Die Standards beschreiben auf unterschiedlichen Niveaustufen, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit im Fachunterricht erwerben, je nachdem, über welche Lernvoraussetzungen sie verfügen und welchen Abschluss bzw. Übergang sie zu welchem Zeitpunkt anstreben. Die Standards orientieren sich am Kompetenzmodell und an den fachlichen Unterrichtszielen. Sie berücksichtigen die Anforderungen der Lebens- und zukünftigen Arbeitswelt der Lernenden.
Die im Kapitel 3 aufgeführten Themen und Inhalte können auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten werden.
Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- und Körperbehinderungen und anderen Beeinträchtigungen erhalten behindertenspezifisch aufbereitete Lernangebote, die es ihnen ermöglichen, den gewählten Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.
Bei den Standards handelt es sich um Regelstandards. Sie beschreiben, welche Voraussetzungen die Lernenden in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 erfüllen müssen, um Übergänge erfolgreich zu bewältigen bzw. Abschlüsse zu erreichen. Sie stellen in ihren jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres individuellen Lernens dar, sodass Standards höherer Niveaustufen darunterliegende einschließen.
Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können. Das Unterrichtsangebot berücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die in den Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit steigendem Alter zunehmend selbstständig auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren Niveaus vorbereiten können.
Die Anforderungen werden auf acht Stufen ausgewiesen, die durch die Buchstaben A bis H gekennzeichnet sind. Die Niveaustufen beschreiben die bildungsgangbezogenen Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler.
Für die Lehrkräfte verdeutlichen sie in Kombination mit den für ihre Schulstufe und Schulform gültigen Rechtsvorschriften, auf welchem Anforderungsniveau sie in der jeweiligen Jahrgangsstufe Unterrichtsangebote unterbreiten müssen.
Die Standards werden als Basis für die Feststellung des Lern- und Leistungsstands und der darauf aufbauenden individuellen Förderung und Lernberatung genutzt. Dafür werden differenzierte Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien verwendet, die die individuellen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen und dafür passgerechte Angebote bereitstellen.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Im schulinternen Curriculum dienen die Standards als Grundlage für die Festlegungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im Unterricht.
Die im Teil B formulierten Standards für die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler werden in den fachlichen Standards in diesem Kapitel berücksichtigt. Der Beitrag der Fächer zur Förderung von Sprach- und Medienkompetenz wird im Rahmen des schulinternen Curriculums abgestimmt.
Für Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie an
weiterführenden Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt:
Schulanfangsphase Niveaustufen A, B, in Teilen C
Jahrgangsstufen 3 – 4 Niveaustufe C, in Teilen D
Jahrgangsstufe 5 Niveaustufen C – D
Jahrgangsstufe 6 Niveaustufe D, in Teilen E
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen
werden auf folgenden Niveaustufen unterrichtet:
Jahrgangsstufe 3 Niveaustufe B, in Teilen C
Jahrgangsstufen 4 – 6 Niveaustufe C
Jahrgangsstufen 7 – 8 Niveaustufe D
Jahrgangsstufen 9 – 10 Niveaustufen D – E
Zur Vorbereitung auf den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 auch Angebote auf dem Niveau F unterbreitet.
Je nach dem Grad der Lernbeeinträchtigung erreichen die Schülerinnen und Schüler die gesetzten Standards nicht im vollen Umfang bzw. nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt. Dem trägt eine individuelle Ausrichtung des Unterrichtsangebots Rechnung.
Für die Integrierte Sekundarschule gilt:
grundlegendes Niveau:
Jahrgangsstufen 7 – 8 Niveaustufen D – E, in Teilen F
Jahrgangsstufen 9 – 10 Niveaustufe F, in Teilen G
erweitertes Niveau:
Jahrgangsstufen 7 – 8 Niveaustufe E, in Teilen F
Jahrgangsstufen 9 – 10 Niveaustufen F – G
Für das Gymnasium gilt:
Jahrgangsstufe 7 Niveaustufe E
Jahrgangsstufe 8 Niveaustufe F
Jahrgangsstufe 9 Niveaustufe G
Jahrgangsstufe 10 Niveaustufe H
Die folgende Darstellung veranschaulicht die im Berliner Schulsystem in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 möglichen Lerngeschwindigkeiten im Überblick und zeigt die Durchlässigkeit des Schulsystems. Sie bietet zudem eine Grundlage für eine systematische Schullaufbahnberatung. In der Darstellung ist auch erkennbar, welche Anforderungen Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsbildungsreife erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Dieses Niveau können auch Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen erreichen, wenn sie den der Berufsbildungsreife gleichwerten Abschluss anstreben.
Der Unterricht im Wahlpflichtfach Sozialwissenschaften/Wirtschaftswissenschaft in den Jahrgangsstufen 9/10 wird dazu genutzt, dass die Schülerinnen und Schüler ihre bereits erworbenen Kompetenzen anwenden und vertiefen. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 wird das entsprechende Übergangs- bzw. Abschlussniveau erreicht.
Niveaustufen
Analysieren
Die Schülerinnen und Schüler können...
Die Schülerinnen und Schüler können...
Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können...
Die Schülerinnen und Schüler können...
Die Schülerinnen und Schüler können...
Methoden anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können...
Die Schülerinnen und Schüler können...
Amtliche Fassung (pdf-Datei) Hinweise zur RLP-Einführung
Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM