Die Standards beschreiben auf unterschiedlichen Niveaustufen, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit im Fachunterricht erwerben, je nachdem, über welche Lernvoraussetzungen sie verfügen und welchen Abschluss bzw. Übergang sie zu welchem Zeitpunkt anstreben. Die Standards orientieren sich am Kompetenzmodell und an den fachlichen Unterrichtszielen. Sie berücksichtigen die Anforderungen der Lebens- und zukünftigen Arbeitswelt der Lernenden.

Die im Kapitel 3 aufgeführten Themen und Inhalte können auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten werden.

Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- und Körperbehinderungen und anderen Beeinträchti­gungen erhalten behindertenspezifisch aufbereitete Lernangebote, die es ihnen ermöglichen, den gewählten Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.

Bei den Standards handelt es sich um Regelstandards. Sie beschreiben, welche Voraus­setzungen die Lernenden in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 erfüllen müssen, um Übergänge erfolgreich zu bewältigen bzw. Abschlüsse zu erreichen. Sie stellen in ihren jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres individuellen Lernens dar, sodass Standards höherer Niveaustufen darunterliegende einschließen.

Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können. Das Unterrichtsangebot berücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die in den Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit steigendem Alter zunehmend selbstständig auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren Niveaus vorbereiten können.

Die Anforderungen werden auf acht Stufen ausgewiesen, die durch die Buchstaben A bis H gekennzeichnet sind. Die Niveaustufen beschreiben die bildungsgangbezogenen Anforde­rungen an die Schülerinnen und Schüler.

Für die Lehrkräfte verdeutlichen sie in Kombination mit den für ihre Schulstufe und Schulform gültigen Rechtsvorschriften, auf welchem Anforderungsniveau sie in der jeweiligen Jahrgangsstufe Unterrichtsangebote unterbreiten müssen.

Die Standards werden als Basis für die Feststellung des Lern- und Leistungsstands und der darauf aufbauenden individuellen Förderung und Lernberatung genutzt. Dafür werden differenzierte Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien verwendet, die die individuellen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen und dafür passgerechte Angebote bereitstellen.

Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verwaltungs­vorschriften.

Im schulinternen Curriculum dienen die Standards als Grundlage für die Festlegungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im Unterricht.

Die im Teil B formulierten Standards für die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler werden in den fachlichen Standards in diesem Kapitel berücksichtigt. Der Beitrag der Fächer zur Förderung von Sprach- und Medienkompetenz wird im Rahmen des schulinternen Curriculums abgestimmt.

 

Für Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie an
weiterführenden Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt:

Schulanfangsphase             Niveaustufen A, B, in Teilen C
Jahrgangsstufen 3 – 4         Niveaustufe C, in Teilen D
Jahrgangsstufe 5                  Niveaustufen C – D
Jahrgangsstufe 6                  Niveaustufe D, in Teilen E

Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen
werden auf folgenden Niveaustufen unterrichtet:

Jahrgangsstufe 3                Niveaustufe B, in Teilen C
Jahrgangsstufen 4 – 6        Niveaustufe C
Jahrgangsstufen 7 – 8        Niveaustufe D
Jahrgangsstufen 9 – 10      Niveaustufen D – E

Zur Vorbereitung auf den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss werden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 auch Angebote auf dem Niveau F unterbreitet.

Je nach dem Grad der Lernbeeinträchtigung erreichen die Schülerinnen und Schüler die gesetzten Standards nicht im vollen Umfang bzw. nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt. Dem trägt eine individuelle Ausrichtung des Unterrichtsangebots Rechnung.
 

Für die Integrierte Sekundarschule gilt:

grundlegendes Niveau:
Jahrgangsstufen 7 – 8        Niveaustufen D – E, in Teilen F
Jahrgangsstufen 9 – 10      Niveaustufe F, in Teilen G

erweitertes Niveau:
Jahrgangsstufen 7 – 8        Niveaustufe E, in Teilen F
Jahrgangsstufen 9 – 10      Niveaustufen F – G

Für das Gymnasium gilt:

Jahrgangsstufe  7          Niveaustufe E
Jahrgangsstufe  8          Niveaustufe F
Jahrgangsstufe  9          Niveaustufe G
Jahrgangsstufe 10         Niveaustufe H

Die folgende Darstellung veranschaulicht die im Berliner Schulsystem in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 möglichen Lerngeschwindigkeiten im Überblick und zeigt die Durchlässigkeit des Schulsystems. Sie bietet zudem eine Grundlage für eine systematische Schullaufbahnberatung. In der Darstellung ist auch erkennbar, welche Anforderungen Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsbildungsreife erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Dieses Niveau können auch Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen erreichen, wenn sie den der Berufsbildungsreife gleichwerten Abschluss anstreben.

Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen beginnt für die Schülerinnen und Schüler in  unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Je nachdem, ob es sich um die erste, zweite oder um eine weitere Fremdsprache handelt, können sie in zunehmend höherem Maße auf Lernerfahrungen und Weltwissen zurückgreifen.

Schülerinnen und Schüler können daher auch bei später einsetzenden Fremdsprachen die Niveaustufe G bzw. H – in Chinesisch und Japanisch die Niveaustufen E bzw. F – am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen, wenn der Unterricht in der Fremdsprache spätestens in der Jahrgangsstufe 9 begonnen hat. Das Erreichen der Niveaustufe H (in Chinesisch bzw. Japanisch F) ist Voraussetzung für den Übergang in die Qualifikationsphase.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in Anlehnung an den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) für den Mittleren Schulabschluss (in Berlin: Mittlerer Schulabschluss, MSA bzw. in Brandenburg: Fachoberschulreife, FOR) das Niveau B1 festgelegt. Dies entspricht dem Niveau G im vorliegenden Fachteil. Für die Berufsbildungsreife (BBR bzw. BR) gelten die durch die Kultusministerkonferenz festgelegten Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss, denen das Niveau A2 des GeR zugrunde liegt. Sie entsprechen dem Niveau F.

Das Niveau für die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR bzw. EBR) geht über das durch die KMK festgelegte Niveau für den Hauptschulabschluss hinaus (A2, in Teilen B1).

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens sonderpädagogische Förderung erhalten oder für die sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen festgestellt worden ist, konzentrieren sich im Fremdsprachenunterricht auf das Hör-/Hörsehverstehen, Leseverstehen und das Sprechen. Die Anforderungen im Erstellen von Texten berücksichtigen die  individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Der Fremdsprachenerwerb unterstützt die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler.

Die Standards beschreiben auf unterschiedlichen Niveaustufen, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit im Fachunterricht erwerben, je nachdem, über welche Lernvoraussetzungen sie verfügen und welchen Abschluss bzw. Übergang sie zu welchem Zeitpunkt anstreben. Die Standards orientieren sich am Kompetenzmodell und an den fachlichen Unterrichtszielen. Sie berücksichtigen die Anforderungen der Lebens- und zukünftigen Arbeitswelt der Lernenden.

Die im Kapitel 3 aufgeführten Themen und Inhalte können auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten werden.

Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- und Körperbehinderungen und anderen Beeinträchti­gungen erhalten behindertenspezifisch aufbereitete Lernangebote, die es ihnen ermöglichen, den gewählten Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.

Bei den Standards handelt es sich um Regelstandards. Sie beschreiben, welche Voraus­setzungen die Lernenden in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 erfüllen müssen, um Übergänge erfolgreich zu bewältigen bzw. Abschlüsse zu erreichen. Sie stellen in ihren jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres individuellen Lernens dar, sodass Standards höherer Niveaustufen darunterliegende einschließen.

Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können. Das Unterrichtsangebot berücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die in den Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit steigendem Alter zunehmend selbstständig auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren Niveaus vorbereiten können.

Die Anforderungen werden auf acht Stufen ausgewiesen, die durch die Buchstaben A bis H gekennzeichnet sind. Die Niveaustufen beschreiben die bildungsgangbezogenen Anforde­rungen an die Schülerinnen und Schüler.

Für die Lehrkräfte verdeutlichen sie in Kombination mit den für ihre Schulstufe und Schulform gültigen Rechtsvorschriften, auf welchem Anforderungsniveau sie in der jeweiligen Jahrgangsstufe Unterrichtsangebote unterbreiten müssen.

Die Standards werden als Basis für die Feststellung des Lern- und Leistungsstands und der darauf aufbauenden individuellen Förderung und Lernberatung genutzt. Dafür werden differenzierte Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien verwendet, die die individuellen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen und dafür passgerechte Angebote bereitstellen.

Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Im schulinternen Curriculum dienen die Standards als Grundlage für die Festlegungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im Unterricht.

Die im Teil B formulierten Standards für die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler werden in den fachlichen Standards in diesem Kapitel berücksichtigt. Der Beitrag der Fächer zur Förderung von Sprach- und Medienkompetenz wird im Rahmen des schulinternen Curriculums abgestimmt.

Grundschule

Die folgenden tabellarischen Darstellungen beschreiben, zu welchen Zeitpunkten Schülerinnen und Schüler in der Regel im Bildungsgang der Grundschule Niveaustufen durchlaufen bzw. erreichen. Die Lehrkräfte stellen in den jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, sodass Standards höherer Niveaustufen von ihnen erreicht werden können.

Für Grundschulen und für Primarstufen von Ober- und Gesamtschulen sowie
für weiterführende allgemeinbildende Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt:

Jahrgangsstufen  1 – 2        Niveaustufen A und B

Jahrgangsstufen  3 – 4        Niveaustufe C

Jahrgangsstufen  5 – 6        Niveaustufe D

Förderschwerpunkt Lernen

Die folgende tabellarische Darstellung beschreibt, zu welchen Zeitpunkten Schülerinnen und Schüler in der Regel im Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Niveaustufen durchlaufen bzw. erreichen. Die Lehrkräfte stellen in den jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, sodass Standards höherer Niveaustufen von ihnen erreicht werden können.

Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen werden auf folgenden Niveaustufen unterrichtet:

Jahrgangsstufen  1 – 2        Niveaustufen A und B

Jahrgangsstufe    3              Niveaustufe B

Jahrgangsstufen  4 – 6        Niveaustufe C

Jahrgangsstufen  7 – 8        Niveaustufe D

Jahrgangsstufen  9 – 10      Niveaustufen D und E

Schülerinnen und Schüler, für die sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen festgestellt worden ist und die dem Bildungsgang Förderschule Lernen gemäß § 30 BbgSchulG zugeordnet sind, erhalten im Unterricht Lernangebote, die ein Erreichen der Niveaustufen A, B, C, D und E ermöglichen sollen. Hierbei sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

In diesem Bildungsgang wird mit der Niveaustufe E das gemeinsame Bildungsziel am Ende der Jahrgangsstufe 10 abgebildet.

Zur Vorbereitung auf den der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 schülerbezogen auch auf dem Niveau F unterrichtet.

 

Schulen der Sekundarstufe I

Ausgehend vom grundlegenden, erweiterten und vertieften Anspruchsniveau unterscheidet sich der Unterricht in der Sekundarstufe I in der Art der Erschließung, der Vertiefung und dem Grad der Komplexität der zugrunde gelegten Themen und Inhalte. Bei der inneren Organisation in Klassen und Kursen ist dies zu berücksichtigen.

Die folgenden tabellarischen Darstellungen beschreiben, zu welchen Zeitpunkten Schülerinnen und Schüler in der Regel in den verschiedenen Bildungsgängen der Sekundarstufe I Niveaustufen durchlaufen bzw. erreichen. Der Unterricht enthält immer auch Angebote auf der jeweils höheren Niveaustufe.

Am Unterricht in Fächern ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung nehmen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen teil. Die dem Unterricht zugrunde gelegte Niveaustufe ist daher so zu wählen, dass sie für alle Lernenden eine optimale Förderung ermöglicht.

 

a)  Oberschule

In der EBR-Klasse des kooperativen Modells und im A-Kurs des integrativen Modells wird im Unterricht eine grundlegende Bildung vermittelt. Den einzelnen Jahrgangsstufen sind hierbei folgende Niveaustufen zugeordnet:

Jahrgangsstufe    7          Niveaustufen D und E

Jahrgangsstufe    8          Niveaustufen E und F

Jahrgangsstufe    9          Niveaustufe F

Jahrgangsstufe  10          Niveaustufen F und G

In der FOR-Klasse des kooperativen Modells sowie im B-Kurs des integrativen Modells wird im Unterricht eine erweiterte Bildung vermittelt. Den einzelnen Jahrgangsstufen sind hierbei folgende Niveaustufen zugeordnet:

Jahrgangsstufe    7          Niveaustufe E

Jahrgangsstufe    8          Niveaustufen E und F

Jahrgangsstufe    9          Niveaustufen F und G

Jahrgangsstufe  10          Niveaustufe G

In Fächern ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung ist der Unterricht so zu gestalten, dass sowohl eine grundlegende als auch eine erweiterte Bildung vermittelt wird. Hierbei sind die für die Oberschule dargestellten Niveaustufen zugrunde zu legen.

 

b)  Gesamtschule

Im G-Kurs der Gesamtschule wird zur Sicherung der Durchlässigkeit zum E-Kurs neben der grundlegenden Bildung auch die erweiterte Bildung vermittelt. Im E-Kurs der Gesamtschule wird zur Sicherung der Durchlässigkeit zum G-Kurs neben der vertieften Bildung auch die erweiterte Bildung vermittelt.

In Fächern ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung ist der Unterricht so zu gestalten, dass eine grundlegende, erweiterte und vertiefte Bildung vermittelt wird. Hierbei sind die für die Oberschule und das Gymnasium dargestellten Niveaustufen zugrunde zu legen.

 

c) Gymnasium

In den Klassen des Gymnasiums wird im Unterricht eine vertiefte Bildung vermittelt. Den einzelnen Jahrgangsstufen sind hierbei folgende Niveaustufen zugeordnet:

Jahrgangsstufe    7          Niveaustufe E

Jahrgangsstufe    8          Niveaustufe F

Jahrgangsstufe    9          Niveaustufe G

Jahrgangsstufe  10          Niveaustufe H

Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen beginnt für die Schülerinnen und Schüler in  unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Je nachdem, ob es sich um die erste, zweite oder um eine weitere Fremdsprache handelt, können sie in zunehmend höherem Maße auf Lernerfahrungen und Weltwissen zurückgreifen.

Schülerinnen und Schüler können daher auch bei später einsetzenden Fremdsprachen die Niveaustufe G bzw. H – in Chinesisch und Japanisch die Niveaustufen E bzw. F – am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen, wenn der Unterricht in der Fremdsprache spätestens in der Jahrgangsstufe 9 begonnen hat. Das Erreichen der Niveaustufe H (in Chinesisch bzw. Japanisch F) ist Voraussetzung für den Übergang in die Qualifikationsphase.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in Anlehnung an den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) für den Mittleren Schulabschluss (in Berlin: Mittlerer Schulabschluss, MSA bzw. in Brandenburg: Fachoberschulreife, FOR) das Niveau B1 festgelegt. Dies entspricht dem Niveau G im vorliegenden Fachteil. Für die Berufsbildungsreife (BBR bzw. BR) gelten die durch die Kultusministerkonferenz festgelegten Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss, denen das Niveau A2 des GeR zugrunde liegt. Sie entsprechen dem Niveau F.

Das Niveau für die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR bzw. EBR) geht über das durch die KMK festgelegte Niveau für den Hauptschulabschluss hinaus (A2, in Teilen B1).

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens sonderpädagogische Förderung erhalten oder für die sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen[1] festgestellt worden ist, konzentrieren sich im Fremdsprachenunterricht auf das Hör-/Hörsehverstehen, Leseverstehen und das Sprechen. Die Anforderungen im Erstellen von Texten berücksichtigen die  individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Der Fremdsprachenerwerb unterstützt die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler.


[1]    In Brandenburg sind diese Schülerinnen und Schüler dem Bildungsgang Förderschule Lernen gemäß § 30 BbgSchulG zugeordnet.

Niveaustufen

Sprachlernkompetenz

Niveau­stufe
Standard
Die Schülerinnen und Schüler können...
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Sprachbewusstheit

Niveau­stufe
Standard
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Text- und Medienkompetenz

Niveau­stufe
Standard
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Interkulturelle kommunikative Kompetenz

Niveau­stufe
Standard
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Funktionale kommunikative Kompetenz

Funktionale kommunikative Kompetenz / Hör-/Hörsehverstehen

Niveau­stufe
Standard
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Funktionale kommunikative Kompetenz / Leseverstehen

Niveau­stufe
Standard
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Funktionale kommunikative Kompetenz / Sprechen

Niveau­stufe
Standard
Die Schülerinnen und Schüler können...
Zusatz­informationen


Niveau­stufe
Standard
Die Schülerinnen und Schüler können...
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Funktionale kommunikative Kompetenz / Schreiben

Niveau­stufe
Standard
Die Schülerinnen und Schüler können...
Zusatz­informationen


Funktionale kommunikative Kompetenz / Sprachmittlung

Niveau­stufe
Standard
Die Schülerinnen und Schüler können...
Zusatz­informationen


Funktionale kommunikative Kompetenz / Verfügen über sprachliche Mittel

Niveau­stufe
Standard
Die Schülerinnen und Schüler können...
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Redaktionell verantwortlich: Boris Angerer, LISUM