Wie können ChatGPT & Co. datenschutzkonform genutzt werden?

  • Erstellt von JWD-Redaktion (JA)

Ideen für Lehrkräfte, um ChatGPT in der Schule einzusetzen.

Mittlerweile gibt es vielfältige Veröffentlichungen zum Thema Datenschutz bei der Nutzung von ChatGPT und diese sind letztlich auch bei der Nutzung anderer bzw. zukünftiger Sprachmodelle und weiterer Entwicklungen im Rahmen der künstlichen Intelligenz zu beachten.

Faktisch ist die Nutzung von Chat GPT und Co. in der Schule derzeit durch die Bestimmungen des EU-Datenschutzes sehr stark eingeschränkt. Dies liegt u.a. am Standort der Server in den USA und den bei der Anmeldung und der Nutzung gesammelten bzw. verarbeiteten Daten der Nutzer:innen. Zudem ist das Mindestalter der Schüler:innen gemäß den AGB zu beachten. Eine schulische Nutzung von ChatGPT (oder vergleichbaren Anwendungen) durch Schüler:innen auf ihren eigenen Endgeräten scheidet ohne datenschutzkonforme Zwischenlösungen (wie z.B. KI-Assistenten für die Schule) derzeit aus.

Stehen keine speziellen technischen Lösungen zur Verfügung, sind dennoch derzeit im Unterricht folgende zwei Nutzungsszenarien denkbar:

  1. Die Schüler:innen nutzen ChatGPT auf nicht-individualisierten Benutzerkonten bzw. ohne Benutzerkonto auf einem Endgerät der Schule. Wichtig dabei wäre, dass bei der Anmeldung an ChatGPT kein privater Account, sondern Accounts genutzt werden, die durch die Schule erstellt wurden. Hierbei sollten die Schüler:innen darauf hingewiesen werden, bei der Nutzung keine privaten Daten (z.B. Name, Alter, Wohnort) einzugeben.
     
  2. Die Nutzung erfolgt über ein zentrales Endgerät ("Klassenraum-PC") oder das private Endgerät der Lehrkraft. Die Anzeige der "Unterhaltung" wird im Unterrichtsraum projiziert.

Kurzum: keine privaten Endgeräte, keine privaten Accounts bei ChatGPT und keine privaten Daten der Schüler:innen!

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© Emiliano Vittoriosi via Unsplash