Zentrale Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik im Land Berlin
Mit Erlass der Sozialpädagogikverordnung vom 13. Juni 2016 werden gemäß § 40 die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen von der Schulaufsichtsbehörde zentral gestellt.
§ 31 S(2) SozpädVO
Die schriftlichen Prüfungen sind frühestens acht Unterrichtswochen vor dem Ende des Semesters an unterschiedlichen Tagen durchzuführen. Die Schulaufsichtsbehörde legt die Termine der zentralen schriftlichen Prüfungen fest.
Schriftliche Prüfungen werden
- im Lernfeld "Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten" sowie
- in einem der Lernfelder
a) "Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten",
b) "Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern" oder
c) "Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen", durchgeführt.
Die Studierenden wählen das zu prüfende Lernfeld gemäß Satz 3 Nummer 2 bis spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfungen aus. Schriftliche Prüfungen finden als vierstündige Klausuren statt und werden zweimal pro Jahr durchgeführt.
Schuljahr 2021/2022
- Termine Schuljahr 2021/2022
- Prüfungsschwerpunkte im Schuljahr 2021/2022, November 2021
- Prüfungsschwerpunkte im Schuljahr 2021/2022, Mai 2022 (aktualisiert zu Lernfeld 3, 24.01.2022)
Schuljahr 2022/2023
- Termine Schuljahr 2022/2023
- Prüfungsschwerpunkte im Schuljahr 2022/2023, November 2022 (Aktualisierte Fassung vom 03.02.2022)
- Prüfungsschwerpunkte im Schuljahr 2022/2023, Mai 2023
Prüfungen der Fachschule für Sozialpädagogik
Schuljahr 2019/20
Herbstprüfung (November 2019)
Frühjahrsprüfung (Mai 2020)
Schuljahr 2020/21
Herbstprüfung (November 2020)
Frühjahrsprüfung (Mai 2021)
Schuljahr 2018/19
Schuljahr 2017/18
Schuljahr 2016/17
Redaktionell verantwortlich: Uta Lehmann, LISUM