Förderschwerpunkt Sprache
Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Sprache” haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Steckbrief Förderschwerpunkt Sprache
Sonderpädagogischer Förderbedarf im sprachlichen Handeln zeigt sich u.a. durch Beeinträchtigungen in der Sprachentwicklung, bei sinnhaftem Sprachgebrauch oder der Sprechtätigkeit (phonologische Störungen). Bei Sprachentwicklungsverzögerungen unterscheidet man zwischen expressiver und rezeptiver Störung.
- Bei expressiver Störung liegt „...die gesprochene Sprache des Kindes in ihrem Niveau deutlich unter dem Intelligenzniveau des Kindes. Das Sprachverständnis ist jedoch altersgemäß.
- Für die rezeptive Störung gilt, dass das Sprachverständnis des Kindes unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt.
- Phonologische Störungen sind durch Fehler in der Lautbildung gekennzeichnet, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsalters außerhalb des Normbereichs liegen“.
(vgl. ICD-10 (F 80): Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.)
Der Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblich subjektivem Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden. Durch schulbegleitende oder zeitlich begrenzte Maßnahmen konnte die Störung nicht behoben werden (siehe Anlage 3b des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens – hier müssen Aspekte aus allen Teilbereichen genannt worden sein) und die Werte des Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren (SET 5-10) zeigen im Testprofil ein eindeutiges Ergebnis.
Eine konkrete Beschreibung der Indikatoren und eine Abgrenzung zu Erkrankungen finden Sie in der Broschüre Gleiche Chancen für alle.
Details zum Feststellungsverfahren in Brandenburg sind in der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens enthalten. (Infos für Berlin hier.)
Hier finden Sie Informationen für Eltern zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in Brandenburg.
Kontakt zu den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen in Brandenburg:
- Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
- Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Cottbus, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder), Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Uckermark
In Berlin sind die SIBUZ zuständig für die sonderpädagogische Diagnostik.
Räumliche Rahmenbedingungen
- ablenkungsarmer Arbeitsplatz
- Sitzplatz in Nähe der Lehrkraft, ihr Mundbild sollte gesehen werden können
- Störgeräusche mindern (Schalldämmung vorteilhaft)
- Raum für Differenzierungsmaßnahmen
Sächliche Rahmenbedingungen
- Materialien zur Sprachförderung, z. B. Spiegel, Sprachspiele, Lautbilder
- Diktiergerät, Laptop
- Schallschutzhörer
- zusätzliche Lern- und Informationsmittel, z. B. Lexika, Fachwörterkartei, Wortfeldkartei, Bildmaterial, Lernplakate
- Strukturierungshilfen: Signalkarten, Symbolkarten, Lesefenster, Lesepfeil
Personelle Rahmenbedingungen
Die Sprache der Lehrerinnen und Lehrer als Mittel der Sprachförderung
Das ist von Vorteil:
- Zugewandtheit, Antlitzgerichtetheit
- deutliche Mimik, Gestik verwenden
- Zeit für Antworten und Nachfragen geben, mit Mimik und Gestik unterstützen/bestärken
- langsames Sprechen, Zielstruktur besonders betonen: Beispiel für die Einführung des Perfekts: „Ich habe gelesen.“ (fettgedruckte Buchstaben/Wörter gedehnt sprechen)
- einfache, einzelne und deutliche Anweisungen
- kurze Sätze, immer gleiche Fachbegriffe
- Aktiv statt Passiv: „Ich lese den Text vor.“ statt „Der Text wird vorgelesen.“
- Ereignisreihenfolge einhalten: „Räume erst deinen Tisch auf. Gehe dann in die Pause.“ statt „Bevor du in die Pause gehst, räume deinen Tisch auf.“
- begleitetes Sprechen, Beispiele:
- Ich erkläre…
- Ich nehme das Buch und schlage die Seite 20 auf.
- Ich rechne so: …
- Ich schreibe Bus: B-u-s
Das sollte man vermeiden:
- zur Tafel gewandt sprechen
- Schachtelsätze und Mehrfachaufforderungen
- Passivsätze
Weitere Förderhinweise:
- Eine umfassende Darstellung zu individuellen Fördermaßnahmen finden Sie in Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg.
- Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens in Brandenburg
- Fördermaßnahmen konkret!
- Förderplanung im Team
- Nutzen Sie auch das Materialboard in der rechten Spalte.
- vorrangig Gemeinsamer Unterricht
Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache schränkt die Möglichkeiten nicht ein.
Quellen:
Rechtliche Grundlagen:
- KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt “Sprache” (1998)
- Berlin
- Brandenburg

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0
Handreichungen und Material
Auf diesem Board finden Sie Handreichungen und weitere Materialien zum Weiterlesen, Weiterhören und Weiterschauen.
Informiert bleiben

Newsletter: Möchten Sie den Themen Inklusion und Sonderpädagogik in Berlin und Brandenburg / insbesondere zu Angeboten des LIBRA informiert werden, können Sie sich hier dafür anmelden.
Aktuelles aus dem Arbeitsbereich finden Sie auf diesem Board.
Veranstaltungshinweise finden Sie hier.
Flyer: Alle aktuellen Angebote der Arbeitsbereiche Inklusion und Sonderpädagogik finden Sie übersichtlich zusammengefasst im hier hinterlegten Flyer.
Bild Briefe: Pixabay
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie bitte an: inklusion@~@libra.brandenburg.de.
Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA

