Es ist zu überlegen, ob die Behandlung von Plagiaten in die Hausordnung einer Schule oder in die Informationen zur Prüfung aufgenommen werden sollen.
Hier einige Beispiele:
"Plagiate erhalten die Note 1." (Satz aus dem Schullehrplan der gewerblichen Berufsschulen Oberwallis in der Schweiz. In der Schweiz entspricht die Note 1 der Note 6 in Deutschland. )
"§1 Zur Sicherstellung eines geordneten und zielgerichteten Schulbetriebes an der Fachmittelschule wird eine Disziplinarordnung erlassen.
§ 2 Verstösse
Als Verstösse, die nach den Richtlinien dieser Disziplinarordnung zu behandeln sind, gelten insbesondere:
...
d) Verstösse gegen die Bestimmungen über das Verfassen einer schriftlichen Arbeit (Plagiat);"
...
(Auszug aus der Disziplinarordnung der Fachmittellschule des Kantons Zug in der Schweiz.)
Möglich sind auch schuleinheitliche Regeln zum Umgang mit Plagiaten:
"Wer Texte von anderen wörtlich - ohne die Quelle anzugeben - übernimmt schmückt sich mit fremden Federn und täuscht den Leser über die eigene Leistung. Folgende Anregungen können dazu dienen, die Schüler/innen davon zu überzeugen, dass diese Plagiate sich nicht lohnen und dass sie auch im Rahmen der Schule als Täuschungsversuche angesehen werden
- Vor dem Auftrag, Referate oder Hausarbeiten anzufertigen, die Lerngruppe darüber informieren, was erlaubte und was unzulässige Übernahmen aus der Literatur oder Internetquellen sind. (Zitiertechniken, wörtliche Zitate, indirekte Literaturhinweise).
- Die Begriffe der „eigenen geistigen Leistung“ und des „Plagiats“ als unzulässige Übernahme fremden geistigen Eigentums erklären und an Beispielen zeigen.
- Den Schülern demonstrieren, bzw. selbst nachvollziehbar machen, wie leicht es ist, mit den üblichen Suchmaschinen die Internetquellen für wörtlich zitierte Texte zu identifizieren.
- Übungen anbieten zum Umformulieren und Integrieren von Aussagen aus der Literatur in selbst formulierte Texte.
- Die Sanktionen erklären, für den Fall, dass jemand Textpassagen als eigene geistige Leistung ausgibt, die in Wirklichkeit bloße Übernahmen aus der Literatur sind: Plagiat, Täuschungsversuch mit der Bewertung der Hausarbeit bzw. des Referates mit 00 Punkten.
- An den Schluss jeden Referates oder jeder Hausarbeit gehört eine Passage, in der der Schüler/ die Schülerin versichert, die Arbeit nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt zu haben und alle wörtlichen Übernahmen aus fremder Literatur als Zitate gekennzeichnet zu haben. Textvorschlag für das MPG:
„Ich versichere, das Referat/die Hausarbeit nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt und alle wörtlichen oder exzerpierten Übernahmen aus der Literatur kenntlich gemacht zu haben. Saarlouis, den ….. Unterschrift…“
(Da die Schüler/innen in der Regel noch nicht volljährig sind, kann die Schule natürlich keine „eidesstattlichen Erklärung“ verlangen. Auch die ersatzweise Unterschrift der Eltern ist pädagogisch wenig sinnvoll. Deshalb sollten wir es bei einem „versichern“ belassen.)
Eindeutige und schwerwiegende Plagiatsfälle sollten als „Täuschungsversuch“ gewertet werden. Im Zweifelsfall hilft die Schulleitung bei der Entscheidung über die zu verhängenden Sanktionen." (Auszug aus den Informationen für die Lehrkräfte am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis)
Redaktionell verantwortlich: Frank Oppermann
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.