Zitat April 2012

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Alle für einen – einer für alle!
« Tous pour un, un pour tous. »; Alexandre Dumas: Les Trois Mousquetaires, Kap. 9

Gemeinschaft und Individuum:

Die Verfilmung des Romans “Die drei Musketiere”  von Alexandre Dumas mit Gene Kelly in der Rolle als D´Artangan habe ich als Kind mit Begeisterung gesehen. Tollkühn waren sie, die Musketiere, wehrhaft im Kampf für das Gute und Gerechte; sich gegenseitig in Freundschaft und in ihren Zielen verbunden – eine Solidargemeinschaft, die sich das Motto: „Alle für einen – einer für alle!“ gab. In Alexandre Dumas’  Roman beschließen sie ihr Versprechen, indem sie die Hände übereinander legen – ein Sinnbild für eine starke Gemeinschaft.
Das passt gut zu Kinderwünschen und Kinderbedürfnissen: Selbst wenn Kinder auch Konflikte haben, so möchten sie sich doch für eine gute Sache engagieren, sich eingebunden empfinden in eine starke Gemeinschaft, sich als selbstwirksamer Bestandteil eines Verbundes erleben, sich stark fühlen und gleichzeitig aufgehoben und beschützt wissen durch die anderen: Alle für einen – einer für alle.

Auch Erwachsene haben das Bedürfnis nach einer starken Gemeinschaft, in welcher sie wirksam werden dürfen. Das Motto findet sich immerhin in der Kuppel des Bundeshauses der Schweiz in abgewandelter Weise wieder und umschreibt den inoffiziellen Wahlspruch der Schweiz: „Einer für alle – alle für einen“. Er erinnert an die gigantische Spendenaktion 1868 nach einem Hochwasser1  und beschreibt das Engagement der Menschen füreinander.

Alle für einige:
In unserer Gesellschaft erfahren wir derzeit eine – ich möchte doch sagen – zynische Auslegung dieses Mottos. Die Rechte und Guthaben von denen, die wenig haben, werden weniger – die Rechte und Guthaben derer, die viel haben, werden mehr. Gewinne werden privatisiert, Verluste und Risiken sozialisiert.  Die Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe, die Gewinngarantien für die teilprivaten Eigner RWE und Veolina und die dadurch um 19% überteuerten Wasserpreise für die Berliner Bevölkerung2, welche das Bundeskartellamt festgestellt hat, sind als ein aktuelles Beispiel für Berlin zu nennen. Leider ist dies kein Einzelfall; die TV- und Hörfunk-Nachrichten und Printmedien sind voll von Berichten über Bankenkrisen, Managergehälter, Entlassungen trotz Konzerngewinnen, Steuerbefreiungen …

Inklusion:
Da empfinde ich doch die  UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung als wohltuende Zäsur in dieser modernen Auslegungsweise. Die Inklusions-Konvention, welche Deutschland 2009 ratifiziert hat und welche hierdurch Gesetzeskraft erlangt hat, verweist auf einen Paradigmenwechsel, was den Begriff von „Behinderung“ betrifft. Eine Behinderung wird nun nicht mehr einem Individuum zugeschrieben, das bestimmte „Defizite“ aufweist. Denn nach dieser Definition entsteht eine Behinderung im Wechselspiel zwischen Individuum mit Beeinträchtigung und den gesellschaftlichen Voraussetzungen bzw. Barrieren, welches ein Individuum an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.
Der neue Begriff von Behinderung hat radikal soziale Auswirkungen: Nun steht die Gesellschaft in der Verantwortung, die kompensatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit ein Mensch mit Beeinträchtigung (sozialer, psychischer, herkunftsbedingter, intellektueller, körperlicher Art, etc.) nicht behindert wird3. Die Gesellschaft, das sind wir in unseren kleineren privaten oder beruflichen oder kulturellen Zusammenhängen. Gesellschaft meint Politikerinnen und Politiker und Gesellschaft meint auch die Wirtschaft.
Gleichzeitig verweist die Konvention darauf, dass ein jeder Mensch einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander in Arbeit, Kultur, Freizeit und Gemeinschaftsleben leisten kann:  Alle für einen – einer für alle.

Eine Schule für alle:
An der Fläming-Grundschule4, der ersten staatlichen allgemeinbildendenden Grundschule Deutschlands, lernen alle Kinder seit über 35 Jahren miteinander im Gemeinsamen Unterricht, mit und ohne Behinderung, in der einen Schule für alle.
Unter den Schülerinnen und Schülern befinden sich also auch Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsproblemen, Lerneinschränkungen, Sprachbehinderungen, Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen sowie geistigen und schwersten Mehrfach-Behinderungen.
Diversität als Normalität - Tag für Tag - Schuljahr für Schuljahr.
Die Erfolge bezogen auf den Umgang mit Vorurteilen, Akzeptanz des Anderen, bezogen auf soziales Lernen, Verantwortungsübernahme und Mit-Menschlichkeit sind mit Geld nicht zu bewerten.

Alle Kinder lernen miteinander und voneinander. Der Unterricht und die jeweils spezielle Förderung erfolgen durch Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Klasse binnendifferenziert oder in speziellen Gruppen im Rahmen der äußeren Differenzierung. Die besonderen Förderungen stehen dabei, je nach Notwendigkeit zu Einzelmaßnahmen,  auch Kindern offen, die keinen offiziellen Status bezogen auf sonderpädagogische Förderung haben. Manche Fördereinheiten würden für sich auch keinen Sinn machen; Sprach- und Sprecherziehung z.B. beim Theaterspiel machen nun einmal allein keinen Spaß! Dieselbe Förderung kann jedoch als niederschwellige Intervention für ein Kind ohne speziell festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf hilfreich sein. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann auf diese Weise – ganz im Sinne der UN-Konvention – kompensiert und dadurch nicht wirksam werden.
Das funktioniert natürlich nur, wenn die personellen Ressourcen gewährt werden, die solche besonderen Förderungen für einzelne und für alle Kinder auch zulassen.

Inklusion und aktueller Diskurs:
In allen Bundesländern Deutschlands bemühen sich die Bildungsverwaltungen aktuell um neue Konzepte, um die Umsetzung der UN-Forderungen in den jeweiligen Schulsystemen anzustreben.
Es muss bei der Ausgestaltung der schulischen Integration bzw. bei Ausgestaltung der inklusiven Bildung und Erziehung sehr genau aufgepasst werden, welches das Leitmotiv bei der Umsetzung der Konvention ist: Soll ein teures(?) Sonderschulwesen – en passant und bei scheinbar gleichzeitiger Erfüllung der Forderungen – abgewickelt werden, um Gelder einzusparen? Oder ist die von den Betroffenen intendierte Forderung nach einer Verbesserung der Lebenssituation und der Selbstwirksamkeit und der tatsächlichen Teilhabe an Gesellschaft der Grund für die Umstrukturierung der Schullandschaft?

Das TINA-Prinzip:
Es reicht nicht aus, wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung nur häufiger sichtbar sind und sie sich in allgemeinbildenden Schulen befinden, wenn gleichzeitig ihre speziellen Bedürfnisse nicht mehr angemessen adressiert werden. Wenn, im Gegenteil, besondere Förderungen, wie alternative Lehrmethoden, zusätzliche Lernzeiten, anderes Material, zusätzliche Betreuung und Pflege, basale Stimulationen, individuelle Kommunikationsformen, hervorragendes Fachwissen, Diagnosekompetenzen aufgrund von postulierten „Einsparungszwängen“ gleichmäßig allen weggenommen werden.
Wenn die gleichen Maßstäbe der Personalausstattung von Förderzentren in die allgemeinbildende Schule „umgesteuert“ werden, dann würde dies allenfalls eine „exkludierende“ Wirkung entfalten – es würden Sonderschulklassen in allgemeinbildenden Systemen entstehen, weil diese Personalausstattung mit Lehr- und Pflegepersonal nichts anderes zulassen kann, als dass „förderschwerpunkt-homogene“ Lerngruppen entstehen – unter dem Dach der allgemeinbildenden Schule.
So ist die UN-Konvention ganz sicher nicht zu verstehen.

„Kostenneutralität“ oder gar Einsparungspotential bei der Beschulung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen für Inklusionskonzepte zur Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung zu postulieren, ist dem Bedarf jener Personengruppe nicht angemessen und – im Gegenteil – wenn die kompensatorischen Hilfsmittel und Förderungen aufgrund von Einsparungs-Mantras nach dem TINA-Motto5: „There is no alternative. (Es gibt keine Alternative.)“ verwehrt werden, dann werden die Menschen erst recht behindert.
Hier müssen die verschiedenen Betroffenenverbände, Schulverbände, Gewerkschaften, Gemeinschaften, Kirchen, Verwaltungen, Politikerinnen und Politiker, Eltern aller Kinder sehr genau darüber wachen, dass auch das Wohl aller Kinder und Jugendlicher tatsächlich beachtet wird.


Alle für einen – einer für alle:
Inklusion ist eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe.
Inklusion dient dem Wohle der gesamten Gemeinschaft  wie auch des Einzelnen.
Inklusion ist keine einmalige politische Verordnung, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der beharrliches Erarbeiten und Erkämpfen erfordert.

Inklusion ist nur recht – nicht billig.

 


So würden wohl auch Musketiere denken und handeln ….

 


Rita Schaffrinna

 

 

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[1] Ch. Pfister u. S. Summermatter (Hg): „Katastrophen und ihre Bewältigung“, Bern, Stuttgart, Wien 2002, Sonderdruck, S.72 (http://www.hist.unibe.ch/content/e267/e325/e8340/37_Pfister-Goldau-Gondo-04_ger.pdf)

[2]Berliner Morgenpost vom 1.2.2012 „Hohe Wasserpreise - Harsche Kritik am neuen Senat“

[3] Siehe UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Präambel (e)

[4] Siehe Kinofilm „Klassenleben“ von Hubertus Siegert, Piffl-Medien

[5]TINA steht für „There is no alternative.“ (Es gibt keine Alternative.) und wurde von Margret Thatcher benutzt, um ihre Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik zu legitimieren.

Rita Schaffrinna

  • Schulleiterin der Fläming-Grundschule, auch „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ in Berlin-Friedenau, Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung seit 1975

Hinweis

Die dargestellten Meinungsäußerungen in den Kommentaren zu den Zitaten des Monats widerspiegeln die Meinung des jeweiligen Autors und werden nicht vom Bildungsserver Berlin-Brandenburg inhaltlich verantwortet.

Redaktionell verantwortlich: Ralf Dietrich, LISUM