Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Einführung
Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sind eine ausgesprochen heterogene Gruppe. Neben jenen Schülerinnen und Schülern, die sichtbar körperlich-motorisch beeinträchtigt sind, gibt es auch solche, bei denen dies nicht direkt sichtbar ist. Aber auch Schülerinnen und Schüler mit einem sehr komplexen und erhöhten Förder- und Unterstützungsbedarf zählen zu dieser Gruppe.
„Neben sonderpädagogischen Maßnahmen sind hier intensive, umfängliche, therapeutische und pflegerische Unterstützungsmaßnahmen erforderlich.“[1] Allen Schülerinnen und Schülern mit diesem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ist gemeinsam, „dass sie körperliche Beeinträchtigungen zeigen, die nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig oder lebenslang gegeben sind. Auswirkungen dieser Beeinträchtigung betreffen nicht allein funktional einen körperlichen Bereich, sondern haben in Form erschwerter Selbstverwirklichung und eingeschränkter sozialer Teilhabe komplexen Einfluss auf den Betreffenden. […]
Sonderpädagogischer Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ist dann gegeben, wenn trotz Einsatz verschiedenster Hilfen und Strategien zur Kompensierung der körperlichen und motorischen Beeinträchtigung der Lernprozess erheblich beeinflusst wird und eine hinreichende Förderung im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht möglich ist. […]
Die verschiedenen Erscheinungsformen, die von Fachärzten diagnostiziert werden und in unterschiedlicher Ausprägung auftreten, können sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ zur Folge haben:
- Schädigung von Gehirn und Rückenmark […]
- Schädigung von Muskulatur und Knochengerüst […]
- Chronische Erkrankungen oder Fehlbildung von Organen […].“[2]

Wichtig: Fachliche Anforderungen dürfen durch einen Nachteilsausgleich nicht verändert werden. Auf Zeugnissen wird weder der Förderbedarf noch der gewährte Nachteilsausgleich eingetragen.
Zeitzugaben, optimierte äußere Lernbedingungen und methodisch-didaktische Maßnahmen sind daher kein Luxus, sondern Lernvoraussetzung!
[1] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) (Hrsg.). (2018). Handreichung zur Durchführung des Sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens. Potsdam, 22. https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/final_handreichung_2018.pdf
[2] ebd., 21
Mögliche Maßnahmen individueller Unterstützung im Unterricht
Weil die Gruppe heterogen zusammengesetzt ist, muss sie, soweit erforderlich, auch auf vielfältige Weise unterstützt werden. Je nachdem, wie die körperliche Beeinträchtigung im Einzelnen beschaffen ist und wie sie sich konkret auswirkt, muss jeweils einzelfallbezogen entschieden werden, was an Unterstützung sinnvoll und angemessen ist. In welcher Weise unterstützt wird, ist Bestandteil des sonder-pädagogischen Feststellungsverfahrens und wird in diesem Rahmen beraten und individuell festgelegt.
Ziel der individuellen Unterstützungen ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gemeinschaftlichen Schulleben zu ermöglichen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch schwierige Situationen und Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen zu können und so in ihrer Selbst-ständigkeit gefördert werden. Im Rahmen der organisatorischen und pädagogischen Möglichkeiten kann die erforderliche individuelle Unterstützung schulorganisatorische Vorkehrungen, die Ausstattung (inklusive technischer Hilfen) und didaktisch-methodisches Instrumentarium betreffen.
Für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wird Folgendes zur Unterstützung empfohlen:
„Schulorganisatorische Maßnahmen/Ausstattung
- Organisation des Schülertransportes
- Bereitstellung speziellen Schulmobiliars (höhenverstellbarer Tisch, Spezialstuhl, Stehbrett)
- Mobilitätshilfen nutzen (Rollstuhl, Sportrollstuhl, Rollator, Dreipunktstützen)
- Einen zweiten Schulbuchsatz bereithalten
- Besondere Sitzposition im Raum (geeignete Position zur Lehrkraft und Tafel; Steckdose in der Nähe)
- Unterricht findet vorrangig auf einer Etage, möglichst in einem festen Raum statt
- Unterrichtsablauf nach Therapiezeiten, Essenszeiten danach ausrichten
- behindertengerechte Toilette
- Pflegeraum mit Liege
- Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Medikamente
- Barrierefreiheit der Schule (Haltehilfen, Fahrstuhl)
- Bereitstellen von abrufbereitem Personal für den Toilettengang
- Bereitstellen von unterstützendem Personal für individuelle Hilfe im Schulablauf
- Planung von Hausunterricht
- Individuelle Pausenregelung /Pausengestaltung
Technische Hilfen
- Nutzung von Computern, Laptops, Tablets und Druckern
- Einsatz einer spezifischen Tastatur
- Nutzung eines Diktiergerätes
- Einsatz eines vergrößerten Taschenrechners
Didaktisch-methodische Hinweise
- Verwendung spezifischer Arbeitsmaterialien (rutschfeste Folien, spez. Zeichengeräte, geeignete Stifte, Scheren)
- Meldehilfe (wenn Kinder aus eigener Kraft den Arm nicht heben können)
- Verwendung einer speziellen Lineatur
- Verzicht auf Mitschrift von Tafeltexten /Bereitstellung als Kopie oder Mitschrift von Mitschüle-rinnen oder Mitschülern
- mündliche statt schriftliche Arbeitsformen bei Beeinträchtigung der Grafomotorik
- Einsatz von Anschauungsmaterial /verstärkte Visualisierung von Unterrichtsinhalten
- Verbalisierung von Handlungsabläufen
- adaptierte Arbeitsblätter (Schriftvergrößerung)
- differenzierte Aufgabenstellungen (auch bei der Hausaufgabenerteilung)
- Verzicht auf Überprüfung praktischer Unterrichtsleistungen / Ersatz durch mündliche Darbietung
- größere Toleranz bei der Exaktheit von motorischen Anforderungen (Schriftbild, zeichnerische Anforderungen)
- Planung spezifischer Sport- und Bewegungsangebote
- Schülerpatenschaften für Hilfestellung im Unterricht, in den Pausen, beim Wechsel der Räume.“[3]
Welche Möglichkeiten bestehen, individuell zu unterstützen und zu fördern, wird im Förderausschuss gemeinsam mit der Fachkraft für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung beraten, deren diagnostisches Team vom Staatlichen Schulamt beauftragt wurde. Andere Kostenträger hinzuzuziehen kann erforderlich sein und liegt in der Verantwortung des diagnostischen Teams. So kann im Bedarfsfall z. B. im Rahmen der Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII) zusätzliches sonstiges Personal empfohlen werden, damit der Schülerin oder dem Schüler die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert wird.
Der tatsächliche Bedarf kann sich entwicklungsbezogen verändern und muss daher ggf. durch einen Beschluss der Klassenkonferenz angepasst werden. Zu empfehlen ist, eine in der Schule tätige sonder-pädagogisch qualifizierte Fachkraft einzubeziehen.
Sportunterricht
Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ist die Teilnahme am Sportunterricht oft nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Sie vom Sportunterricht zu befreien ist in diesen Fällen oft angezeigt und wird auf dem Zeugnis vermerkt. Kann die Schülerin oder der Schüler in Teilen am Sportunterricht teilnehmen, sollte eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigen, an welchen Übungen sich die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der eigenen Möglichkeiten ohne Gefahr für die Gesundheit beteiligen kann bzw. bei welchen Sportdisziplinen das ausgeschlossen ist. Eine Teilnahme an Sport-Theorie ist möglich.
[3] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) (Hrsg.). (2018). Handreichung zur Durchführung des Sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens. Potsdam, 102ff., Anlage 9a. https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/final_handreichung_2018.pdf
Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei Leistungsfeststellung
„Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf […] im Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ […] finden die für die besuchte Schule geltenden Bestim-mungen zur Leistungsbewertung, zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen sowie zu Zeugnissen Anwendung.“[4]
Darüber hinaus können in Situationen der Leistungsfeststellung „zum Ausgleich von Nachteilen, die sich aus der Art und dem Umfang der Behinderung ergeben, individuelle Maßstäbe der Leistungsbewertung unter Beibehaltung des Anforderungsniveaus angelegt werden.“[5]
Einen Nachteilsausgleich zu vollziehen bedeutet keineswegs, dass die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler bevorzugt wird. Vielmehr soll der Nachteil ausgeglichen werden, bis die gleichen Bedingungen wie bei Nicht-Betroffenen erreicht sind. Beeinträchtigungen sollen demzufolge so sinnvoll wie möglich ausgeglichen werden.

Wichtig: Kein Nachteilsausgleich wird Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung gewährt, die nach dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden.
„[…] Der Nachteilsausgleich wird vom Förderausschuss beschrieben und vom Staatlichen Schulamt entschieden. Bei Schülerinnen und Schülern, die nach den Vorgaben der Sekundarstufe I-Verordnung bzw. der Gymnasial-Oberstufen-Verordnung unterrichtet werden, legt die Schulleiterin oder der Schulleiter, bei Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Prüfungsausschuss bzw. bei Abiturprüfungen die Prüfungsvorsitzende oder der Prüfungsvorsitzende den Nachteilsausgleich fest.
Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Veränderung der äußeren Bedingungen für eine mündliche, schriftliche oder praktische Leistungsfeststellung insbesondere durch
- Veränderung des zeitlichen Rahmens,
- Verwendung personeller und technischer Hilfsmittel,
- mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise,
- schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise oder
- eine individuelle Leistungsfeststellung in der Einzelsituation.“[6]
Für Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen ist es oft maßgeblich, dass ihnen, um schriftliche und praktische Leistungsanforderungen zu bewältigen, mehr Zeit eingeräumt wird. Dies zeitlich prozentual einzugrenzen ist nicht erforderlich. Zu bedenken ist aber, dass ein größerer zeitlicher Spielraum auch ein höheres Maß an Ausdauer erfordert. So kann es beispielsweise (medizinisch) erforderlich sein, Schülerinnen und Schülern mit Muskelerkrankungen auch zusätzliche Pausen zuzugestehen. Diese dürfen nicht auf die tatsächliche Arbeitszeit angerechnet werden.
Schülerinnen und Schüler, die, weil körperlich beeinträchtigt, in ihren fein- und grafomotorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind, kann es helfen, Computer oder Tablets nutzen zu können. In Prüfungssituationen ist indessen darauf zu achten, dass bestimmte Funktionen, beispielsweise der Internetzugang oder automatische Rechtschreibkorrekturen, deaktiviert sind.
Sind die körperlich-motorischen Einschränkungen stärker ausgeprägt, kann es nötig sein, dass die Schülerinnen und Schüler personelle Hilfe in Gestalt persönlicher Assistenz brauchen. Zusätzliches Personal kann beispielsweise dabei behilflich sein, den Arbeitsplatz einzurichten, Arbeitsmittel zu reichen oder mit technischem Inventar umzugehen. In Kooperation mit der Schülerin oder dem Schüler können auch Schreibarbeiten (teilweise) übernommen werden. Kann die Schülerin oder der Schüler trotz Einsatz elektronischer Hilfsmittel nicht oder nur eingeschränkt schreiben, kann in Prüfungssituationen ggf. eine Lehrkraft Schreibarbeiten übernehmen.
Bei fein- und grafomotorischen Einschränkungen ist es im Bedarfsfall zulässig, eine schriftliche Leistungsanforderung (in Teilen) auch durch eine mündliche zu ersetzen. Das Anforderungsniveau muss dabei beibehalten werden. Ist dagegen die Mundmotorik betroffen, kann es zielführend sein, mündliche Leistungsnachweise durch schriftliche zu ersetzen. Bei Prüfungen in den Fremdsprachen ist es z. B. denkbar, entsprechende Sprachausgabegeräte einzusetzen.
Die individuelle Leistungsfeststellung in der Einzelsituation kann u. a. dazu dienen, für alle Beteiligten eine ruhigere Arbeitsatmosphäre zu schaffen. In der Einzelsituation hat die Schülerin oder der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit, den individuellen Bedürfnissen entsprechend einen erweiterten zeitlichen Rahmen, die Kommunikation mit der persönlichen Assistenz und/oder den Gebrauch technischer Hilfsmittel etc. in Anspruch zu nehmen.
[4] Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) vom 20, Juli 2017, § 11 Abs. 3 Satz 1
[5] ebd., Satz 2
[6] Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV) vom 12. November 2018, 4- zu § 4 SopV- Abs. 2
Fallbeispiele
Die im Folgenden angeführten Fallbeispiele spiegeln die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung wider. Diese Beispiele sollen aufzeigen, welche individuelle Unterstützung und welcher Nachteilsausgleich in der Praxis jeweils hilfreich sein kann, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen trotz ihrer Beeinträchtigungen in der Schule erfolgreich lernen können.
Schülerin X wird im kommenden Schuljahr eingeschult und soll auf Wunsch der Eltern die wohnortnahe Grundschule besuchen. X ist ein Mädchen mit infantiler Cerebralparese (ICP). Bei der ICP handelt es sich um eine Bewegungsstörung. Die Ursache liegt in einer frühkindlichen Hirnschädigung, die häufig zu einer Veränderung des Muskeltonus, in der Regel zu einer Spastik führt. Kinder und Jugendliche mit ICP können ihre Muskeln nicht wie üblich willkürlich kontrollieren. Die grobmotorischen Fähigkeiten sind dadurch stark beeinträchtigt.
Gehen kann das Mädchen nur deutlich eingeschränkt. Sie kann kurze Strecken sehr langsam mit Gehhilfen und wegen der deutlich erhöhten Sturzgefahr nur mit einer Begleitperson zurücklegen.
Laut fachärztlicher Diagnosen und der Einschätzung der behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten sind die sprachlichen Kompetenzen und das logische Denken des Kindes altersgerecht ausgebildet. Unterdurchschnittlich sind hingegen die visuomotorischen Fähigkeiten und die Fein- und Grafomotorik. Die allgemeine psychomotorische Geschwindigkeit ist verlangsamt.
Die folgenden Maßnahmen zur individuellen Unterstützung werden im Förderausschuss beraten und empfohlen:
Schulorganisatorische Maßnahmen/Ausstattung
- Organisation des Schülertransportes
- Barrierefreiheit (auf dem Schulgelände weitgehend gegeben, der Fahrstuhl kann genutzt werden)
- Behindertengerechte Toilette
- Geeigneter Sitzplatz mit höhenverstellbarem Schulmobiliar und Sitzkeil
- Mobilitätshilfen einsetzen (für längere Wege den Rollstuhl nutzen, für kurze Wege im Schulgebäude Einpunktstützen)
- Unterricht findet vorrangig auf einer Etage, möglichst in einem festen Raum statt.
- Einen zweiten Schulbuchsatz vorhalten
- Unterstützendes Personal für individuelle Hilfe im Schulablauf und für Toilettengänge (im Rahmen der Eingliederungshilfe über das Sozialamt) hinzuziehen
- Falls nötig die Pausenzeiten verlängern, damit sich X mehr Zeit nehmen kann, um Nahrung aufzunehmen
Didaktisch-methodische Hinweise
- Spezifische Arbeitsmaterialien (rutschfeste Schreibunterlage, spezielle Zeichengeräte, geeignete Stifte, Scheren) verwenden
- Anschauungsmaterial einsetzen
- Handlungsabläufe verbalisieren
- Adaptierte Arbeitsblätter (visuelle Reize reduzieren)
- Ergotherapie als Ersatz für Teilnahme am Sportunterricht
Den Nachteilsausgleich in Situationen der Leistungsfeststellung gestalten
- Den zeitlichen Rahmen verlängern, ggf. auch Ruhepausen ermöglichen
- Personelle Hilfen (Einzelfallhilfe) einsetzen
- Bei Bedarf Leistungsfeststellung in der Einzelsituation
Schülerin Y besucht derzeit die achte Jahrgangsstufe einer Oberschule. Sie leidet an einer symptomatischen Epilepsie, deren Ursache in nachweisbaren strukturellen Defekten oder Stoffwechselstörungen im Gehirn liegt. Im vergangenen Jahr kam es zuletzt zu einem epileptischen Anfall aus dem Schlaf heraus. Dieser Anfall dauerte länger als fünf Minuten, es handelte sich um einen Status epilepticus, der nur medikamentös unterbrochen werden kann und muss.
Seitdem ist laut Aussage der Eltern dank einer Dauermedikation kein weiterer Anfall aufgetreten. Schlafmangel oder vergessene Medikamenteneinnahme können einen erneuten Anfall auslösen. Laut Aussage der Eltern sollte bei einem Anfall sofort der Notarzt verständigt werden und nicht - wie ansonsten allgemeinhin empfohlen - fünf Minuten gewartet werden, bis ihrer Tochter das Notfallmedi-kament verabreicht wird.
Kinder und Jugendliche mit Epilepsien leiden häufig an Konzentrationsstörungen. Die Lern- und Leistungsfähigkeit kann aber auch durch Nebenwirkungen der Antiepileptika herabgesetzt sein (schnelle Ermüdbarkeit, Konzentrationsstörungen, verlangsamte Reaktionen). Schülerin Y zeigt laut psychologischem Befund Aufmerksamkeitsprobleme und die visuell-räumliche Wahrnehmung bereitet ihr Probleme. Die sonderpädagogische Diagnostik erbringt den Beweis für die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme. Diese werden zudem von den Eltern und der Klassenlehrerin bestätigt.
Die folgenden Maßnahmen zur individuellen Unterstützung werden im Förderausschuss beraten und empfohlen:
Schulorganisatorische Maßnahmen/Ausstattung
- Besondere Sitzposition im Raum (in der Nähe der Lehrkraft)
- Enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften notwendig
- Alle Bezugspersonen sollten gut über die Epilepsie der Schülerin informiert sein.
- Bei Auftreten eines epileptischen Anfalls anfallsbedingte Verletzungen vermeiden
- Das Notfallmedikament im Sekretariat der Schule lagern; im Lehrerzimmer bzw. Sekretariat ist der „Notfallplan“ zugänglich
- Über die Medikamentengabe in der Schule eine Vereinbarung treffen (Das RS 8/17 Medizinische Hilfsmaßnahmen anwenden)
- Individuelle Lösungen vereinbaren, um sicherzustellen, dass die Schülerin Y an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen kann
- Nicht an sportlichen Übungen teilnehmen, bei denen Absturzgefahr besteht (z.B. Gerätturnen), ein genereller Ausschluss vom Sportunterricht ist jedoch nicht sinnvoll; eine ärztliche Bescheinigung ist für die Schule erforderlich.
- Im Physik- und Chemieunterricht bestimmte Arbeiten nicht oder nur unter Aufsicht vornehmen lassen
- Die Teilnahme an Klassenfahrten ermöglichen, aber auf regelmäßige Einnahme der Medikamente achten
- Vorsicht ist beim Schwimmen und Wassersport geboten!
Didaktisch-methodische Hinweise
- Anschauungsmaterial einsetzen/Unterrichtsinhalte verstärkt visualisieren
- Handlungsabläufe verbalisieren
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Situationen der Leistungsfeststellung
- Den zeitlichen Rahmen verlängern, ggf. auch Ruhepausen ermöglichen
- Bei Bedarf Leistungsfeststellung in der Einzelsituation bzw. Lerngruppe
Schüler Z leidet an juveniler idiopathischer Arthritis (JIA). Hierbei handelt es sich um eine chronische Gelenkerkrankung des rheumatischen Formenkreises im Kindesalter. JIA ist durch Entzündungen eines oder mehrerer Gelenke gekennzeichnet. Die Arthritis äußert sich in Schmerzen, Schwellungen, Bewegungseinschränkungen, eventuell auch Rötungen und Überwärmung der betroffenen Gelenke. Typisch ist eine Morgensteifigkeit (steife und schmerzende Gelenke nach Ruhephasen). Die Arthritis verändert schmerzbedingt das Muskelgleichgewicht und führt zu gelenkspezifischen Bewegungseinschränkungen und Schonhaltungen.
Zs rheumatische Erkrankung mindert seine körperliche Belastbarkeit stark. Das Rheuma in den Händen schränkt die Fein- und Grafomotorik erheblich ein. Es ist dem Schüler deshalb nicht möglich, das geforderte Schreibpensum zu erfüllen bzw. in dem erforderlichen Schreibtempo Mitschriften und Texte zu verfassen.
Obwohl er körperlich nicht voll belastbar ist, möchte der Schüler die Allgemeine Hochschulreife erlangen. Er erfüllt in der Jahrgangsstufe 10 die Voraussetzungen, um die Sekundarstufe II besuchen zu können. Im Rahmen eines Ü11-Verfahrens wird ihm auch in der Sekundarstufe II sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zugestanden.
Der Förderausschuss berät, was getan werden kann, um Z bestmöglich zu unterstützen, und empfiehlt:
Schulorganisatorische Maßnahmen/Ausstattung
- Einen zweiten Schulbuchsatz bereitstellen (ggf. auch digital)
- Besondere Sitzposition im Raum (Nähe zu Lehrkraft/Steckdose in der Nähe)
- Einen Laptop mit spezieller Rheuma-/Arthrosetastatur nutzen
- Tafeltexte in Kopie oder als Mitschrift bereitstellen; zulassen, dass sie abfotografiert werden dürfen
- Größere Toleranz bei der Exaktheit motorischer Anforderungen (z. B. zeichnerische Anforderungen in Mathematik [Geometrie], Kunst, Biologie…)
Vom Schulsport befreien, wenn ärztliches Attest vorliegt (Sportersatzleistung in Sekundarstufe II erforderlich)
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Situationen der Leistungsfeststellung
- Den zeitlichen Rahmen ausdehnen (bei Bedarf auch Schreibpausen ermöglichen)
- Technische Hilfen einsetzen (Einen Laptop mit spezieller Tastatur nutzen)
- Bei Bedarf mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise nach vorheriger Absprache mit dem Schüler (je nach Fach und Unterstützungsbedarf anzupassen)
Literatur
Die folgenden Broschüren/Links geben einen ersten Überblick über häufig bei Kindern und Jugendlichen auftretende Krankheiten und geben Empfehlungen zum Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen im Schulalltag. Des Weiteren klären zahlreiche Selbsthilfegruppen im Internet über die verschiedenen Krankheitsbilder im Speziellen auf und geben hilfreiche Tipps für Eltern und Lehrkräfte.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (2016). Wir in der Schule. Chronische Erkrankungen und Behinderungen im Schulalltag; https://www.bag-selbsthilfe.de/informationsportal-selbsthilfe-aktive/projekte/wir-in-der-schule/
- Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) (2010) (Hrsg.). Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen. https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/Hilfe_und_Beratung/Schule_und_Krankheit/pdf/Schule_und_Krankheit.pdf
- http://www.kindernetzwerk.de
Download
Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg
(Printversion der Handreichung als pdf-Datei)
Hrsg.: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, 2021
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Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.