Zentrale Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik im Land Berlin
Mit Erlass der Sozialpädagogikverordnung vom 13. Juni 2016 werden gemäß § 40 die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen von der Schulaufsichtsbehörde zentral gestellt.
§ 31 S(2) SozpädVO
Die schriftlichen Prüfungen sind frühestens acht Unterrichtswochen vor dem Ende des Semesters an unterschiedlichen Tagen durchzuführen. Die Schulaufsichtsbehörde legt die Termine der zentralen schriftlichen Prüfungen fest.
Schriftliche Prüfungen werden
- im Lernfeld "Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten" sowie
- in einem der Lernfelder
a) "Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten",
b) "Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern" oder
c) "Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen", durchgeführt.
Die Studierenden wählen das zu prüfende Lernfeld gemäß Satz 3 Nummer 2 bis spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfungen aus. Schriftliche Prüfungen finden als vierstündige Klausuren statt und werden zweimal pro Jahr durchgeführt.
- Unterricht
- Zentrale Prüfungen
- Mittlerer Schulabschluss (BE)
- Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 (BB)
- Zentralabitur (BE)
- Zentralabitur (BB)
- Abschlussprüfungen Berufsoberschule (BE)
- Abschlussprüfungen Fachoberschule (BE)
- Zentrale Fachhochschulreifeprüfungen (BB)
- Zentrale Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik im Land Berlin
- Zentrale Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik im Land Brandenburg
- Zentrale Abschlussprüfung in der Berufsfachschule Soziales im Land Brandenburg
- Zentrale Prüfungen
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.
