Landesförderung des internationalen Schüleraustausches für Brandenburg und Gedenkstättenfahrten
Förderung des internationalen Schüleraustausches
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) fördert Schülerbegegnungen im Rahmen langfristig angelegter Schulpartnerschaften. Internationale Begegnungen dienen vorwiegend dem Zweck, Schulpartnerschaften aufzubauen und fortzuführen sowie persönliche Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und zu erhalten. Sie sollen dazu befähigen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen, sowie zur interkulturellen Erziehung, zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und zur Vermittlung landeskundlicher Kenntnisse beitragen.
Kontakt im Land Brandenburg
Staatliches Schulamt Cottbus
Simone Schüler
Tel.: +49 355 4866502
Förderkriterien
Die Kriterien zur Förderung von Schülerbegegnungen durch das Land Brandenburg können Sie in den
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches
nachlesen.
Partnerschule/ Partnerschulnetz
Sollte Ihre Schule noch keine Partnerschule haben oder Sie einen weiteren Partner suchen, können Sie sich im Partnerschulnetz registrieren und/oder dort nach einer geeigneten Partnerschule suchen.
Termine für die Antragstellung
Für die Antragstellung gelten folgende Termine:
- 15. Januar (für Begegnungen vom 01.01. bis 31.07.)
- 15. Juni (für Begegnungen vom 01.08. bis 31.12.)
mindestens jedoch 8 Wochen vor Reiseantritt.
Formulare für den internationalen Schüleraustausch
Förderung von Gedenkstättenfahrten nach Polen, im Land Brandenburg und nach Berlin
Mit der Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten können Fahrten von Schulen zu Gedenkstätten in Brandenburg, Berlin und Polen finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Förderung können auch Gedenkstätten besucht werden, an denen Lehrkräfte des Landes tätig sind. Sie bieten Projekte an, arbeiten mit Schülergruppen und organisieren Zeitzeugengespräche am Gedenkort.
Die Richtlinie unterstützt die Umsetzung des Rahmenlehrplans im Fach Geschichte bei der Einbeziehung außerschulischer Lernorte wie etwa Gedenkstätten in den Unterricht. In Anlage 3 der Richtlinie finden Sie Beispiele für verschiedene Lernorte und Gedenkstätten.
Antragsberechtigt sind in der Regel die Fördervereine der Schulen. Für Fahrten zu den Gedenkstätten in Brandenburg und Berlin werden die Fahrtkosten und Eintrittsgelder mit bis zu 30 € pro Schülerin und Schüler bezuschusst. Für Fahrten nach Polen werden pro Schülerin und Schüler u. a. Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Unterkunft sowie Eintrittsgelder mit bis zu 50 € für jeden Tag bezuschusst, an dem der Schwerpunkt ein Aufenthalt in einer Gedenkstätte ist, das heißt mindestens sechs Zeitstunden. Finden an den An- und Abreisetagen keine Gedenkstättenbesuche statt, kann für beide Tage zusammen ein Zuschuss von bis zu 50 € pro Schülerin und Schüler erstattet werden.
Für den Verwendungsnachweis gibt es zwei unterschiedliche Formulare, je nachdem ob es sich um eine Fahrt nach Brandenburg, Berlin oder nach Polen handelt. Bei Fahrten nach Brandenburg oder Berlin sind weiterhin Beleglisten einzureichen, bei Fahrten nach Polen wird auf die Vorlage gesonderter Beleglisten verzichtet.
Ansprechpersonen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
(allgemeine Fragen)
Sophie Mibus
Tel.: +49 331 866-3997
Staatliche Schulämter
Schulamt Cottbus
Simone Schüler
Tel.: +49 355 4866502
Schulamt Brandenburg
Eckhard Dörnbrack
Tel.: +49 3381 39-7418
Schulamt Frankfurt/Oder
(Fragen zum Verfahren der Zuwendung; keine Auskunft zu Bildungsinhalten etc.)
Anja Greiser
Tel.: +49 335 5210-529
Schulamt Neuruppin
haushalt.np@schulaemter.brandenburg.de
Tel.: +49 3391 7007 070
Förderkriterien
Die Kriterien zur Förderung von Gedenkstättenfahrten nach Polen, im Land Brandenburg und nach Berlin können Sie in der Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten nachlesen.
Termine für die Antragstellung
Für die Antragstellung gelten folgende Termine:
- 15. Januar (für Begegnungen vom 01.01. bis 31.07.)
- 15. Juni (für Begegnungen vom 01.08. bis 31.12.)
mindestens jedoch 8 Wochen vor Reiseantritt.
Formulare zur Landesförderung für Gedenkstättenbesuche
Weitere Fördermöglichkeiten
Förderungen für Schülerprojekte zur Zeitgeschichte, insbesondere im Zusammenhang von Begegnungen können u. U. beantragt werden bei:
- F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk
- Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
- Deutsch-tschechischer Zukunftsfonds
Verschiedene Institutionen, Stiftungen und Initiativen fördern auch Schulpartnerschaften und Schülerbegegnungen mit bestimmten Ländern bzw. unter speziellen Gesichtspunkten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Pädagogische Austauschdienst der KMK (PAD)
- Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)
- Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW)
- Euroregion Spree-Neiße-Bober
- Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA)
- Meet Up! für deutsch-ukrainische Jugendbegegnungen
- TANDEM - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
- ConAct - Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch
- Robert Bosch Stiftung
- Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
Redaktionell verantwortlich: Ralf Dietrich, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.