Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Einführung
„Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung verwirklichen helfen. Emotionales Erleben und soziales Handeln beziehen die emotionale und soziale Entwicklung, die Selbststeuerung sowie das Umgehen-Können mit Störungen des Erlebens und Verhaltens ein.“[1]
In der Handreichung zum Feststellungsverfahren wird auf die Definition des Förderschwerpunkts für diese Schülerinnen und Schüler hingewiesen: „Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ ist zu vermuten, wenn eine alters- und normgerechte Entwicklung des Kindes durch die Maßnahmen der Regelschule nicht erreicht werden kann.“[2]
Bei diesem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt wird durch die Vielschichtigkeit der Symptome eine breite Palette pädagogischer Maßnahmen nötig.
Haben wir oft die Schülerinnen und Schüler im Fokus, die exteriorisierte (nach außen wahrnehmbare) Verhaltensweisen zeigen, sind gleichermaßen die Schülerinnen und Schüler mit internalisierten Verhaltensweisen zu betrachten. In besonderer Weise herausfordernd ist bei diesem Förderschwerpunkt ebenfalls, dass im Prozess der sonderpädagogischen Förderung und Unterstützung eine stete flexible Anpassung erfolgen muss.
Indikatoren für den Förderschwerpunkt
„Aus den Dokumentationen der Schule und ggf. anderer Institutionen, einschließlich des Jugendamtes, und den Befragungen durch das Diagnostik-Team muss hervorgehen, dass die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes über einen längeren Zeitraum und in mehreren (mindestens zwei) Lebensbereichen, davon einer die Schule betreffend, auftreten.
Konkret können das sein:
- erkennbare entwicklungs- und situationsbedingte Auffälligkeiten
- Auffälligkeiten in sozialen Fähigkeiten (z.B. in der Gruppe/im Team zu agieren)
- eingeschränkte Erlebnis- und Wahrnehmungsfähigkeit
- besondere emotionale Ausdrucksfähigkeit
- nicht altersentsprechend ausgeprägte Fähigkeit, sich zu steuern
- fehlendes Selbstkonzept der Schülerin oder des Schülers
- Ereignisse in der persönlichen Lebenssituation
- besondere Schwierigkeiten bei schulischen Anforderungen
Die beispielhaft genannten entwicklungs- und situationsbedingten Auffälligkeiten, die im Grundsatz gemeinsam auftreten, sind Ausdruck einer unbewältigten inneren Problematik und als Folge einer gestörten Person-Umwelt-Beziehung zu verstehen und als Beeinträchtigungen im emotionalen Erleben und sozialen Handeln deutlich sichtbar.“[3]
Abgrenzung zu Krankheit[4]
Der Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung kann auch zugestanden werden, wenn eine chronische psychische Erkrankung vorliegt. Hier kann es sich z.B. um folgende Erkrankungen handeln:
- AD(H)S
- Borderline–Persönlichkeitsstörung
- Bulimia nervosa
- Depression
- Schizophrene Psychosen
- Schulangst und Schulphobie
- Tourette–Syndrom
- Anorexia nervosa
- Zwangsstörungen
Ein Verfahren, mit dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, sollte dann eingeleitet werden, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg alle Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden. Das gilt auch für den Fall, dass den Nachteilsausgleich anzuwenden aufgrund der chronischen Erkrankung nicht ausreicht, um dem Bedarf der Schülerin oder des Schülers gerecht zu werden. Im Feststellungsverfahren und der Sitzung des Förderausschusses werden Förderhinweise und der konkrete Nachteilsausgleich formuliert. Dabei wird die sonderpädagogische Stellungnahme einbezogen.
Nachteilsausgleich und Förderung müssen gleichermaßen angemessen sein. Dafür ist eine regelmäßige Anpassung der Maßnahmen durch die Klassenkonferenz notwendig.
Die vorstehenden Indikatoren für diesen Förderschwerpunkt zugrunde gelegt, lassen sich Empfehlungen ableiten, wie sonderpädagogische Unterstützung und Förderung beschaffen und wie der Nachteilsausgleich gestaltet sein sollte.
[1] Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) (2000). Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung; Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000, 3. http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2000/emotsozentw.pdf
[2] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) (Hrsg.) (2018). Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens, 17. Potsdam
[3] a.a.O.
[4] Siehe Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) (Hrsg.) (2010). Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen. Ludwigsfelde
Mögliche Maßnahmen der individuellen Unterstützung im Unterricht
Kennzeichnend für diesen Förderschwerpunkt ist, dass die Rückmeldung zu den Leistungen als Bestandteil des pädagogischen Dialogs erfolgt. Der pädagogische Grundsatz, dass Fehler Chancen zum Lernen sind, hat für Kinder und Jugendliche mit diesem Förderschwerpunkt eine wichtige Funktion. Das „Feedback“ sollte immer auch ein „Feedforward“ einschließen, also eine Perspektive auf Verbesserungspotential und die Möglichkeit, Erfolgserlebnisse im Unterricht zu verbuchen.
Häufig haben diese Schülerinnen und Schüler aber erfahren, dass Fehler negativ bewertet werden und damit die Person entwertet wird. Diese Erkenntnis blockiert sie nicht nur im fachlichen Leistungsbereich, sondern auch, wenn sie gefordert sind, im sozialen Handeln zu entscheiden. Ein konstruktiver Umgang mit Fehlern dagegen ermutigt sie, andere Wege zu beschreiten, zu experimentieren, sich auf ein noch nicht erprobtes Handlungsmuster einzulassen. Die Schülerinnen und Schüler müssen Umwege gehen können und sich sogar für nachteilige Wege entscheiden dürfen, ohne dass sofort Korrekturen erfolgen. So werden sie nach und nach Verantwortung für ihre Entscheidungen, Fehler und die Folgen übernehmen.[5]
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten
Die nachfolgenden Aufzählungen können als Beispiele für die Umsetzungen gesehen werden.
Lehrer- Schüler- Interaktion
Dass die Lehrkraft kontrolliert und bewusst agiert, ist eine wichtige und verlässliche Größe, gerade für Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf. Indem die Lehrkraft in dieser Weise agiert, gleicht sie einen Nachteil bei der Schülerin und dem Schüler aus. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen den unterrichtenden Lehrkräften und dadurch einheitliches Handeln unterstützt die Verlässlichkeit der Reaktionen und gibt dem Schüler oder der Schülerin mehr Sicherheit.
Beispiele können sein:
- Zugewandte Körperhaltung
- Kongruenz in Mimik, Gestik, Sprache
- Lehrerzentriertheit sichern
- Professionelle Distanz der Lehrkraft
- Blickkontakt und direkte Ansprache an die Schülerin bzw. den Schüler
- Verlässliche Reaktionen und Konsequenzen
- Vertrauen schaffen
- Das kindliche oder jugendliche Agieren verstehen
- Das So-sein annehmen
- Authentizität der Lehrkraft
- Kurze klare Anweisungen
- Wertschätzung geben
- Ignorieren negativen Verhaltens (soweit möglich)
- Verstärken positiven Verhaltens
- Die Lehrkraft reduziert ihren Redeanteil.
Methodisch- didaktische Unterstützung
- Verstärkerpläne/Tokensysteme (= Belohnungssysteme)
- Rituale einführen
- Visualisierungen (Farben, Symbole, Piktogramme, Hervorhebungen)
- Arbeitsblätter übersichtlich gestalten oder
- die Aufgaben mithilfe kleiner Aufgabenzettel schrittweise übergeben, um auszuschließen, dass die Schülerin/der Schüler wegen der Aufgabenfülle überfordert ist
- Druckschrift zulassen
- Größere Exaktheitstoleranz
- Bewegungs- und Entspannungsphasen
- Handlungsspielräume gewähren
Raum- und Platzgestaltung
- Platz strukturieren (z.B. mit Klebeband)
- Alternative Sitzmöglichkeiten anbieten, um hohe Körperspannung oder motorische Unruhe auszugleichen (Sitzkissen, Sitzball, Stehpult, angeschrägter Tisch) anbieten
- Einzelsitzplatz einrichten
- Sitzplatz neben einer Schülerin oder einem Schüler einrichten, die sich unterstützend verhalten (z.B. bei sehr zurückgezogenem Verhalten)
- Lernbüro einrichten
- Reizarme Lernumgebung (bei reizoffenen Schülerinnen und Schülern geringe Aufmerksamkeit, schnelle Ablenkbarkeit)
- Lichtverhältnisse anpassen (Ausschließen, dass blendendes Sonnenlicht oder ein zu dunkler Raum zu emotionalen Reaktionen führt)
- Akustik überprüfen (bei hoher Geräuschempfindlichkeit der Schülerin/des Schülers)
- Papierkorb am Platz
Zeitlicher Rahmen
- Zeitfenster schaffen (Zeitrahmen präzise benennen, Pause oder Auszeiten einräumen)
- Sanduhr, Time-timer zur Unterstützung
- Dem individuellen Bedarf der Schülerin/des Schülers folgend muss die Aufgabenzeit verlängert oder – indem der Aufgabenumfang reduziert wird – verkürzt werden; hier gilt es flexibel auf die Situation zu reagieren
Sächliche Hilfsmittel
Beispiele:
- Stressball/Wutkissen, um motorische Unruhe und emotionale Herausforderungen herauszuleiten
- Kopfhörer einsetzen, damit Geräusche minimiert werden können
- PC/Tablet zur Mitschrift
- Aufnahmegeräte
- Spezielle Stifte, z.B. dicke oder dreieckige Stifte
- Kamera bereitstellen, um Tafelbilder zu fotografieren
- Taschenrechner
- Leseschablone
- Nachschlagewerke
- Ordnungshilfen
[5] Siehe KMK, 2000
Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei Leistungsfeststellung
In Situationen, in denen die Leistung einer betroffenen Schülerin oder eines betroffenen Schülers festgestellt werden soll, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Dazu heißt es in der Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung – SopV, § 11 Absatz 3 Satz 2):
„Zum Ausgleich von Nachteilen, die sich aus der Art und dem Umfang der Behinderung ergeben, können individuelle Maßstäbe der Leistungsbewertung unter Beibehaltung des Anforderungsniveaus angelegt werden (Nachteilsausgleich).“
Möglich sind folgende Vorkehrungen:
- Den zeitlichen Rahmen verändern (%)
- Technische Hilfen verwenden
- Personelle Hilfen hinzuziehen
- Mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise
- Schriftliche statt mündlicher Leistungsnachweise
- Individuelle Leistungsfeststellungen in der Einzelsituation
Beispiele für angewandten Nachteilsausgleich finden Sie im Kapitel zum Förderbedarf bei autistischem Verhalten. Die Beispiele sind größtenteils auf den Förderbedarf Emotionale-soziale Entwicklung übertragbar.

Wichtig: Fachliche Anforderungen dürfen durch einen Nachteilsausgleich nicht verändert werden.
Auf Zeugnissen wird weder der Förderbedarf noch der gewährte Nachteilsausgleich vermerkt.
Fallbeispiele
Schüler X besucht die 3. Klasse einer Schule für Gemeinsames Lernen. Sein schulischer Alltag wird dominiert durch verbale und körperliche Auseinandersetzungen mit sich selbst, mit Mitschülerinnen und Mitschülern, auch mit Lehrkräften. Er ist kaum in der Lage, sein Verhalten zu steuern. Seine Aufmerksamkeit und Konzentration sind stark von eigenen Interessen geleitet. Kontaktaufnahme erfolgt durch körperliche Handlungen wie kneifen, rempeln, schubsen.
Der Schüler selbst reagiert auf Körperkontakt sehr sensibel. Schon leichte Berührungen werden als so stark empfunden, dass schnell Konflikte aufkommen. Hinzu kommt, dass er Berührungen nicht lokalisieren kann. Dies führt zu Reizüberforderungen und innerer Anspannung. Unterrichtsinhalte und Geräusche kann er nicht adäquat filtern. Das, was er wahrnimmt und erlebt, kann er nicht versprachlichen, es kommt zu Überreaktionen im Handeln. Er spricht sehr laut, oft der Situation nicht angemessen, andererseits reagiert er äußerst sensibel auf laute Geräusche und offene Unterrichtsformen.
Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellung
- Aufgabenanzahl bzw. -umfang reduzieren
- Mündliche statt schriftlicher Aufgaben
Weitere Förderhinweise
Lehrer-Schüler-Interaktion
- Ausschließlich positiv verstärken
- Wertschätzendes Verhalten
- Verlässlichkeit
- Ruhige, deutliche, klare Ansprache
- Feedback geben
- Auf herausfordernde Situationen verbal vorbereiten (Pausen, offene Unterrichtsformen)
- Varianten der Konfliktlösung darstellen, üben und kontrollieren
Methodisch-didaktische Hinweise
- Interessenorientierte Aufgaben
- Viel Handlungsorientierung
Raum-Platz-Gestaltung
- Reizarmer Klassenraum und Arbeitsplatz
- Sitzplatz vorne, in der Nähe der Lehrkraft
- Einzelplatz
- Rückzugsort schaffen
Zeitlicher Rahmen
- Einen Tagesplan nutzen
- Eine Sanduhr einsetzen
- Arbeitsphasen stark verkürzen
- Arbeits- und Entspannungsphasen verabreden
Sächliche Hilfsmittel
- Stressball/Wutkissen, um motorische Unruhe und emotionale Herausforderungen herauszuleiten
- Kopfhörer verwenden, damit Geräusche minimiert werden können
- PC/Tablet zur Mitschrift
- Aufnahmegeräte bereitstellen
- Spezielle Stifte zur Verfügung stellen
- Kamera, um Tafelbilder zu fotografieren
Der Schüler hat eine Schulhistorie mit wenigen Erfolgserlebnissen. Durch viele Lern- und Lebensortwechsel konnte er keine verlässlichen Beziehungen aufbauen. Bis zum heutigen Tag fehlt eine äußere Struktur seines Lebensumfeldes. Besondere Schwierigkeiten hat Y seit Schulbeginn mit dem Schreiben. Mangelnde kommunikative Kompetenzen erschweren sein soziales Agieren. Dieses Verhalten wird auch durch sprachliche Äußerungen, wie „Ich kann das nicht“, „Ich mach das nicht“, „Ich hab‘ keinen Bock drauf“ deutlich. Er verlässt dann unaufgefordert die Situation.
Es fehlt Y die Akzeptanz dafür, Regeln und Absprachen einzuhalten. Er reagiert ablehnend und stark abweisend. Er fühlt sich nicht zugehörig zu seiner Familie und anderen Gruppen. Y beschreibt ein Gefühl der eigenen Hilflosigkeit und Wertlosigkeit. Seit einigen Monaten konsumiert er nachweislich Drogen, was eine Beteiligung am Unterricht erheblich erschwert oder unmöglich macht.
Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellung
- Mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise
- Den zeitlichen Rahmen (in Prozent) verändern
- Technische Hilfen einsetzen (Tablet/PC)
Weitere Förderhinweise
Lehrer-Schüler-Interaktion
- Vertrauensbasis aufbauen
- Die Lehrkräfte agieren verlässlich und einheitlich
- Negatives Verhalten ignorieren
- Aufträge präzise formulieren
Methodisch-didaktische Hinweise
- Rituale
- Auszeiten gewähren (klare Absprachen zu Ort und Zeit und zu erwartetem Verhalten)
- Handlungsspielräume gewähren
Zeitlicher Rahmen
- Zeitfenster für Auszeiten und Arbeitsphasen klären
Sächliche Hilfsmittel
- PC/Tablet, um Tafelbilder zu übertragen
- Kamera, um Tafelbilder abzufotografieren
Die Schülerin Z besucht die 11. Klasse eines Gymnasiums. Sie wird wegen einer Essstörung ärztlich begleitet. Aus den Berichten und Beobachtungen wird deutlich, dass sie sehr zurückhaltend auftritt, eher ängstlich wirkt, wenn sie Leistungen mündlich abrufen soll. Sie reagiert auf Leistungsanforderung mit körperlichen Symptomen, z.B. mit Übelkeit oder Ohnmacht.
Neben der attestierten Erkrankung wurde ein Förderbedarf beschieden, weil schulische Fortschritte eine besondere Unterstützung und Förderung über einen längeren Zeitraum notwendig machen. Im schulischen Kontext wird an Z eine deutlich eingeschränkte Belastbarkeit mit geringer Stresstoleranz beobachtet. Sie ist äußerst kritisch ihren eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten gegenüber, antwortet nur bei direkter Ansprache. Schriftlich äußert sich Z reifegemäß.
Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellung
- Die Leistung schriftlich statt mündlich abfordern
- Einzelsituationen bei mündlichen Leistungskontrollen
Lehrer-Schüler-Interaktion
- Große Zugewandtheit
- Direkte Ansprache
- Positive Feedbacks
Methodisch-didaktische Hinweise
- Wegen der geringen Belastbarkeit Aufgabenanzahl bzw. -umfang reduzieren
- Einzel- und Partnerarbeit bevorzugen
Raum-Platz-Gestaltung
- Auszeitraum
- Individuell gestaltbaren Arbeitsplatz erlauben
Rechtliche Grundlagen im Land Brandenburg
- Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG
§3 (1) – Recht auf Bildung - Grundschulverordnung – GV
§ 5 – Grundsätze der Förderung
§ 9 – Flexible Eingangsphase
§ 15 – Gutachten der Grundschule - Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung – VV-GV
- Sonderpädagogik-Verordnung–SopV
§ 6 – Fortführung, Änderung und Beendigung der sonderpädagogischen Förderung
§§ 7-11 – Gemeinsamer Unterricht
§§ 12-17 – Förderschulen, Förderklassen und integrativ-kooperative Schulen - Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung – VV-SopV
Literatur
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) (Hrsg.) (2018). Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens. https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/final_handreichung_2018.pdf
- https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/sonderpaedagogische-foerderung/fachinfo
- Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) (Hrsg.) (2008). Sonderpädagogische Förderung der Berliner Schulen. Teil 4: Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung. https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/sonderpaedagogische_Foerderung_und_gemeinsamer_Unterricht/HR_EmSoz-1.pdf
- Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) (Hrsg.) (2010). Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen. https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/Hilfe_und_Beratung/Schule_und_Krankheit/pdf/Schule_und_Krankheit.pdf
- Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Hrsg.) (2008). Bildung für Berlin. Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Handlungsempfehlung. https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de
- Bezirksregierung Münster (Hrsg.) (2015). Handreichung zur Bilanzierung der sonderpädagogischen Fachlichkeit für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/schule_und_bildung/inklusion/handreichungen_und_leitfaeden/handreichung_fsp_emotionale_soziale_entwicklung.pdf
Download
Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg
(Printversion der Handreichung als pdf-Datei)
Hrsg.: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, 2021
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Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.