• Sport

Bewegungsfeldspezifische Standards des Kompetenzbereiches „Bewegen und Handeln“ / Bewegen im Wasser / Sprünge ins Wasser

Stufe C

Die Schülerinnen und Schüler können
  • einen Sprung aus ca. 1 m Höhe ausführen.

* Diese Standards sollen im Land Berlin am Ende der Jahrgangsstufe 3 erreicht werden und orientieren sich am Schwimmabzeichen Bronze.
Im Land Brandenburg sollen diese Standards am Ende der Jahrgangsstufe 4 erreicht werden. Wenn in Freibädern die Wasser- und Witterungsverhältnisse Unterkühlungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler erwarten lassen, kann der Schwimmunterricht in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 verlagert werden.



 

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM