Gesetzliche Grundlagen der internen Evaluation im Land Brandenburg
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg
§ 7 Selbstständigkeit der Schulen
(2) Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit mit dem Ziel fest, diese in einem Schulprogramm für die Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit zusammenzuführen. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung ihrer verabredeten Arbeitsschwerpunkte oder ihres Schulprogramms (interne Evaluation) und können sich hierbei durch Dritte unterstützen lassen.
Rundschreiben 2/24 vom 28. Juni 2024: Fortschreibung und Evaluation von Schulprogrammen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rs_02_24
2 Fortschreibung und interne Evaluation von Schulprogrammen
2.3 Interne Evaluation
Die Wirksamkeit des Schulprogramms und der Erfolg der pädagogischen, insbesondere der unterrichtlichen Arbeit, ist durch die Schule selbstständig und in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Die Nutzung der Selbstevaluationsportale (SEP-Klassik und SEP-SCHULE) wird empfohlen
Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) vom 21. April 2011
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_ganztag
Abschnitt 1 Grundsätze
6 - Evaluation
(1) Schulen mit Ganztagsangeboten überprüfen in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre, das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung der ganztagsspezifischen Arbeitsschwerpunkte (schulinterne Evaluation) und beteiligen dabei Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Kooperationspartner sowie die Schulträger. Die Ergebnisse der schulinternen Evaluation werden dokumentiert.
Redaktionell verantwortlich: Marion Nagel, LIBRA
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.
