Opposition und Repression in der DDR

Opposition und Repression in der DDR
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Blockpartei

In der DDR waren neben der SED vier weitere Parteien, die sogenannten Blockparteien, zugelassen: die CDU der DDR, die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD). Formal waren diese Parteien zwar unabhängig, tatsächlich ordneten sie sich aber dem Führungsanspruch der SED unter und unterschieden sich in ihren politischen Grundaussagen kaum von denen der SED. Die Parteien waren in einer „Dachorganisation“, dem sogenannten Demokratischen Block, organisiert, ohne dessen Einverständnis sie keine Entscheidungen treffen konnten. Der Demokratische Block wiederum bildete den Kern der Nationalen Front. Auf diese Weise existierte in der DDR formal zwar ein Mehrparteiensystem, gleichzeitig war die Vormachtstellung der SED aber gesichert.


BRD = Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.5.1949 auf den Gebieten der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungzone gegründet. Von 1949 bis 1990 bestand die Bundesrepublik aus zehn Bundesländern, West-Berlin war kein konstitutiver (hier: rechtlich den übrigen Bundesländern nicht gleichgestellter) Bestandteil der Bundesrepublik. Die Bundeshaupstadt war Bonn. 1955 trat die Bundesrepublik der NATO bei. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik am 3.10.1990 stieg die Zahl der Bundesländer auf 16, die Anzahl der Einwohner auf knapp 80 Millionen und Berlin wurde zur Bundeshauptstadt. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. (Die Bundesregierung im Internet: http://www.bundesregierung.de)

Flagge der Bundesrepublik Deutschland


BStU = Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Die BStU bewahrt in ihren Archiven die Hinterlassenschaften des MfS (Akten, Karteikarten, Filme, Tondokumente, Mikrofiches) auf und stellt sie nach strengen gesetzlichen Vorschriften Privatpersonen, Institutionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Außerdem forscht die BStU auch selbst zur Geschichte und Wirkungsweise des MfS und stellt ihre Forschungsergebnisse in Form von Publikationen, Ausstellungen, Veranstaltungen und im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Berlin. Die Gründung der Behörde der Bundesbeauftragten im Januar 1992 geht auf das Engagement vieler Bürger/innen in der DDR zurück, die im Herbst 1989 und Winter 1990 die Öffnung der Akten des MfS forderten. (Die BStU im Internet: http://www.bstu.bund.de)

Logo der BStU


Bündnis 90

Zur Volkskammerwahl im März 1990 bildeten die Bürgerbewegungen Demokratie Jetzt (DJ), Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) und Neues Forum (NF) die Listenverbindung Bündnis 90: Bürger für Bürger. Die Listenverbindung bekam 2,9 % der Stimmen und bildete in der neu gewählten Volkskammer mit der Grünen Partei der DDR, die im November gegründet worden war, die Fraktion Bündnis 90/Grüne. Zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl im Dezember 1990 bekam die Listenverbindung, der sich nun auch der UFV anschloss, den Namen Bündnis 90/Grüne – BürgerInnenbewegung. Sie trat noch unabhängig von der westdeutschen Partei DIE GRÜNEN an. 1991 konstituierte sich Bündnis 90 formell als Partei und vereinigte sich 1993 mit der bereits seit Ende 1990 gesamtdeutschen Partei DIE GRÜNEN zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Offiziell heißt die Partei noch heute BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meistens wird sie jedoch verkürzt DIE GRÜNEN genannt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Internet: http://www.gruene.de)

Logo von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN