Zentrale Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik im Land Berlin
Mit Erlass der Sozialpädagogikverordnung vom 13. Juni 2016 werden gemäß § 40 die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen von der Schulaufsichtsbehörde zentral gestellt.
§ 31 S(2) SozpädVO
Die schriftlichen Prüfungen sind frühestens acht Unterrichtswochen vor dem Ende des Semesters an unterschiedlichen Tagen durchzuführen. Die Schulaufsichtsbehörde legt die Termine der zentralen schriftlichen Prüfungen fest.
Schriftliche Prüfungen werden
- im Lernfeld "Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten" sowie
- in einem der Lernfelder
a) "Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten",
b) "Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern" oder
c) "Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen", durchgeführt.
Die Studierenden wählen das zu prüfende Lernfeld gemäß Satz 3 Nummer 2 bis spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfungen aus. Schriftliche Prüfungen finden als vierstündige Klausuren statt und werden zweimal pro Jahr durchgeführt.
Schuljahr 2020/2021
Allgemeine Hinweise zur zentralen schriftlichen Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung an Fachschulen für Sozialpädagogik (gültig ab 2. Schulhalbjahr 2020/2021) (NEU)
Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit (aktualisierte Fassung Oktober 2018)
Schuljahr 2021/2022
- Termine Schuljahr 2021/2022
- Prüfungsschwerpunkte im Schuljahr 2021/2022, November 2021
Prüfungen der Fachschule für Sozialpädagogik
Redaktionell verantwortlich: Uta Lehmann, LISUM