Die Bewertung der Schülerleistungen im Fach Deutsch erfolgt auf Grundlage der VV‑Leistungsbewertung (vgl. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung).
Bewertungsschlüssel
Grundlage: VV-Leistungsbewertung
(vgl. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung, Stand Feb. 2026):
„Die Bewertung mit Noten in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 erfolgt nach folgendem Schlüssel, wobei bei erhöhten oder geringeren Anforderungen die Lehrkraft im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen schulischen Gremien Abweichungen vornehmen kann.“ (VV-Leistungsbewertung, Nr. 6, Abs. (3))
| Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Erreichte Leistung | ab 96% | ab 80% | ab 60% | ab 45% | ab 16% | unter 16% |
„In den Jahrgangsstufen 3 und 4 ist der Schlüssel unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der Lerngruppe und der Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Beschlüsse fassen die unter Nummer 3 Abs. 2 benannten schulischen Gremien“ VV-Leistungsbewertung, Nr. 6, Abs. (3))
Anzahl und Dauer schriftlicher Arbeiten
Stand: Februar 2026
„Schriftliche Arbeiten sind Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren.“ (vgl. VV‑Leistungsbewertung, Nr. 8, Abs. (1))
| Jahrgangsstufe | Anzahl im Schuljahr | Dauer in Minuten |
| 2 | 2, davon 1 x Orientierungsarbeit (OA2) | 30 Minuten |
| 3 | 2 | 30 Minuten |
| 4 | 2, davon 1 x Orientierungsarbeit (OA4) | 45 Minuten |
| 5 | 2 | 45 Minuten |
| 6 | 2 | 45 Minuten |
„In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 wird in den schriftlichen Arbeiten der Schwerpunkt Rechtschreibung angemessen berücksichtigt.“ (vgl. Anlage 1 der VV-Leistungsbewertung: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung, Stand Feb. 2026)
Orientierungsarbeiten
Grundlage: VV-Leistungsbewertung, Nr. 8, Abs. (7), vgl. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung
„Zentrale Orientierungsarbeiten ersetzen jeweils eine der in den Jahrgangsstufen vorgesehenen schriftlichen Arbeiten. Die Termine der zentralen Orientierungsarbeiten legt das für Schule zuständige Ministerium fest. Die Klassenleitungen informieren die Eltern zum Beginn der Jahrgangsstufen in der jeweils ersten Elternversammlung in angemessener Weise.“
- für die Jahrgangsstufen 2 und 4 (OA2 bzw. OA4)
- Schwerpunkte: „Richtig schreiben“ und „Sprachwissen und Sprachbewusstheit entwickeln“ (vgl. RLP 1-10, Teil C Deutsch https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Deutsch_2024_02_28.pdf)
- Dauer: OA2 je 30 Minuten; OA4 je 45 Minuten
- weitere Informationen und Orientierungsarbeiten der letzten Jahre zur Ansicht: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/lernstandsanalysen-vergleichsarb/orientierungsarbeiten-bb
Gewichtung der Leistungen zur Bildung der Gesamtnote auf dem Zeugnis
Grundlage: VV-Leistungsbewertung, Nr. 5, vgl. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung, Stand Februar 2026
Im Fach Deutsch wird eine Gesamtnote aus den fünf Kompetenzbereichen gebildet (RLP 1-10, Teil C Deutsch, 2023, vgl. auch die Seiten zu den Kompetenzbereichen):
Schriftliche Leistungen
Grundlage: VV-Leistungsbewertung, Nr. 8 und Nr. 9, vgl. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung, Stand Februar 2026
„In den Jahrgangsstufen 3 und 4 gehen schriftliche Arbeiten gemäß Nummer 8 und schriftliche Lernerfolgskontrollen gemäß Nummer 9 mit einem Anteil von 20 Prozent in die abschließende Bewertung ein“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 5, Abs. (4))
„In den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Primarstufe gehen schriftliche Arbeiten gemäß Nummer 8 und schriftliche Lernerfolgskontrollen gemäß Nummer 9 mit einem Anteil von 30 Prozent in die abschließende Bewertung ein“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 5, Abs. (5))
Zu den schriftlichen Leistungen zählen Klassenarbeiten und schriftliche Lernerfolgskontrollen (SLK / LEK). Alle schriftlichen Arbeiten haben die gleiche Gewichtung.
„Schriftliche Arbeiten sind Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren. Sie werden in der Regel von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt. Über die Dauer der schriftlichen Arbeiten in den Jahrgangsstufen 2 bis 10 entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen der Anlage.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 8, Abs. (1))
„Schriftliche Arbeiten beziehen sich in der Regel auf einen bestimmten Abschnitt des vorangegangenen Unterrichts. Sie enthalten Aufgabenstellungen, welche die Verknüpfung der im Unterricht behandelten Inhalte befördern und mehrere Anforderungsbereiche umfassen. Die inhaltlichen Schwerpunkte und die Kriterien und Methoden der Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern vor der Arbeit vertraut sein.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 8, Abs. (2))
„Schriftliche Arbeiten sind mindestens fünf Unterrichtstage […] vor der Anfertigung anzukündigen. An einem Tag darf von einer Schülerin oder einem Schüler nur eine schriftliche Arbeit geschrieben werden. In den Jahrgangsstufen 2 bis 10 sollen in einer Woche nicht mehr als zwei schriftliche Arbeiten geschrieben werden.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 8, Abs. (3))
„In schriftlichen Lernerfolgskontrollen wird der Lernerfolg der unmittelbar vorher liegenden Unterrichtsstunden einschließlich der damit verbundenen häuslichen Arbeitsaufträge überprüft. […] Schriftliche Lernerfolgskontrollen unterscheiden sich von schriftlichen Arbeiten durch eine geringere Dauer und einen geringeren Umfang.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 9, Abs. (1))
„Schriftliche Lernerfolgskontrollen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollten in der Regel einen zeitlichen Arbeitsumfang von 10 - 15 Minuten nicht überschreiten und sich am individuellen Lehrplan der Schülerin oder des Schülers orientieren. […] Vor schriftlichen Lernerfolgskontrollen sind hinreichend Übungsphasen vorzusehen.“ (vgl. VV‑Leistungsbewertung Nr. 9, Abs. (2))
In der Fachkonferenz Deutsch können feste Maximalzeiten für die Dauer von schriftlichen Lernerfolgskontrollen für die Jahrgangsstufen 3 bis 6 festgelegt werden.
Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht
Grundlage: VV-Leistungsbewertung, Nr. 10, vgl. https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung Stand Februar 2026
„Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Leistungsbewertung angemessen einzubeziehen. Hierzu gehören mündliche Beiträge im Unterricht und je nach Fach eingebrachte praktisch-experimentelle oder gestalterische Leistungen sowie praktische Beiträge im Zusammenhang mit der Präsentation von Leistungen.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 10, Abs. (1))
„Bei mündlichen Beiträgen sind Qualität und Quantität angemessen zu gewichten. Neben den auf Aufforderung hin erbrachten mündlichen und praktischen Beiträgen sind auch von den Schülerinnen und Schülern selbständig erbrachte Leistungen zu berücksichtigen, die im sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterrichtsprozess stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu solchen Leistungen, wie zum Beispiel Anregungen, Zusammenfassungen, weiterführende Fragen und kritische Anmerkungen, ermuntert werden. Hierzu gehören auch Beiträge, die den eigenen und den gemeinsamen Lernprozess voranbringen, wie das Ausprobieren von Lösungen und Fehleranalysen. Des Weiteren ist angemessen zu würdigen, inwieweit mündliche Beiträge nur an die Lehrkraft adressiert werden oder auch das Gespräch mit der Lerngruppe suchen und beleben.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 10, Abs. (2))
„Eine mit Noten versehene Bewertung jeder einzelnen Leistung bei der Mitarbeit im Unterricht oder in jeder Unterrichtsstunde ist nicht erforderlich. Bei kontinuierlicher Leistungsbeobachtung erfolgt die zusammenfassende Bewertung in regelmäßigen Abständen und nach nachvollziehbaren und transparenten Kriterien.“ (vgl. VV-Leistungsbewertung Nr. 10, Abs. (3))
Mögliche Aufteilung der Beiträge im Unterricht
Schriftliche Leistungen
Klassenarbeiten / schriftliche Arbeiten
- Schwerpunkte s. Kompetenzbereiche
- Orientierungsarbeiten 2 und 4
schriftliche Lernerfolgskontrollen, z. B.
- Rechtschreibtests, Diktate
- Grammatiktests
- zum Hörverstehen
- zum Textverständnis
- Aufsatz
Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht
Mündliche Beiträge im Unterricht, z. B.
- Buchvorstellung
- Vortrag
- Debatte
- Beschreibung
- Partner-/Gruppenarbeit
Praktische Beiträge, z. B.
- Gedichtvortrag
- Lesevortrag
- Leserolle
- Lesetagebuch/Lesebegleithefte
- Darstellendes Spiel
Gestalterische Leistungen, z. B.
- Lernplakat
- Lapbook
- Portfolio
- Steckbrief
Sonstige Leistungen bei der Mitarbeit, z. B.
- Kurzkontrollen (z. B. max. 15 Minuten und max. 15 Punkte)
- Mitarbeit
Redaktionell verantwortlich: Jan Steckmeister
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.
