Leichte Sprache und Einfache Sprache
Sprache dient als zentrales Mittel der Kommunikation. Zum einen ermöglicht sie gesellschaftliche Teilhabe (innerhalb und außerhalb des schulischen Kontextes). Zum anderen kann sie aber auch eine Barriere darstellen, wenn notwendige sprachliche und/oder kognitive Voraussetzungen zum Verstehen nicht gegeben sind.
Zum Aufklappen der Inhaltsbereiche bitte unten klicken.
Im Folgenden werden zwei Wege dargestellt, sprachliche Kommunikation zu optimieren: Die Anwendung der Leichten Sprache und der Einfachen Sprache.
Davon profitieren besonders:
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen,
- Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen,
- Menschen, die eine andere Erstsprache sprechen als Deutsch und
- Menschen, denen es schwer fällt, die deutsche Sprache zu lesen und zu verstehen (z. B. Menschen mit funktionalem Analphabetismus).
Leichte Sprache und Einfache Sprache werden oft verwechselt oder synonym verwendet. Sie haben jedoch unterschiedliche Zielgruppen und Methoden.
Texte in Leichter Sprache richten sich besonders an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie Personen mit Schwierigkeiten im Lernen. Grundsätzlich können aber auch alle anderen Personen davon profitieren.
Texte in Leichter Sprache sind auf sprachlicher und inhaltlicher Ebene leichter zu verstehen. Die Textkomplexität wird reduziert und die Gestaltung des Textes optimiert, sodass der Inhalt leichter verstanden werden kann. Es kommen bei der Textadaption bestimmte Regeln zum Tragen, die vom Büro für Leichte Sprache zusammen mit der Inclusion Europe (Vertretung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und deren Familien) und dem Netzwerk Leichte Sprache entwickelt worden sind. Diese Regeln können Sie nachlesen unter https://leichte-sprache.de/.
Texte in Leichter Sprache werden von Übersetzer:innen adaptiert und von Testpersonen auf die inhaltliche Verständlichkeit geprüft. Es gibt eine Vielzahl an Internetseiten, aber auch Wahlunterlagen, behördliche Unterlagen und Broschüren, die in Leichter Sprache angeboten werden.
Einfache Sprache kann allen Menschen mit Schwierigkeiten in der Schriftsprache einen Zugang zu Texten gewähren (vgl. z. B. IFTO GmbH) . Vorwiegend hilft Einfache Sprache jedoch Personen mit Schwierigkeiten
- im Hören (z. B. Hörbehinderung, Gehörloigkeit, AVWS),
- im Sprechen (z. B. Aphasie nach Schlaganfall, Mutismus),
- im Lernen ohne eine kognitive Beeinträchtigung (z. B. LRS, Konzentrationsschwierigkeiten),
- bei psychischen Einschränkungen (z. B. Schizophrenie),
- bei Entwicklungsverzögerungen (z. B. Sprachentwicklungsverzögerungen, Autismus, Asperger-Syndrom) oder
- beim Erlernen der deutschen Sprache (Mehrsprachigkeit).
Texte in Einfacher Sprache werden in ihrer äußeren Form angepasst, sodass sie einfacher lesbar werden. Dabei bleibt die inhaltliche Komplexität unverändert. Welche Adaptionsmöglichkeiten auf der Wort-, Satz-, Text-, und Gestaltungsebene angewendet werden können, lassen sich in einer Power Point Präsentation (ab Folie 48) von Frau Susanne Scharff nachlesen. Ebenso finden Sie Kriterien zur Textoptimierung unter https://portaleinfach.org. Textoptimierung gibt die Möglichkeit, Hilfen zum Wahrnehmen, Erschließen und Verarbeiten in den Text einzubauen, um Nichtverstehen/Missverstehen zu verhindern. Die anwendbaren Kriterien ähneln der Regeln für Leichte Sprache, doch ist bei der Einfachen Sprache noch eine höhere sprachliche Komplexität gegeben.
„Einfache Sprache steht zwischen Leichter Sprache und Standardsprache“ (Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.). Sie wird im Kontext von Prüfungsaufgaben, Leistungsbewertungen oder auch im Bereich von Literaturangeboten angewandt. Im Schulkontext verschafft die Verwendung einfacher Sprache den Lernenden mehr Zeit für die Kern- und Fachkompetenzentwicklung.
- Nachrichtendienste in Leichter Sprache - z. B. https://www.nachrichtenleicht.de
- Broschüren zu Themen wie Politik, Gesundheit, Berufe in Leichter Sprache - z. B. https://i.bsbb.eu/3q
- Nachrichtentexte und behördliche Texte in Einfacher Sprache - z. B. https://i.bsbb.eu/3p
- Lektüreangebote von Verlagen in Einfacher Sprache - z. B. https://einfachebuecher.de/
Eine umfassende Liste mit Links zu den aufgeführten Angeboten finden Sie im Selbstlernkurs zum Thema „Leichte Sprache“ auf dem eCampus LISUM. Eine Anmeldung ist mit diesem Link möglich: https://i.bsbb.eu/37.
Der Einsatz Leichter Sprache und Einfacher Sprache greift unterschiedlich stark in die Anforderungen an die nutzenden Schüler:innen ein. Die folgenden Überlegungen sollen dabei unterstützen einzuordnen, ob es sich damit um einen Nachteilsausgleich oder um Anpassungen des Leistungsmaßstabs handelt. Damit verknüpft sind Voraussetzungen des Einsatzes.
Fördern: Fördern abseits einer Leistungssituation lässt Fördermaßnahmen zu, die zum Kompetenzerwerb führen. Ob Leichte Sprache, Einfache Sprache oder Standardsprache dafür zum Einsatz kommt, hängt vom Individuum ab und nicht von einer Rechtsvorschrift. Das sieht im Rahmen von Leistungssituationen anders aus:
Nachteilsausgleich: „Ein Nachteilsaugleich bedeutet, das Recht auf Chancengleichheit durchzusetzen“ (Handreichung Gleiche Chancen für alle- Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg). Er greift in Bewertungssituationen. „Es gibt auch nicht den einen Nachteilsausgleich; vielmehr wird den Schülerinnen und Schülern mit verschiedenen pädagogischen Interventionen zeitweilig oder dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, den Leistungsanforderungen der Schule auf der Grundlage des RLP 1-10 gerecht zu werden“ (ebd.). Um einen Nachteilsaugleich zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein Nachteilsaugleich kann für folgende Schülergruppen an Schulen im Land Brandenburg gewährt werden:
Schüler:innen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen:
- Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung – LRSRV)
Schüler:innen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch:
- Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht (Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung - EinglSchuruV)
Schüler:innen mit zeitweiser oder chronischer Erkrankung:
- Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler – VVkraSchül)
- Rundschreiben 11/19 (RS 11/19) Nachteilsausgleich für zeitweise oder chronisch kranke Schülerinnen und Schüler
Rechtliche Grundlage für alleSchüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
- Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV)
- Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)
- Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung)
- Verwaltungsvorschriften über schulische Zeugnisse (VV-Zeugnisse - VVZeu)
Für Schüler:innen mit diesen sonderpädagogischen Förderbedarfen ist ein Nachteilsausgleich möglich:
- Sprache
- Hören
- Autistisches Verhalten
- Sehen
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
Kein Nachteilsausgleich wird für Schüler:innen mit diesen sonderpädagogischen Förderbedarfen gewährt, weil diese Schüler:innen zieldifferent unterrichtet werden und damit bereits bestehende Nachteile ausgeglichen werden.
- Geistige Entwicklung
- Lernen
Für den Förderschwerpunkt Lernen gelten die Ausführungen im Teil C des Rahmenlehrplans 1-10 bzw. für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ein gesonderter Rahmenlehrplan.
Die Nutzung der Leichten Sprache und Einfachen Sprache ist immer im Kontext der oben aufgeführten Möglichkeiten der Gewährung eines Nachteilsausgleiches und der Anpassung des Leistungsmaßstabs zu betrachten. Ganz grob lässt sich sagen, dass die Einfache Sprache vor allem Nachteile ausgleicht und die Leichte Sprache so tief in den Inhalt eingreift, dass davon auszugehen ist, dass der Leistungsmaßstab angepasst wird. Die Übergänge sind fließend, sodass einzelfallbezogen entschieden werden muss. Übersicht über die zugehörigen rechtlichen Grundlagen:
Nachteilsausgleich
- Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung - LRSRV §5 Absatz (2), 3
- Sonderpädagogik-Verordnung - SopV §11
- Sek I-V §13 und §18
- Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung - EinglSchuruV § 10
Anpassung des Leistungsmaßstabs
- Sonderpädagogik-Verordnung - SopV § 11
- Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG §57
- Hinweise auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg „Leichte Sprache im Zusammenhang mit Distanzlernen“:
https://i.bsbb.eu/3h - Kostenloses Angebot E-Learning- Selbstlernkurs Einfache Sprache sowie Leitfaden für Entwickler:innen für barrierefreie Kurse:
https://i.bsbb.eu/3i - Aktion Mensch zum Thema Leichte Sprache:
https://i.bsbb.eu/3i - Bundeszentrale für politische Bildung - Definition Leichte Sprache und Einfache Sprache:
https://i.bsbb.eu/3o
Daniel Meile
Tel.: +49 3378 209-316
Fax: +49 3378 209-309
Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.