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Mehr soziale Sicherheit und bessere Bezahlung für Kursleitende an Berliner Volkshochschulen

  • Erstellt von Birgit Hensel

Am 1. August sind in Berlin neue Ausführungsvorschriften (AV) über die Honorare an Berliner Volkshochschulen in Kraft getreten. Damit verbessern sich die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen für freiberufliche Kursleitende an Volkshochschulen. Die wichtigsten Neuerungen für alle Kursleitenden sind:

  • Einführung eines Rahmenvertrags für wiederkehrende Beauftragungen;
  • Erhöhung der Honorarbandbreiten aller Honorargruppen. In der maßgeblichen Gruppe (Tätigkeiten, die einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss voraussetzen) werden dies 41 Euro pro Unterrichtseinheit bis 1.8.2023 sein.
  • Aufnahme der Prüferinnen und Prüfer in die AV; diese erhalten somit höhere Honorare und können von den begünstigten Regelungen für Arbeitnehmerähnliche zur sozialen Absicherung profitieren. 
  • Verbesserung der Ausfallhonorarregelungen.

Für arbeitnehmerähnliche Kursleitende treten folgende Verbesserungen in Kraft:

  • Erhöhung des Urlaubsanspruches von 20 auf 23 Tagen in der Fünf-Tage-Woche;
  • Anpassung der freiwilligen Zuschüsse zu Kranken- und Rentenversicherung an die aktuellen Beitragssätze, Aufnahme eines Zuschusses zur Pflegeversicherung;
  • Aufnahme eines freiwilligen Zuschusses zur Unfallversicherung;
  • Verbesserung der Ausfallhonorarregelungen im Krankheitsfall, Erhöhung des Ausfallhonorars von 80 auf 90 Prozent und Reduktion der Karenztage auf 2, Aufnahme von etwaigen Reha-Maßnahmen in die Regelungen für Ausfallhonorare im Krankheitsfall;
  • Aufnahme eines freiwilligen Zuschusses im Mutterschutz.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatsbildungsverwaltung.

 

 

Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM