Förderschwerpunkt Sprache

Förderschwerpunkt Sprache

Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. 

Steckbrief Förderschwerpunkt Sprache

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Weitere Förderhinweise:

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Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. 

Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache schränkt die Möglichkeiten nicht ein.

Handreichungen und Material

Auf diesem Board finden Sie Handreichungen und weitere Materialien zum Weiterlesen, Weiterhören und Weiterschauen.

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Bild Briefe: Pixabay

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie bitte an: inklusion@~@libra.brandenburg.de

Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA