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Handreichung zur Überprüfung des Hör-/Hörsehverstehens in der Qualifikationsphase im Land Brandenburg

  • Erstellt von J. Seidel

Die Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache fordern, dass die Kompetenzen Sprechen oder Hör- bzw. Hörsehverstehen in einer Klausur überprüft werden, wenn eine dieser Kompetenzen nicht Teil der Abiturprüfung ist. Gemäß der Vorgabe gibt es im Land Brandenburg eine obligatorische mündliche Leistungsüberprüfung. Darüber hinaus sind Klausuren zum Hör- bzw. Hörsehverstehen nicht nur möglich, sondern auch wünschenswert.

Die Publikation Überprüfung des Hör-/Hörsehverstehens in einer Klausur der modernen Fremdsprachen in der Qualifikationsphase im Land Brandenburg des Landesinstituts für Schule und Medien möchte Lehrkräfte bei der adäquaten Konzeption und Durchführung von Klausuren mit dem Schwerpunkt Hör/ Hörsehverstehen  unterstützen und enthält zu diesem Zweck neben fachdidaktischen Informationen Empfehlungen und Beispiele.

Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM