Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
Einführung: Grundsätze der Förderung und rechtliche Basis
Dieses Kapitel ist, mit wenigen Änderungen, folgender Handreichung entnommen: LISUM, Hrsg., 2022. Manchmal stehen die Wörter Kopf..: Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten in der Grundschule und der Sekundarstufe I, S. 80-85., cc by sa 4.0.
Grundsätze der Förderung zur Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
Auftrag der Schule ist es, Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen bestmöglich individuell zu fördern. Insgesamt erscheint es wichtig, in Teamarbeit an der Schule ein schulbezogenes Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten zu entwickeln. Aspekte des Konzeptes können u. a. sein:
- Verfahren zur Umsetzung der besonderen Förderung bei Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben
- Verabredungen zur Förderplanung und Dokumentation der Art und Dauer der Förderung
- Festlegung von Maßnahmen zur Prävention bzw. zur Förderung in allen Fächern
- Verabredungen zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs
- Vereinbarungen zur Nutzung von Diagnose- und Fördertools
Bei den schulischen Verabredungen können ergänzend zu den methodisch-didaktischen Prinzipien des Förderns ebenso lern- und motivationspsychologische Prinzipien berücksichtigt werden. Diese können für den Erfolg des Lese-Rechtschreibtrainings relevant sein. (vgl. Scheerer-Neumann 2018, 70 f)
Lern- und motivationspsychologische Prinzipien
Anpassung des Lernangebots an den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler
- den nächsten Lernschritt und Inhalte der Förderung diagnosegestützt festlegen, dabei Orientierung an Entwicklungsmodellen bzw. Lese- und Rechtschreibprofilen: „Was hat eine Schülerin bzw. ein Schüler über den Aufbau von Schrift verstanden? Was muss sie bzw. er noch lernen und was sind die nächsten sinnvollen Schritte?“ (Weinhold/Fay 2017, S. 130)
- eine lernzielbezogene Passung zwischen den individuellen Schwierigkeiten und dem Lerngegenstand auf der Basis qualitativer Fehleranalysen herstellen
- zu Beginn von Übungssequenzen Aufgaben mit hoher Lösungswahrscheinlichkeit bereitstellen, allmähliche Steigerung der Schwierigkeit
Entlasten der Komplexität des Lerngegenstandes
- Aufgabenformate nutzen, bei denen wenig bzw. weniger als gewöhnlich üblich geschrieben werden muss, z. B. Diktieren von Texten, Ergänzen von Lückentexten, Übungen zur Silben- und Phonemsegmentierung mit Motorik verbinden (Silbenschreiten, Anlautspiele)
- Konsonantencluster in den ersten Übungswörtern vermeiden, kurze Wörter ohne Konsonantencluster lesen
- zu Beginn der Rechtschreibförderung lauttreue Wörter verschriften
- am PC schreiben (Tastatur bietet Abwechslung, Software ermöglicht Rechtschreibkontrolle)
- Online-Übungsprogramme in die Förderung einbeziehen
Aufbau und Stärkung eines positiven Selbstkonzeptes
- Lernfortschritte ermöglichen durch Aufgaben und Übungen, die leistbar sind
- positives Feedback geben als unmittelbare Rückmeldung zu korrekt gelösten Aufgaben
- zusätzliche Verstärker nutzen, die nicht nur für Leistung, sondern auch für Anstrengung vergeben werden
- Stärken in anderen Bereichen bewusstmachen
- zum reflexiven Arbeiten ermutigen und Orthografie als etwas Erlernbares erfahren
Vermittlung und Einübung von Lösungsalgorithmen und Lernstrategien
- Strategien vermitteln, mit denen die Schülerinnen und Schüler durch ihre eigene Initiative die Fehlerzahl reduzieren können, z. B. Lernstrategien zum wortspezifischen Lernen, Kontrollstrategien zur Überprüfung des Geschrieben, Strategien zur Nutzung von Informationen, etc.
- Wörterbücher nutzen, auch Online-Wörterbücher
- Lösungsalgorithmen einüben (z. B. zum Abschreiben in vier Schritten, zum Einprägen von Lernwörtern, zu wortspezifischen Trainingsverfahren)
- selbstständiges Stellen von Fragen an den Text als erfolgreiche Verstehensstrategie fördern
Berücksichtigung von Vergessensprozessen durch systematische Wiederholung
- Karteikartenverfahren zum wiederholten Üben nutzen
- mehrmaliges Wörterlistentraining/Schreibflüssigkeitstraining durchführen
Ergänzen der spezifischen Übungen durch authentisches Lesen und kommunikatives Schreiben
Auflockerung des Trainings durch lerngegenstandsbezogene Spiele und Rätsel
- auf den Wechsel von aufmerksamkeitsintensiven Übungen und Auflockerungen achten
- Spiele und Rätsel in Übungsphasen einplanen
Überprüfung des Lernfortschritts in kurzen Intervallen und entsprechende Anpassung des Lernangebotes
- Verfahren zur Lernfortschrittsdiagnostik einbeziehen
- diagnostische Informationen für ein Feedback nutzen und kontinuierlich Rückmeldung geben
Aspekte zur didaktisch-methodischen Planung des Förderunterrichts
Prinzipiell sind für den Förderunterricht didaktische Vorgehensweisen geeignet, die sich auch im Regelunterricht bewährt haben, zumeist muss auf Lernangebote einer früheren Jahrgangsstufe zurückgegriffen werden. Für den Lernprozess kann es förderlich sein, bestimmte kognitive Operationen zu verlangsamen und zu konkretisieren (z. B. explizite Silbengliederung beim Lesen, Einführung von Handzeichen für Phoneme).
Ein Ziel der Förderung besteht darin, mehr zu reflexiver Arbeitsweise anzuregen. Bei der Drei-Wörter-Aufgabe werden drei bis fünf schwierige (Fehler-)Wörter auf Kärtchen vorgegeben, das einzelne Wort genau angeschaut, schwierige Stellen benannt, das Wort verdeckt, aufgeschrieben und überprüft. Dieser Weg sollte in der ersten Förderstunde demonstriert und die Einsicht vermittelt werden, dass Rechtschreibung erlernbar ist.
In Förderstunden bietet sich eine Gliederung in Lerneinheiten an: In einer Lerneinheit werden Übungen zur Wortschreibung und Rechtschreibregeln bewältigt bzw. Leseübungen (z. B. zur Segmentierung), in einer weiteren Lerneinheit besteht die Möglichkeit zum freien Schreiben bzw. zum Lesen oder Vorlesen bzw. Mitlesen.
Möglichkeiten der Unterstützung in allen Fächern
Texte können nicht in der erwarteten Geschwindigkeit gelesen werden, die zur
Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, Lerninhalte können somit nicht vollständig erfasst werden
- mehr Lesezeit geben.
- ggf. für Lernsituationen Texte kürzen/vereinfachen.
- Texte strukturieren, in Abschnitte mit Zwischenüberschriften gliedern, Flattersatz.
- einen größeren Zeilenabstand und ggf. größere Schrift nutzen.
- wichtige Textstellen/Wörter hervorheben (fett drucken).
- bildliche Unterstützung geben.
- Partner- und Gruppenarbeit einsetzen: Partnerin bzw. Partner liest vor bzw. gibt Lesehilfe.
- Aufgabenstellungen vorlesen, ggf. auf Tonträger sprechen für wiederholtes Abrufen durch die Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerin bzw. der Schüler macht beim Lesen viele Fehler, Inhalte und Aufgaben werden falsch verstanden
- Texte bzw. Aufgabenstellungen vorlesen.
- digitale Medien nutzen (z. B. Vorleseprogramm) nutzen.
- den Text vorher bekannt geben / Lesevorbereitung als Hausaufgabe.
- Tandemlesen.
- keine Aufforderung zum lauten Vorlesen in der Klasse: mitlesen lassen durch Mitzeigen der Wörter.
- Erklärungstafeln/Plakate im Fachunterricht, in Alltagssprache übersetzen, Begriffe regelmäßig wiederholen, möglichst gleiche Abläufe einüben.
Gedanken, Notizen, Formulierungen können nicht in der vorgegebenen Zeit
verschriftlicht werden, die zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus
- mehr Zeit zum Schreiben ermöglichen.
- den eigenen Text diktieren (Diktierprogramm).
- Scaffolds als Formulierungshilfen bereitstellen.
- Leistungen mündlich erbringen.
- regelmäßige kurze Sequenzen für ein Training der Schreibflüssigkeit etablieren.
Die Anzahl der Rechtschreibfehler ist hoch
- mehr Zeit zum Korrigieren gewähren.
- Nachschlagewerke/Wörterbücher zur Verfügung stellen.
- Schreibprogramme mit Rechtschreibhilfen nutzen.
- Diktiersoftware nutzen.
Das Schreiben an sich stellt eine extreme Anstrengung dar, das Schriftbild leidet
darunter
- Schreibprogramm mit Rechtschreibhilfe nutzen.
- Diktiersoftware nutzen.
- Leistungen mündlich erbringen.
Im Hinblick auf die Möglichkeiten der Unterstützung bzw. Nutzung des Nachteilsausgleichs ist zu beachten, dass in Leistungssituationen auf die entsprechenden schulgesetzlichen Vorgaben zu achten ist und nicht vom Leistungsniveau abgewichen werden sollte. Bewährt hat sich, wenn in der konkreten Förderplanung und der damit verbundenen Dokumentation folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Ergebnisse der Diagnose des Entwicklungsstandes im Lesen bzw. Schreiben
- Förderbereich, Förderschwerpunkt, Ziele der Förderung bzw. Festlegen der nächsten Lernschritte
- Inhalte der Förderung
- Material und Hinweise zur Organisation
- Zeitrahmen
- ggf. Lernvereinbarung bzw. Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung
Eigenverantwortung und Motivation der Schülerinnen und Schüler können gestärkt werden, wenn Förderziele bzw. die nächsten Lernschritte gemeinsam mit ihnen festgelegt und Eltern in die Lernberatung mit einbezogen werden. Die Förderziele sollten erreichbar und in der Anzahl begrenzt sein. Die Lernfortschritte werden gezielt geprüft und Erfolge bzw. Misserfolge in einem motivierenden Feedback miteinander besprochen.
Im Rahmen der Absprachen zur Förderplanung ist es bedeutsam, die Lernprozesse, Lernzuwächse und Reflexionen zum Lernen gleichermaßen schülerseitig zu dokumentieren. Als Dokumentationsformen können z. B.
Lerntagebücher, Fördertagebücher, Lernjournale, Portfolios, Lernlandkarten genutzt werden. Der Abschluss von Fördereinheiten sollte immer auch einen Rückblick bzw. die Reflexion auf das Geübte bzw. Gelernte bilden. Impulse für Reflexionen könnten sein:
- „Ich habe neu entdeckt, dass …“
- „Dabei fühle ich mich jetzt sicherer …“
- „Mir fiel es leicht, …“
- „Ich habe noch nicht verstanden …“
So können auch Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben ihre Lernentwicklung bewusst wahrnehmen.
Individueller Lernplan
Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten weisen sehr individuelle Fehlerquellen auf. Hinzu kommt, dass sie, wie alle Lernenden, ganz eigene Lernvoraussetzungen und Besonderheiten mit sich bringen, die gleichermaßen im Förderprozess Berücksichtigung finden sollten.
Daraus ergeben sich ebenso individuelle Maßnahmen der Unterstützung, mit Hilfe derer sich die Schülerinnen und Schüler möglichst optimal entwickeln können. Diese Maßnahmen werden in einem individuellen Lernplan als Lern- und Entwicklungsschritte festgehalten. Solch ein Lernplan stellt in der Unterrichtspraxis somit ein zentrales Planungs- und Reflexionsinstrument für individualisiertes Lernen dar und wird möglichst gemeinsam mit den Lehrkräften der Klasse, der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern erstellt.
Rechtliche Grundlagen im Land Brandenburg
Zu den Aufgaben der Schule gehören die Diagnose und die darauf aufbauende Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Dies ist einerseits als eine deutliche Ermutigung in Bezug auf den möglichen Fördererfolg zu verstehen und verpflichtet andererseits die Schule, in eine gezielte Förderung zu investieren und für die Schülerinnen und Schüler über die gesamte Schulzeit hinweg bestmögliche Lernbedingungen zu schaffen.
Der Begriff Lese-Rechtschreibschwierigkeit, der auch in den Grundsätzen der KMK als Terminus präferiert wird, konzentriert sich auf aktuelle Probleme im Lernprozess, d. h. bezogen auf die leistungsbezogene Definition, die primär die Minderleistungen im Lesen und Rechtschreiben berücksichtigt. Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben müssen nicht immer gleichzeitig auftreten, Schülerinnen und Schüler können individuell auch über eine Leseschwäche oder über eine Rechtschreibschwäche verfügen. (vgl. Scheerer-Neumann 2018, S. 32)
Die landesrechtlichen Erlasse und Verwaltungsvorschriften zum Thema Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben nehmen in den Ländern Berlin und Brandenburg Bezug auf Beschlüsse der KMK. Dort heißt es u. a.: „Für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden in Auswertung förderdiagnostischer Beobachtungen Förderpläne entwickelt und für den individuell fördernden Unterricht genutzt. Sie sollen im Rahmen des schulischen Gesamtkonzeptes mit allen beteiligten Lehrkräften, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern abgesprochen werden. Sie bilden die Grundlage für innere und äußere Differenzierung. Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sind besondere Unterstützungsprogramme wie Intervallförderung oder Förderung in Zusatzkursen entwickelt worden. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.“(KMK 2003/2007)1
Je früher und genauer die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben und ihre Ursachen erkannt und je früher die Kinder systematisch gefördert werden, desto größer sind die Chancen, dass sie die schriftsprachlichen Anforderungen im Unterricht in allen Fächern ohne langanhaltende Misserfolge meistern können.
Brandenburg
Für das Land Brandenburg werden auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, verfügbar unter: http://p.bsbb.eu/39, Zugriff am: 04.08.2021, folgende Unterlagen zum Bereich Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bereitgestellt:
- Elternbroschüre Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Fördermaßnahmen im Land Brandenburg, Verfügbar unter: http://p.bsbb.eu/42, Zugriff am: 04.08.2021
- Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, Verfügbar unter: http://p.bsbb.eu/1p, Zugriff am: 30.09.2021
Berlin/Brandenburg
Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg sind Informationen bzw. entsprechende Verweise zu den Veröffentlichungen der beiden Länder abgebildet, verfügbar unter: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/lrs, Zugriff am: 04.08.2021
Hier findet sich auch der „Leitfaden zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten in der Grundschule“ (Schwenke u. a.), der insbesondere in den Ausführungen zu den pädagogischen Angeboten zur Förderung nach wie vor Hinweise zur Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bietet. Verfügbar unter: http://p.bsbb.eu/41, Zugriff am: 04.08.2021
1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (KMK): Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 i. d. F. vom 15.11.2007. Verfügbar unter: p.bsbb.eu/45, Zugriff am: 04.08.2021
Fallbeispiele
Die Auswertung der Individuellen Lernstandsanalyse (ILeA plus, Deutsch_D) des Schülers Y zeigt, dass er beim Lesen der Niveaustufe angemessene Leistungen erbringt, jedoch nicht beim Schreiben.
Beim Schreiben von Wörtern schreibt Y lediglich 1 von 16 Wörtern richtig. Er hat grundlegende Fähigkeiten beim alphabetischen Schreiben auf Wortebene entwickelt und zeigt noch erhebliche Unsicherheiten bei den Wortstellen: Die Lautfolge in den zusammengesetzten Wörtern wird teilweise noch unvollständig abgebildet (z. B. bei den Wortfugen) und schwierige Wortstellen (z. B. die Markierung von Vokalkürze und Vokallänge und Ableitungen) werden erst ansatzweise regelhaft verschriftet. Y verfügt vermutlich noch nicht über Rechtschreibstrategien, um sich orthografische Schreibungen zu erschließen.
Zur weiteren Schreibentwicklung werden in der Schülerauswertung von ILeA plus Übungen zum Trainieren grundlegender Schreibfähigkeiten und zur Förderung der Einstellung zum Schreiben empfohlen:
- Übungen zu schwierigen Laut- und Buchstabenverbindungen (V/v, Sp/sp, St/st, /ie), z. B. Lernbox
Online-Tests zur Unterscheidung F/f und V/v - Übungen zum Einprägen von Rechtschreibmustern, z. B. Arbeitstechniken Abschreiben und Nachschlagen
- Übungen zu Rechtschreibphänomenen, z. B. Ableiten (verschiedene Wortstellungen, Nachsilben)
- Übungen zu Wortarten, z. B. Wörterlisten
- Übungen zur Schreibmotivation (‚freie‘ Schreibzeiten, Portfolios u. a)
- Anregungen zum Entdecken von Sprache, z. B. „Die große Wörterfabrik“ (Agnès de Lestrade) als Medium Buch und App, z. B. „Am Schneesee“ (Franz Fühmann)
Entsprechend des §3 der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung – LRSRV - vom 17. August 2017 wurde Y zu Beginn der 5. Klasse von der Schulpsychologin dahingehend diagnostiziert, dass seine kognitiven Voraussetzungen ausreichend für das schulische Lernen sind. Die Klassenkonferenz beschloss für Y einen Nachteilsausgleich auf Antrag der Eltern, um Y zu ermöglichen, vorhandene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den zu erbringenden schriftlichen Leistungen nachzuweisen. Der Nachteilsausgleich umfasst
- die Ausweitung der Arbeitszeit bei zu erbringenden schriftlichen Leistungen, (inklusiver Pause)
- die Bereitstellung von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (Schreiben mit dem PC)
- die Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (größtenteils Vermeidung schriftlicher Leistungsnachweise und deren Ersetzung durch mündliche)
Damit werden Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung gemäß §§ 5 und 8 der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung – LRSRV – vom 17.August 2017 bei Y im Einvernehmen mit seinen Eltern dahingehend vorgenommen, dass er schriftliche Leistungsnachweise in allen Fächern durch mündliche ersetzen kann. Dies wird auf seinen Zeugnissen mit folgendem Satz vermerkt:
„Es sind Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung im Bereich Lesen und Rechtschreiben vorgenommen worden.“
Die Auswertung der Individuellen Lernstandsanalyse (ILeA plus, Deutsch_B1) der Schülerin X zeigt, dass sie sowohl beim Lesen als auch beim Schreiben noch nicht der Niveaustufe angemessene Leistungen erbringt.
Beim Lesen ist zwar ihre Lesegeschwindigkeit der Niveaustufe angemessen, die Lesegenauigkeit und das Leseverständnis allerdings noch nicht. Sie sind von relativ vielen Lesefehlern geprägt. Sätze und kurze Texte kann sie somit nur ansatzweise lesend verstehen.
Beim Schreiben von Wörtern schreibt X lediglich 3 von 15 Wörtern richtig. Sie verfügt über erste basale Fähigkeiten beim alphabetischen Schreiben von Wörtern, die allerdings noch in nicht ausreichendem Maße abgesichert und kaum automatisiert sind.
Zur weiteren Leseentwicklung werden in der Schülerauswertung von ILeA plus Übungen zum Trainieren basaler Lesefähigkeiten und zur Förderung der Einstellung zum Lesen empfohlen:
- Übungen zum Durchgliedern der Wörter (Segmentieren)
- Übungen zum Hypothesenüberprüfen
- Übungen zur Ausrichtung der Aufmerksamkeit auf die Sinnerfassung
- Lesemotivation entwickeln, z. B. anhand eines Buchgesprächs
- Textmodell zum Selberlesen im Rahmen der alphabetischen und orthografischen
- Strategie, z. B. Tandemtext oder Bildergeschichte
Zur weiteren Schreibentwicklung werden in der Schülerauswertung von ILeA plus Übungen zum Trainieren basaler Schreibfähigkeiten und zur Förderung der Einstellung zum Schreiben empfohlen:
- Übungen zur Laut-Buchstaben-Zuordnung
- Übungen zur phonologischen Bewusstheit
- Übungen zur Lautunterscheidung und -erkennung
- Übungen zu schwierigeren Lautverbindungen
- Spiele zur Wahrnehmung von Sprache
- Übungen zum Entdecken des Wortschatzes
Entsprechend des §5 der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung – LRSRV - vom 17. August 2017 hat die Klassenkonferenz für X einen Nachteilsausgleich auf Antrag der Eltern beschlossen, um X zu ermöglichen, vorhandene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den zu erbringenden schriftlichen Leistungen nachzuweisen. Der Nachteilsausgleich umfasst
- die Ausweitung der Arbeitszeit bei zu erbringenden schriftlichen Leistungen (inklusiver Pause)
- die Bereitstellung von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (Audiodatei zum Abhören oder Vorlesen der Aufgabenstellung und des Wortmaterials)
- die Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (Anlauttabelle, Lautzeichen, silbensegmentierte Schrift)
Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung gemäß § 5 der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung werden bei X im Einvernehmen mit ihren Eltern nicht vorgenommen.
Download
Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg
(Printversion der Handreichung als pdf-Datei)
Hrsg.: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, 2021
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Unterricht
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Unterrichtsentwicklung
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Nachteilsausgleich (BB)
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
- Besondere Schwierigkeiten im Rechnen
- Zeitweise oder chronische Erkrankung
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Sprache
- Hören
- Autistisches Verhalten
- Sehen
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
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Nachteilsausgleich (BB)
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Unterrichtsentwicklung
Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.