Unterrichtsvorhaben werden so gestaltet, dass sie verschiedene Themenfelder, Themen und Inhalte miteinander verknüpfen. Sie stellen Bezüge zu anderen Fächern und zu übergreifenden Themen und Fragen her. Vielfältige Zugangsweisen und Handlungsformen innerhalb eines Unterrichtsvorhabens ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten in mehreren Kompetenzbereichen gleichzeitig weiterzuentwickeln. Die Unterrichtsvorhaben knüpfen nach Möglichkeit an die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler an, berücksichtigen unterschiedliche Lernausgangslagen und beziehen dabei die verschiedenen kulturellen Vorerfahrungen der Lernenden ein. Sie regen die Auseinandersetzung mit vielfältigen musikalischen Erscheinungsformen, Stilen, Genres, Epochen und Kulturen an.

Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von ethnischer und kultureller Herkunft, sozialem und wirtschaftlichem Status, Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter und Behinderung sowie Religion und Weltanschauung, bildet sowohl die Basis für die Unterrichtspraxis als auch einen zentralen Inhalt im Sinne des inklusiven Lernens.

Rückmeldungen sind ein notwendiger Bestandteil von Lernprozessen, damit die Schülerinnen und Schüler klare Vorstellungen vom eigenen Lernfortschritt und dem aktuellen Leistungsstand erhalten. Rückmeldungen zeigen darüber hinaus Entwicklungsmöglichkeiten auf und geben den Schülerinnen und Schülern Anregungen und Impulse, um Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen. Lernerfolge im Fach Musik stellen sich oftmals nicht auf direktem Weg ein, sondern sind an Möglichkeiten des Suchens und Experimentierens sowie an Phasen des kontinuierlichen Übens gebunden. Erfolgversprechende Lernwege schließen deshalb das Risiko von Fehlern und das zeitweilige Misslingen von Experimenten und kreativen Lösungsansätzen ein.

Kontinuierliche Dokumentationsformen erleichtern es den Schülerinnen und Schülern, den eigenen Lernweg nachzuvollziehen und zu reflektieren. Dazu gehören Portfolios, Arbeits- und Lerntagebücher, in denen Beobachtungen, Zwischen- und Endergebnisse gesammelt und als Entwicklungsprozesse dokumentiert werden.

Für Schülerinnen und Schüler sind musikalische und musikbezogene Lernerfolge erkennbar

  • an der Vielfalt ihrer musikalischen Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten,
  • an der Sicherheit im Gebrauch der eigenen Stimme und im Umgang mit Instrumenten,
  • an der Klarheit eigener Vorstellungen in musikalischen Gestaltungsprozessen,
  • am Grad der Selbstständigkeit in musikalischen Erarbeitungsphasen,
  • an der Sicherheit im Umgang mit Fachwissen, Fachsprache und musikalischen Zeichen,
  • an der Vertrautheit mit den spezifischen Umgangs- und Arbeitsweisen des Faches.

Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes, Ergebnisse musikalischer Arbeitsphasen einem Publikum vorzustellen. Zur Berücksichtigung des Prozesscharakters musikalischen Lernens werden zu den verschiedenen Formen der Präsentation aber auch Arbeitsdokumentationen hinzugezogen. Die musikalische Leistungsdarstellung muss nicht zwingend eine Bewertung nach sich ziehen.

Für die Bewertung darf nur das vorausgesetzt werden, was im Unterricht zuvor gelernt werden konnte. Im Musikunterricht werden mündliche, schriftliche und musikpraktische Leistungen bewertet, deren anteilige Gewichtung die Fachkonferenz festlegt.

Musikpraktische Leistungen zeigen sich

  • in der Vielfalt vokaler, instrumentaler und gestalterischer Fähigkeiten,
  • im Einfallsreichtum und in der Experimentierfreude beim Erfinden von Musik,
  • in rhythmischer und intonatorischer Sicherheit und Genauigkeit,
  • in der sachgerechten Handhabung von Musikinstrumenten,
  • in der aktiven und beständigen Teilnahme an Übe- und Gestaltungsprozessen,
  • in der Teamfähigkeit während musikalischer Erarbeitungsprozesse,
  • im aufmerksamen und bewussten musikalischen Zusammenspiel,
  • in der Intensität des musikalischen Ausdrucks,
  • in der Differenziertheit musikalischer Präsentationen,
  • in der Fähigkeit zur Reflexion eigener Gestaltungen und Präsentationen.

Außerhalb der Schule erworbene musikalische Fähigkeiten können in die Bewertung eingehen, wenn sie den Unterricht bereichern. Um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich auf ungewohnte Herausforderungen einzulassen, Grenzen zu überschreiten und neue Wege zu erproben, gibt es im Musikunterricht immer wieder auch Freiräume, die ohne Bewertung bleiben.

Die Themen und Inhalte des Musikunterrichts lassen sich in fünf Themenfeldern darstellen:

  • Grundlagen der Musik,
  • Form und Gestaltung,
  • Gattungen und Genres,
  • Wirkung und Funktion,
  • Musik im kulturellen Kontext.

Diese Themenfelder gelten für alle Jahrgangsstufen und kehren auf verschiedenen Niveaustufen wieder. Sie gliedern sich jeweils in drei verbindliche Themen, denen mögliche Inhalte zugeordnet sind. Ausgewiesen werden vor allem solche Inhalte, anhand derer die Kompetenzen und Standards im Fach Musik entwickelt werden können. Die ausgewählten Inhalte bilden die Grundlage für differenzierte Aufgabenstellungen und eine Materialauswahl, die eine Herausforderung für das gesamte Leistungsspektrum einer Lerngruppe darstellt. Sie können auf höherem Niveau später erneut aufgegriffen werden. Die Konkretisierung von Inhalten und deren Zuordnung zu Jahrgangsstufen ist Aufgabe des schulinternen Curriculums.
Die ausgewiesenen Themenfelder werden für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens sonderpädagogische Förderung erhalten oder für die sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“  festgestellt wurde, schülerbezogen berücksichtigt. Sie werden entsprechend der Lebensbedeutsamkeit für die Schülerinnen und Schüler ausgewählt.

Unterrichtsvorhaben werden so gestaltet, dass sie verschiedene Themenfelder, Themen und Inhalte miteinander verknüpfen. Sie stellen Bezüge zu anderen Fächern und zu übergreifenden Themen und Fragen her. Vielfältige Zugangsweisen und Handlungsformen innerhalb eines Unterrichtsvorhabens ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten in mehreren Kompetenzbereichen gleichzeitig weiterzuentwickeln. Die Unterrichtsvorhaben knüpfen nach Möglichkeit an die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler an, berücksichtigen unterschiedliche Lernausgangslagen und beziehen dabei die verschiedenen kulturellen Vorerfahrungen der Lernenden ein. Sie regen die Auseinandersetzung mit vielfältigen musikalischen Erscheinungsformen, Stilen, Genres, Epochen und Kulturen an.

Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von ethnischer und kultureller Herkunft, sozialem und wirtschaftlichem Status, Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter und Behinderung sowie Religion und Weltanschauung, bildet sowohl die Basis für die Unterrichtspraxis als auch einen zentralen Inhalt im Sinne des inklusiven Lernens.

Rückmeldungen sind ein notwendiger Bestandteil von Lernprozessen, damit die Schülerinnen und Schüler klare Vorstellungen vom eigenen Lernfortschritt und dem aktuellen Leistungsstand erhalten. Rückmeldungen zeigen darüber hinaus Entwicklungsmöglichkeiten auf und geben den Schülerinnen und Schülern Anregungen und Impulse, um Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen. Lernerfolge im Fach Musik stellen sich oftmals nicht auf direktem Weg ein, sondern sind an Möglichkeiten des Suchens und Experimentierens sowie an Phasen des kontinuierlichen Übens gebunden. Erfolgversprechende Lernwege schließen deshalb das Risiko von Fehlern und das zeitweilige Misslingen von Experimenten und kreativen Lösungsansätzen ein.

Kontinuierliche Dokumentationsformen erleichtern es den Schülerinnen und Schülern, den eigenen Lernweg nachzuvollziehen und zu reflektieren. Dazu gehören Portfolios, Arbeits- und Lerntagebücher, in denen Beobachtungen, Zwischen- und Endergebnisse gesammelt und als Entwicklungsprozesse dokumentiert werden.

Für Schülerinnen und Schüler sind musikalische und musikbezogene Lernerfolge erkennbar

  • an der Vielfalt ihrer musikalischen Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten,
  • an der Sicherheit im Gebrauch der eigenen Stimme und im Umgang mit Instrumenten,
  • an der Klarheit eigener Vorstellungen in musikalischen Gestaltungsprozessen,
  • am Grad der Selbstständigkeit in musikalischen Erarbeitungsphasen,
  • an der Sicherheit im Umgang mit Fachwissen, Fachsprache und musikalischen Zeichen,
  • an der Vertrautheit mit den spezifischen Umgangs- und Arbeitsweisen des Faches.

Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichts, Ergebnisse musikalischer Arbeitsphasen einem Publikum vorzustellen. Zur Berücksichtigung des Prozesscharakters musikalischen Lernens werden zu den verschiedenen Formen der Präsentation aber auch Arbeitsdokumentationen hinzugezogen. Die musikalische Leistungsdarstellung muss nicht zwingend eine Bewertung nach sich ziehen.

Für die Bewertung darf nur das vorausgesetzt werden, was im Unterricht zuvor gelernt werden konnte. Im Musikunterricht werden mündliche, schriftliche und musikpraktische Leistungen bewertet, deren anteilige Gewichtung die Fachkonferenz festlegt.

Musikpraktische Leistungen zeigen sich

  • in der Vielfalt vokaler, instrumentaler und gestalterischer Fähigkeiten,
  • im Einfallsreichtum und in der Experimentierfreude beim Erfinden von Musik,
  • in rhythmischer und intonatorischer Sicherheit und Genauigkeit,
  • in der sachgerechten Handhabung von Musikinstrumenten,
  • in der aktiven und beständigen Teilnahme an Übe- und Gestaltungsprozessen,
  • in der Teamfähigkeit während musikalischer Erarbeitungsprozesse,
  • im aufmerksamen und bewussten musikalischen Zusammenspiel,
  • in der Intensität des musikalischen Ausdrucks,
  • in der Differenziertheit musikalischer Präsentationen,
  • in der Fähigkeit zur Reflexion eigener Gestaltungen und Präsentationen.

Außerhalb der Schule erworbene musikalische Fähigkeiten können in die Bewertung eingehen, wenn sie den Unterricht bereichern. Um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich auf ungewohnte Herausforderungen einzulassen, Grenzen zu überschreiten und neue Wege zu erproben, gibt es im Musikunterricht immer wieder auch Freiräume, die ohne Bewertung bleiben.

Der Wahlpflichtunterricht stellt ein Angebot dar, das über den Regelunterricht hinausgeht und ihn thematisch erweitert. Er dient der Vertiefung von Fachinhalten und schafft die Möglichkeit, Fachliches und Überfachliches zu verbinden.
Im schulinternen Curriculum wird sichergestellt, dass thematische Dopplungen mit dem Regelunterricht und Vorgriffe auf Inhalte des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe vermieden werden.
Grundlage für den Unterricht im Wahlpflichtfach sind die fachlichen Kompetenzbereiche. Werden weitere Fächer hinzugezogen, gilt dies für die Kompetenzbereiche aller beteiligten Fächer.  

2In Brandenburg sind diese Schülerinnen und Schüler dem Bildungsgang Förderschule Lernen gemäß §30 BbgSchulG zugeordnet.  Zurück zum Text

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM