Frauenwahlrecht
Der 12. November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.
Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk hieß es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".
Nur 18 Tage später, am 30. November 1918, trat das Reichswahlgesetz in Kraft und am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte.
Das Dossier des Bildungsservers bietet Hintergrundinformationen zu der Geschichte der Frauenbewegung und zum Weltfrauentag sowie Linktipps für den Unterricht.
Seit 2019 ist der Frauentag in Berlin gesetzlicher Feiertag.
Redaktionell verantwortlich: Dr. Uwe Besch, LISUM
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