Lernkultur

Beim Lernen und Lehren in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 wird den besonderen Entwicklungsabschnitten, in denen sich die Kinder und Jugendlichen befinden, Rechnung getragen. Alle Lernenden erhalten zunehmend die Möglichkeit, Verantwortung für ihren eigenen Lernfortschritt zu übernehmen und sich aktiv an der Gestaltung des Unterrichts zu beteiligen. Als Grundlage hierfür dienen für sie verständliche und nachvollziehbare Kriterien und Bewertungsmaßstäbe. Dadurch können sie zunehmend selbstständig ihre Stärken sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten einschätzen und den für sie passenden Lernweg beschreiten. Fehler und Umwege werden dabei als bedeutsame Bestandteile von Erfahrungs- und Lernprozessen erkannt und genutzt.

Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- und Körperbehinderungen und anderen Beeinträchtigungen erhalten Lernangebote, die es ihnen ermöglichen, aktiv und gleichberechtigt am Unterricht teilzunehmen.

Lernphasen

Neben der Auseinandersetzung mit dem Neuen sind Phasen des Anwendens, des Übens, des Systematisierens sowie des Vertiefens und Festigens für erfolgreiches Lernen von großer Bedeutung, denn nur in der praktischen Umsetzung wird der Kompetenzerwerb der Lernenden gefördert. Solche Lernphasen ermöglichen auch die gemeinsame Suche nach Anwendungen für neu erworbenes Wissen und verlangen eine variantenreiche Gestaltung im Hinblick auf Übungssituationen, in denen vielfältige Methoden und Medien zum Einsatz gelangen.

Lernbereiche

Der vorliegende Rahmenlehrplan bietet die Grundlage für die Bildung von Lernbereichen gemäß der jeweiligen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder Berlin und Brandenburg.

Hierbei gibt es zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Zum einen können mehrere Unterrichtsfächer zu einem Lernbereich zusammengefasst werden, zum anderen kann der Unterricht in mehreren Fächern durch enge Absprachen und schulinterne curriculare Festlegungen fachübergreifend gemeinsam gestaltet werden.

Im schulinternen Curriculum werden die Zielsetzungen des Lernbereiches, der inhaltliche Zusammenhang zwischen den einbezogenen Fächern und der Anteil der jeweiligen Fächer festgelegt. Die im Rahmenlehrplan angeführten Pflichtbereiche sind hierbei verbindlich.

Fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen

Die Vorbereitung und Durchführung von fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterrichtsvorhaben und Projekten ermöglichen es allen Beteiligten, Inhalte und Themenfelder in einen größeren Zusammenhang einzuordnen und Bezüge zu ihrem engeren und weiteren Lebensumfeld herzustellen.

Projektarbeit

Im Rahmen von Projekten, an deren Planung und Organisation sich Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend aktiv beteiligen, werden auch über Fachgrenzen hinaus Lernprozesse vollzogen und Lernprodukte erstellt. Dabei nutzen die Lernenden überfachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten wie z. B. Methoden des Dokumentierens und Präsentierens. Projektarbeit ist ein geeignetes Mittel, um die Motivation der Lernenden zu fördern, selbstständiges Denken zu entwickeln und erworbenes Wissen aus unterschiedlichen Fächern miteinander zu vernetzen. Dies dient der Stärkung des Selbstbewusstseins, wobei durch die Arbeit im Team zugleich die Übernahme demokratischer und sozialer Verantwortung geübt wird. >

Außerschulische Erfahrungen

Durch die Teilnahme an Projekten und Wettbewerben, durch das Lernen an außerschulischen Lernorten wie in Schülerlaboren, Forschungsstätten, Museen, Gedenkstätten, Theatern, Universitäten oder in Unternehmen, durch Auslandsaufenthalte und durch internationale Begegnungen erweitern die Lernenden ihren Erfahrungshorizont. Sie erhalten Gelegenheit, in neuen Zusammenhängen zu denken und zu handeln sowie eigene Haltungen, Einschätzungen und Perspektiven zu reflektieren.

Wertschätzung kultureller Identitäten/ Mehrsprachigkeit

Sprache und Kultur sind Bestandteile der Identität. Die unterschiedlichen Herkunftssprachen und kulturellen Hintergründe der Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht wertgeschätzt und berücksichtigt. Mehrsprachige Kinder und Jugendliche haben spezifische Kompetenzen, die genutzt und gefördert werden. Die Schule respektiert diese vielfältigen Sprachleistungen und kulturellen Identitäten der Lernenden, die von individuellen Erfahrungen und der eigenen Geschichte geprägt sind. Dies gilt im Land Brandenburg insbesondere für Sorben/Wenden² in deren angestammtem Siedlungsgebiet und für Schülerinnen und Schüler mit niederdeutscher Herkunftssprache³. Die Mehrsprachigkeit ist eine Grundlage für das Erlernen weiterer Sprachen und für lebenslanges Sprachenlernen. Mehrsprachige Kinder und Jugendliche können leichter in ihrem multikulturellen Umfeld und im globalen Kontext kommunizieren und so auch ihre interkulturelle Handlungsfähigkeit stärken. >

Bilingualer Unterricht

Bilingualer Unterricht ist gekennzeichnet durch Sachfachunterricht in einer modernen Fremdsprache. Der bilinguale Sachfachunterricht bietet die Möglichkeit zum fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernen. Auf der Grundlage der im Rahmenlehrplan festgelegten Vorgaben für die jeweiligen Unterrichtsfächer werden verstärkt Themenbeispiele, Sichtweisen und methodisch-didaktische Ansätze aus den Bezugskulturen einbezogen. Diese werden im schulinternen Curriculum präzisiert. Die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung für das Sachfach erfolgen auf der Grundlage der dafür festgelegten Bewertungskriterien. >

Regelungen für bilinguale Züge

Bilinguale Züge und Schulen arbeiten auf der Grundlage besonderer Regelungen, die u. a. Festlegungen bezüglich der fremdsprachig erteilten Unterrichtsfächer treffen. Auch für diese Fächer gilt der Rahmenlehrplan mit den jeweiligen schulspezifischen Ergänzungen in Form von Unterrichtsplänen, die Elemente der jeweiligen Referenzkulturen einbeziehen.


² Zum besonderen Bildungsauftrag der brandenburgischen Schule gehört die Vermittlung von Kenntnissen über den historischen Hintergrund und die Identität der Sorben/Wenden sowie das Verstehen der sorbischen/wendischen Kultur. Für den Unterricht bedeutet dies, Inhalte aufzunehmen, die die sorbische/wendische Identität, Kultur und Geschichte berücksichtigen. Dabei geht es sowohl um das Verständnis von Gemeinsamkeiten in der Herkunft und Verschiedenheiten der Traditionen als auch um das Zusammenleben. Sorbisch/Wendisch wird als Minderheitensprache im Land Brandenburg geschützt und gefördert.

³ Im Land Brandenburg steht Niederdeutsch als Regionalsprache unter besonderem Schutz.





Amtliche Fassung (Download als pdf-Datei)      Hinweise zur RLP-Einführung

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM