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Aufgaben der Fachkonferenz
Grundlage: §87 BbgSchulG – Fachkonferenzen
(vgl. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg/42, Stand Feb. 2026):
- Einführung zugelassener Schulbücher
- Auswahl weiterer Lehr- und Lernmittel
- Koordination der Leistungsbewertung und Klassenarbeiten
- Planung und Durchführung fächerübergreifenden Unterrichts
- Steuerung und Fortschreibung des Fachcurriculums (Teil C Rahmenlehrplan)
- Qualitätsentwicklung und -sicherung
- datenbasierte Auswertung von VERA 3
- Erstellung eines Arbeitsplans für das Schuljahr mit fachspezifischen Höhepunkten, als Zuarbeit zum Schuljahresarbeitsplan (Wettbewerbe, Adventslesen u. a.)
