufgaben der Erziehung und Betreuung – als eigenständige Bildungseinrichtungen definiert. Diese sollen sich für die Interessen und Neigungen der Kinder öffnen und eine möglichst individuelle Begleitung der kindlichen Lernwege garantieren. Wechseln die Kinder vom Elementar- in den Primarbereich, helfen die Grundschulen die Lernprozesse der Kinder fortzusetzen. Die Grundschulen sollen sich den Prinzipien der Elementarpädagogik öffnen und die Kinder verstärkt individuell fördern. Einerseits sollen die Kinder aufnahmefähig sein für die Schule und andererseits die Schule zugleich aufnahmefähig für die Kinder.

Kooperation:

Eine wesentliche Grundlage der Arbeit der Berliner Kindertagesstätten bildet die mit den Verbänden der Liga und dem Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) abgeschlossene „Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen - QVTAG“, die wesentliche Maßnahmen zur Implementation des Berliner Bildungsprogramms für die Kindertagesstätten beschreibt. Jeder Berliner Träger, dessen Kita öffentlich finanziert wird, muss der QVTAG beitreten und die darin beschriebenen Verpflichtungen einhalten.

Nach § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sollen Fachkräfte der Kindertagesstätten den Übergang zur Schule durch eine am Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule unterstützen und eng mit ihr zusammenarbeiten.

In der Anlage 6 zur QVTAG vom 23. Juni 2008 werden die Grundlagen für den Übergang von der Kita in die Grundschule geregelt. In den Zielen und Grundsätzen wird auf die gemeinsamen Bildungsziele der Kitas und Grundschulen verwiesen, die im Berliner Bildungsprogramm der Kitas und den Rahmenlehrplänen der Grundschulenverankert sind. Die Notwendigkeit der Kooperation von Kita und Schule wird explizit als ein Anspruch formuliert.

Gemäß § 20 Abs, 7 Schulgesetz (SchulG) und § 3 Abs. 5 und 6 Grundschulverordnung (GsVO) sind auch die Schulen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten verpflichtet, insbesondere bei der Gestaltung des Übergangs der Kinder von Tageseinrichtungen der Jugendhilfe in die Grundschule. Dazu können die Schulen Vereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe schließen (§ 5 Abs. 2 SchulG). Außerdem sollen sie die Erfahrungen und Ergebnisse der bisher besuchten Einrichtungen der Jugendhilfe berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 GsVO).

TransKiGs-Transfer (Berlin) - Rahmenvorgaben und Berichte

Rahmenvorgaben des Landes:

Rechtsvorschriften:

Berichte TransKiGs Berlin:

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM