Wesentlich für das kompetenzorientierte Lernen und Unterrichten im Fach Kunst ist die enge Verzahnung der drei Kompetenzbereiche Wahrnehmen, Gestalten und Reflektieren.

Wahrnehmend, gestaltend und reflektierend entwickeln und erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre ästhetische und künstlerische Handlungskompetenz in vier Inhaltsbereichen: Kunstwerke, Verfahren/Werkzeuge, Material sowie Individuelle Erfahrungen/Alltag und Lebenswelt. Die vier Inhaltsbereiche werden in jeder Unterrichtsreihe verbindlich miteinander verknüpft.

In der folgenden Übersicht werden für die Doppeljahrgangsstufen mögliche Konkretisierungen vorgeschlagen, die für die Planung des Unterrichts Orientierung bieten. Darin werden Bezüge zu anderen Fächern sowie zu übergreifenden Themen sichtbar. Beispielhaft machen sie deutlich, über welche Inhalte Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten, ihre Kompetenzen zu entwickeln und zu erweitern. Der Grad der Entwicklung wird durch Standards auf den jeweiligen Niveaustufen in den drei Kompetenzbereichen Wahrnehmen, Gestalten und Reflektieren beschrieben.

Die Heterogenität der Lernenden im Hinblick auf persönliche, soziale, kulturelle und ethnische Hintergründe sowie unterschiedliche Lebensformen ist wichtiger Ausgangspunkt für die Planung des Unterrichts. Diese knüpft an die Realität der Schülerinnen und Schüler an und bezieht dabei insbesondere die kulturellen Erfahrungen der Lernenden ein. Damit fördert der Unterricht die Stärken unterschiedlicher Persönlichkeiten und nutzt diese für das individuelle Lernen.

Die ausgewiesenen Inhaltsbereiche werden für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens sonderpädagogische Förderung erhalten oder für die sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen1 festgestellt wurde, schülerbezogen berücksichtigt. Sie werden entsprechend der Lebensbedeutsamkeit für die Schülerinnen und Schüler ausgewählt.

Die in den möglichen Konkretisierungen aufgeführten Beispiele können im Sinne eines Spiralcurriculums in jeder Klassenstufe aufgegriffen und zur Kompetenzerweiterung auf der nächsthöheren Niveaustufe wieder eingesetzt werden.

Der Beitrag der Faches Kunst zur Ausbildung von Sprach- und Medienkompetenzen wird auf der Grundlage der Basiscurricula in Teil B im Rahmen des schulinternen Fachcurriculums konkretisiert. Hier werden auch die Vorhaben und Projekte, in denen die vier Inhaltsbereiche umgesetzt werden, mit Bezug auf die besonderen Unterrichtsbedingungen und das schulische Profil beschrieben. Außerschulische Lern- und Bildungsorte, wie Museen, müssen in das schulinterne Fachcurriculum einbezogen werden. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Fähigkeiten werden dabei in jeder Hinsicht besonders berücksichtigt.


1In Brandenburg sind diese Schülerinnen und Schüler dem Bildungsgang Förderschule Lernen gemäß
§ 30 BbgSchulG zugeordnet.

3.1Doppeljahrgangsstufe 1/2
3.2Doppeljahrgangsstufe 3/4
3.3Doppeljahrgangsstufe 5/6
3.4Doppeljahrgangsstufe 7/8
3.5Doppeljahrgangsstufe 9/10
3.6Wahlpflichtfach

Der Wahlpflichtunterricht stellt ein Angebot dar, das über den Regelunterricht hinausgeht und ihn thematisch erweitert. Er dient der Vertiefung von Fachinhalten und schafft die Möglichkeit, Fachliches und Überfachliches zu verbinden.

Grundlage für den Unterricht im Wahlpflichtfach sind die fachlichen Kompetenzbereiche. Werden weitere Fächer hinzugezogen, gilt dies für die Kompetenzbereiche aller beteiligten Fächer.

Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM