Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen haben auf Grundlage eines offiziellen Bescheids des Schulamts einen rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Der Unterricht erfolgt gemäß den Regelungen der Länder Berlin und Brandenburg zu diesem Förderschwerpunkt auf Basis des Rahmenlehrplans 1–10 (vgl. Teil C: Regelungen für das Land Berlin bzw. das Land Brandenburg).
Damit die kompetenzorientierten Zeugnisse diesem Anspruch und den spezifischen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden, ist eine entsprechende Anpassung erforderlich.

Niveaustufen im Förderschwerpunkt Lernen
Die folgende Tabelle beschreibt, auf welchen Niveaustufen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen in den ersten vier Jahrgangsstufen unterrichtet werden. Die Lehrkräfte stellen in den jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler, sodass Standards höherer Niveaustufen von ihnen erreicht werden können. Das vollständige Niveaustufenband findet sich im Rahmenlehrplan 1-10.
Jahrgangsstufen 1 und 2
Bildungsgang Grundschule
- Niveaustufen A/B
Bildungsgang FSP Lernen
- Niveaustufen A/B
Jahrgangsstufe 3
Bildungsgang Grundschule
- Niveaustufe C
Bildungsgang FSP Lernen
- Niveaustufe B
Jahrgangsstufe 4
Bildungsgang Grundschule
- Niveaustufe C
Bildungsgang FSP Lernen
- Niveaustufe C
(bis Jahrgangsstufe 6)
Zeugnisformulare im Förderschwerpunkt Lernen
Für den sonderpädaogogischen Förderschwerpunkt Lernen bedeutet dies, dass die Formulare der kompetenzorientierten Zeugnisse im Bildungsgang der Grundschule nur angepasst verwendet werden können.
Jahrgangsstufe 1
Zeugnisformular
- offen
Jahrgangsstufe 2
Zeugnisformular
- der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule
- Niveaustufe B gilt weiter bis Jahrgangsstufe 3
Jahrgangsstufe 3
Zeugnisformular
- der Jahrgangsstufe 2 der Grundschule
- ergänzt um die erste Fremdsprache
Jahrgangsstufe 4
Zeugnisformular
- der Jahrgangsstufe 3 der Grundschule
- Niveaustufe C gilt weiter bis Jahrgangsstufe 6
Hinweise zur Leistungseinschätzung
Bei der Einschätzung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern in allen vier Jahrgangsstufen ist darauf zu achten, dass die Niveaustufen B und C zu einem späteren Zeitpunkt vollständig durchlaufen werden (Niveaustufe B zum Ende der Jahrgangsstufe 3 und Niveaustufe C zum Ende der Jahrgangsstufe 6). Das heißt, dass bei der Bewertung auf dem Zeugnis genauso wie im Unterricht eine geringere Leistungserwartung berücksichtigt wird. Durch den Hinweis auf den Bildungsgang im Bemerkungsbereich wird deutlich, dass die gesetzten Kreuze sich auf die zu diesem Zeitpunkt erwarteten Leistungen im Förderschwerpunkt Lernen beziehen.
In den Fällen, in denen Niveaustufen mehr als ein Schuljahr gelten, ist die im Rahmenlehrplan 1-10 beschriebene Kompetenz erst am Ende des letzten betreffenden Schuljahres vollständig zu erwarten. Im Jahr oder in den Jahren davor muss diese Erwartung abgestuft werden, zum Teil stärker als im Bildungsgang der Grundschule, weil sich beispielsweise die Niveaustufe C im FSP Lernen nicht über zwei sondern über drei Jahre erstreckt.
Umsetzung in weBBschule
Wie das konkret in weBBschule umgesetzt wird, erfahren Sie hier.
Weitere Informationen
Das Fachportal Inklusion und sonderpädagogische Förderung bietet eine Reihe von Materialien und Informationen zum Förderschwerpunkt Lernen:
Redaktionell verantwortlich: Anett Frohn, LIBRA
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.

