Qualitätsmerkmal 1.2: Entwicklungsplanung und -umsetzung / 1.2.1
- Einführung zum Qualitätsbereich 1
- Qualitätsmerkmal 1.1: Schulprogramm
- Qualitätsmerkmal 1.2: Entwicklungsplanung und Umsetzung
- 1.2.1 Umsetzung aufgrund verbindlicher Absprachen
- 1.2.2 Dialog mit der zuständigen Schulaufsicht über die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Schule einschließlich des Visitationsberichts
- Qualitätsmerkmal 1.3: Evaluation
1.2.1 Umsetzung aufgrund verbindlicher Absprachen
Schulische Maßnahmen:
- die Fortschreibung des Schulprogramms sowie die schulinterne Evaluation wird dokumentiert
- die Evaluationsergebnisse werden in den beteiligten Fachkonferenzen und Mitwirkungsgremien diskutiert
- aus den Evaluationsergebnissen werden verbindliche Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet und organisiert
- in einem Arbeitsplan sind Ziele, Maßnahmen, Zeit und Verantwortlichkeiten erkennbar
Rechtliche Grundlagen:
- §§ 7, 8a, 91, 129 BbgSchulG
- Rundschreiben 8/09 (Fortschreibung und Evaluation von Schulprogrammen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg)
Kriterien:
- dokumentierte Fortschreibung des Schulprogramms und/oder des Leitbildes
- Arbeitsplan
Instrumente/Methoden (Beispiele für Nachweise)
- Dokumentenanalyse:
- Protokolle von schulübergreifenden Fachkonferenzen,
- Homepage,
- Schulprogramm,
- Urkunden,
- Zielvereinbarungen,
- Protokolle der Gremien,
- Protokolle der datengestützten Qualitätsgespräche
- interne Auswertung des Schulvisitatonsberichts, Arbeitsplan
- Fragebogen, Interview
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM