Landesbeirat für Erwachsenenbildung Brandenburg
Der Landesbeirat für Erwachsenenbildung berät die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Erwachsenenbildung und ihrer finanziellen Förderung und hat u.a. die Aufgabe, an der Verwirklichung des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes mitzuwirken. Er wird vom Bildungsministerium berufen. Mehr in Abschnitt 3 § 15 des Erwachsenenbildungsgesetztes.
Aktuelles aus dem Landesbeirat
Die nächsten Sitzungen im Jahr 2024 sind in Planung.

Zusammensetzung des Landesbeirats für Weiterbildung
Die Zusammensetzung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung ist in Abschnitt 3, § 16 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes geregelt. Danach sind zzt. folgende Organisationen als stimmberechtigte Mitglieder im Landesbeirat vertreten:
- je eine von den anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung zu benennende Person,
- zwei als Vertretung aller anerkannten Erwachsenenbildungsstätten zu benennende Personen,
- je eine Person von insgesamt der Hälfte der regionalen Erwachsenenbildungsbeiräte gemäß Absatz 2,
- je eine von den kommunalen Spitzenverbänden zu benennende Person,
- je einer benannten Person der im Landesausschuss für berufliche Bildung vertretenen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberverbände und
- je eine benannte Person weiterer mit Fragen der Erwachsenenbildung befassten Organisationen oder Personen mit einschlägiger Expertise im Land Brandenburg, die auf Antrag der Personen gemäß Nummer 1 bis 5 oder Absatz 3 nach Anhörung des Landesbeirats als stimmberechtigtes Mitglied durch das für Bildung zuständige Ministerium berufen werden.
Die Mitglieder des Landesbeirats vertreten jeweils zusätzlich einen benachbarten Landkreis oder eine benachbarte kreisfreie Stadt, die selbst nicht stimmberechtigt vertreten sind. Die stellvertretende Person ist in der Regel durch den jeweiligen mit vertretenen benachbarten Landkreis oder die mit vertretene kreisfreie Stadt zu benennen. Dabei soll nach fünf Jahren ein Wechsel von stimmberechtigtem und stellvertretendem regionalen Erwachsenenbildungsbeirat innerhalb der gemeinsam vertretenen Region erfolgen. Die erstmalige Bekanntgabe der stimmberechtigt vertretenen regionalen Erwachsenenbildungsbeiräte nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt im Benehmen mit den regionalen Erwachsenenbildungsbeiräten durch das für Bildung zuständige Ministerium.
Die Geschäftsführung des Landesbeirats für Weiterbildung LAG bis 31.12.2023 beim Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg.
Redaktionell verantwortlich: Jan Steckmeister
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.