Autistisches Verhalten (BB) / Autismus (BE)
Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf im autistischen Verhalten (BB) / im Förderschwerpunkt Autismus (BE) haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Steckbrief Förderbedarf Autistisches Verhalten / Autismus
- Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt auf Grundlage einer fachärztlichen Diagnose nach ICD‑10 (Kategorie F84); perspektivisch ist hierfür die ICD‑11 maßgeblich.
- Autistisches Verhalten reicht von stark bis leicht ausgeprägt und beeinflusst Motivation, Kommunikation, Handlungsfähigkeit sowie Lernprozesse.
- Teilweise sehr hohes Wissen in Spezialgebieten, gleichzeitig Förderbedarf bei alltagspraktischen Handlungen und sozialer Interaktion.
- Ohne spezifische Hilfen können betroffene Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend vom Unterricht profitieren.
- Bei Autismus zeigen sich zentrale Besonderheiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Kommunikation und die soziale Interaktion, je nach Ausprägungsgrad und Umgebungsfaktoren unterschiedlich ausgeprägt sein können.
- Tiefgreifende Entwicklungsstörung beeinträchtigt die Lebens- und Lernsituation der Schülerinnen und Schüler nachhaltig.
- Wahrnehmungsverarbeitung: Auffälligkeiten in der Verarbeitung von Sinneseindrücken können zu Über- oder Unterempfindlichkeiten führen.
- Soziale Interaktion: Schwierigkeiten im Aufbau und in der Gestaltung von Beziehungen zu Gleichaltrigen und Erwachsenen.
- Kommunikation: Probleme in der wechselseitigen, altersgemäßen und situationsangemessenen Kommunikation – sowohl verbal als auch nonverbal.
- Diagnose nach ICD-10 (F84): Feststellung durch Kinder- und Jugendpsychiater anhand klar definierter Kriterien.
- Qualitative Beeinträchtigungen:
- in sozialen Interaktionen (z. B. mangelndes Verständnis für soziale Regeln)
- in Kommunikationsmustern (z. B. eingeschränkte Mimik, monotone Sprache)
- im Interessen- und Aktivitätsrepertoire (z. B. stereotype, sich wiederholende Handlungen)
- Spektrum der Ausprägung: Je nach Alter und Entwicklungsstand sehr unterschiedlich – daher spricht man von einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS).
Details zum Feststellungsverfahren in Brandenburg sind in der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens enthalten. (Infos für Berlin hier.)
Hier finden Sie Informationen für Eltern zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in Brandenburg.
Kontakt zu den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen in Brandenburg:
- Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
- Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Cottbus, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder), Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Uckermark
In Berlin sind die SIBUZ zuständig für die sonderpädagogische Diagnostik.
Die Kooperation aller Beteiligter ist von besonderer Bedeutung. Diese kann beispielsweise durch eine gemeinsame Förderplanung unterstützt werden.
Weitere Förderhinweise:
- Autismusspektrum und Schule - Empfehlungen KOMPAKT (LIBRA)
- Interview mit Manuela Paul, Leiterin Autismuszentrum Potsdam (LIBRA)
- Interview mit Fiona Hutton (LIBRA)
- Selbstlernkurs "Autismus und Schule" für das Land Brandenburg (LIBRA)
- Eine umfassende Darstellung zu individuellen Fördermaßnahmen finden Sie in Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg (LIBRA)
- Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens in Brandenburg
- Fördermaßnahmen konkret! (SenBJF)
- Förderplanung im Team (LIBRA)
- Nutzen Sie auch das Materialboard in der rechten Spalte.
Es gibt keine eigene Schulform für Kinder mit dem Förderbedarf „autistisches Verhalten“, da die Ausprägungen sehr unterschiedlich sind. Nur bei stark ausgeprägtem autistischen Syndrom können sie statt im gemeinsamen Unterricht an einer passenden Förderschule lernen.
Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarfs im autistischen Verhalten (BB) / mit dem Förderschwerpunkt Autismus (BE) schränkt dies in keiner Weise ein.
Quellen:
Rechtliche Grundlagen:
- KK-Empfehlungen werden ergänzt
- Berlin
- Brandenburg

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0
Handreichungen und Material
Auf diesem Board finden Sie Handreichungen und weitere Materialien zum Weiterlesen, Weiterhören und Weiterschauen.
Informiert bleiben

Newsletter: Möchten Sie den Themen Inklusion und Sonderpädagogik in Berlin und Brandenburg / insbesondere zu Angeboten des LIBRA informiert werden, können Sie sich hier dafür anmelden.
Aktuelles aus dem Arbeitsbereich finden Sie auf diesem Board.
Veranstaltungshinweise finden Sie hier.
Flyer: Alle aktuellen Angebote der Arbeitsbereiche Inklusion und Sonderpädagogik finden Sie übersichtlich zusammengefasst im hier hinterlegten Flyer.
Bild Briefe: Pixabay
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie bitte an: inklusion@~@libra.brandenburg.de.
Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA

