- Beschaffung von Taschenrechnern: zugelassene bzw. erforderliche Geräte ab 2020 (PDF-Datei) - Bitte dazu den Fachbrief Nr. 25, S.4, (Link zur PDF-Datei) beachten.
- Beschreibung der zugelassenen und erforderlichen Taschenrechner für die Abiturprüfung im Fach Mathematik ab dem Schuljahr 2022/2023 (PDF-Datei)
- Hinweise zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen in der schriftlichen Abiturprüfung ab 2020 (PDF-Datei)
- Einsatz von Computer-Algebra-Systemen (CAS) im Unterricht in der Sekundarstufe II und im Zentralabitur im Fach Mathematik (PDF-Datei)
- Einheitliches Formeldokument in der Abiturprüfung ab 2025 (vgl. Fachbrief Nr. 25, S.8, PDF-Datei)
Die Länder haben sich darauf geeinigt, ein Formeldokument zu schaffen, das in Zukunft in allen Ländern ausschließlich für die Verwendung in der Abiturprüfung zugelassen sein wird. Für Berlin und Brandenburg wird dieses Formeldokument ab der Abiturprüfung in Jahr 2025 verbindlich sein. Es sollte daher mit Beginn der Qualifikationsphase im Schuljahr 2023/2024 im Unterricht verwendet werden. In den Kurshalbjahren Q3 und Q4 ist dieses Formeldokument ab dem Schuljahr 2024/2025 das einzige Formeldokument, das in Klausuren verwendet werden darf. Diese Regelung wird in die AV Prüfungen aufgenommen werden.
Das Formeldokument findet sich auf der Webseite des IQB mit der Bezeichnung „Dokument mit mathematischen Formeln“.
Redaktionell verantwortlich: Frank Oppermann
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