Opposition und Repression in der DDR

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Volkskammer

Die Volkskammer war das Parlament der DDR. Formal war sie das oberste gesetzgebende Organ, tatsächlich hatte sie aber kaum politisches Gewicht, denn alle wesentlichen Entscheidungen wurden vom Politbüro der SED getroffen und dann von der Volkskammer regelmäßig und zuverlässig bestätigt. Die Volkskammer wurde alle vier bzw. fünf Jahre gewählt, wobei die Sitzverteilung schon vor den Wahlen feststand, denn zur Abstimmung stand lediglich die Einheitsliste der Nationalen Front. Zu einer echten Volksvertretung wurde die Volkskammer erst im März 1990, nachdem erstmals in freien und geheimen Wahlen über ihre Zusammensetzung abgestimmt worden war.