Schulinterne Evaluation
Der Aufgabenbereich "Schulinterne Evaluation" im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg bietet online Hilfe für Evaluationsvorhaben in der Schule an.
Schulinterne Evaluation ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung, bei der Mitglieder der Schulgemeinschaft die Evaluation selbst planen, durchführen und auswerten. Die rechtlichen Grundlagen in Berlin bzw. in Brandenburg verpflichten die Schulen zur regelmäßigen Evaluation.
Schulinterne Evaluation beschreibt den Prozess des systematischen Sammelns und Analysierens von Daten und Informationen in der Schule mit dem Ziel, weiterführende Entscheidungen über die Einhaltung schuleigener Qualitätsstandards oder die Wirksamkeit von pädagogischen Schulentwicklungsprojekten auf fundierter Basis treffen zu können. Eine Beurteilung von Personen findet nicht statt.
Typische Bereiche für die schulinterne Evaluation sind der Unterricht, das Schulklima und die Schulkultur, die Professionalität der Lehrkräfte, das Schulmanagement oder die Außenbeziehungen einer Schule.
Für Schulen, die sich mit dem Thema interne Evaluation intensiv beschäftigen wollen, bietet sich das Selbstevaluationsportal des Instituts für Schulqualität an. Hier gibt es verschiedene Instrumente zum Unterricht und zum Schulmanagement, die sich gut zur Bestandsaufnahme der eigenen Arbeit eignen.
Andere Schulen sind an der Qualität ihrer spezifischen Schulentwicklungsvorhaben interessiert und wollen Verfahren der internen Evaluation auf ihre konkreten innerschulischen Vorhaben anwenden. Dabei müssen bestimmte methodische Anforderungen erfüllt werden.
Der Ablauf einer schulinternen Evaluation geht über mehrere Etappen:
- Evaluationsbereich und Fragestellungen formulieren
- Evaluationsteam gründen
- Qualitätsmerkmale und Kriterien bestimmen
- Indikatoren und Messgrößen festlegen
- Evaluationsinstrumente finden
- Daten sammeln, Analyse der Evaluationsergebnisse und Datenfeedback
- Dokumentation
- Konsequenzen ziehen
Im folgenden finden Sie weitere Materialien und Hinweise, die Ihnen die Evaluationsarbeit in der Schule erleichtern sollen:

Gesetzliche Grundlagen
- Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 - aktuelle Fassung
§ 9 (2) Qualitätssicherung und Evaluation - AV Schulprogramm vom 11. Juni 2008 geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 9. August 2011: Ausführungsvorschriften zur Erstellung der Schulprogramme und zur internen Evaluation - pdf
1 - Grundsätze und Ziele (3), 3 - Interne Evaluation (1) und (2) - Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation vom 29. November 2011 - aktuelle Fassung
§ 6 Evaluation von Lehrkräften

- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 - aktuelle Fassung
§ 7 (2) Selbstständigkeit der Schulen - Rundschreiben 8/09 vom 27. Juli 2009: Fortschreibung und Evaluation von Schulprogrammen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg
2 Fortschreibung und interne Evaluation von Schulprogrammen, 2.2 Interne Evaluation - Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) vom 21. April 2011 - aktuelle Fassung
Abschnitt 1 Grundsätze, 6(1) - Evaluation
Weitere Materialien beider Länder
Weitere Materialien
Frei zugängliche Sammlungen von Evaluationsinstrumenten für Schulen („Werkzeugkoffer“) ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Landesinstitut für Schule Bremen, Methodenbox
- Werkzeugkasten der DAPF an der Uni Dortmund
- Evaluationscenter (IQES) des Netzwerks Bildung und Gesundheit NRW
- Evaluation in Bayern
- Landesinstitut für Schulentwicklung Baden-Württemberg
- Netzwerk Schulentwicklung
- BLK-Programm: Demokratie lernen und leben
- Schulentwicklung.ch, Schulentwicklung und Evaluation
- Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Hessen
In englischer Sprache:
Redaktionell verantwortlich: Björn Schneider, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.