Schulprogramm - Instrument der eigenständigen Schule
Im Schulprogramm formulieren die Beteiligten einer Schule die gemeinsamen Ziele der pädagogischen Arbeit.
Schulprogramme sind ein Instrument der erhöhten Eigenverantwortlichkeit und größeren Gestaltungsspielräume der einzelnen Schulen in pädagogischer, personeller, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.
Die einzelne Schule soll in ihrem Schulprogramm ihr spezifisches Profil beschreiben und mit Hilfe des Schulprogramms eine eigene Identität entwickeln, mit der sie sich auch nach außen darstellen kann. Das Schulprogramm soll außerdem bei der regelmäßigen Evaluation der Schule eingesetzt und im Zuge derselben fortwährend weiterentwickelt werden.
Das Schulprogramm wird an der Schule entwickelt und von der Schulkonferenz beschlossen. Die Beteiligung von Lehrern, Schülern und Eltern der Schule an der Erarbeitung kann dabei unterschiedlich geregelt sein. Das Schulprogramm beschreibt, wie die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag konkret erfüllen will.

Schulprogrammarbeit in Berlin
Schulprogrammarbeit ist in Berlin durch den § 8 des Schulgesetzes und durch die Ausführungsvorschriften zur Erstellung der Schulprogramme und zur internen Evaluation (AV Schulprogramm) vom 11. Juni 2008 geregelt.

Schulprogrammarbeit in Brandenburg
Schulprogrammarbeit und interne Evaluation wird im Land Brandenburg durch den § 7 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg von 2002 und durch das Rundschreiben 8/09 vom 27. Juli 2009 des MBJS zur Fortschreibung und Evaluation von Schulprogrammen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg geregelt.
Informationen der SenBJF (BE)
Informationen zum Schulprogramm des MBJS (BB)
Marion Nagel (LISUM)
Tel.: 03378 209-458
Redaktionell verantwortlich: Marion Nagel, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.