Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung” haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Der Unterricht erfolgt nach den Rahmenlehrplänen für Schüler:innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung”.

Steckbrief Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Sie benötigen besondere Hilfen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln, sowie Unterstützung zur selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung. Vielfach wird die Lern- und Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen durch körperliche, psychische und soziale Probleme erschwert.

(vgl. Drave, W., Rumpler, F., Wachtel, P. (2000))

Beeinträchtigungen in der geistigen Entwicklung haben insbesondere Auswirkungen auf:

  • das situations-, sach- und sinnbezogene Lernen
  • die selbstständige Aufgabengliederung
  • das persönliche Lerntempo sowie die Durchhaltefähigkeit im Lernprozess
  • die individuelle Gedächtnisleistung
  • die kommunikative Aufnahme-, Verarbeitungs- und Darstellungsfähigkeit
  • die Übernahme von Handlungsmustern
  • die Selbstbehauptung und die Selbstkontrolle
  • die Selbsteinschätzung und das Zutrauen.

(Kultusministerkonferenz, (1998))

Die Kinder und Jugendlichen zeigen deutliche Entwicklungsverzögerungen in allen Bereichen der Persönlichkeit. Besonders beeinträchtigt sind Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten. Diese Kinder und Jugendlichen befinden sich in der Regel seit ihrer frühesten Kindheit in medizinischer und therapeutischer Betreuung. In Intelligenzmessungen zur Abgrenzung zum Förderschwerpunkt „Lernen“ erreichen sie Ergebnisse, die bei mehr als 2 Standardabweichungen unter dem Mittelwert bzw. im IQ-Bereich von < 70 liegen.

(ICD-10-WHO (2011))

Die vielfältigen Lernausgangslagen von Kindern und Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ erfordern die Gestaltung des Unterrichts auf der Grundlage eines bildungsgangeigenen Rahmenlehrplans. Zahlreiche der in der allgemeinen Didaktik beschriebenen Grundprinzipien einer „guten“ Unterrichtung gelten für den Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, manche davon in ganz besonderem Maße. Hier sind zu nennen: 

  • Orientierung am Alter und vor allem am Entwicklungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler,
  • eine besonders intensive Individualisierung und Differenzierung der Angebote, Ganzheitlichkeit als Versuch,
  • ein überschaubares Lernen im „Sinnganzen“ und in konkreten Alltagssituationen zu ermöglichen,
  • handlungsbezogenes Lernen,
  • aber auch eine Strukturierung von allzu komplexen und abstrakten Bildungsinhalten. 

(Fischer, E., Markowetz, R. (2015))

Innerhalb der Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ erfordern Kinder und Jugendliche mit schwerer Mehrfachbehinderung eine besondere Differenzierung schulischer Maßnahmen. Ihre Beeinträchtigungen sind so stark ausgeprägt, dass sie für alltägliche Verrichtungen individuelle Hilfen benötigen. Kinder und Jugendliche mit schwerer Mehrfachbehinderung sind häufig auf basales Lernen angewiesen. Das Anbahnen motorischer und emotionaler und sozialer Fähigkeiten, der Abbau von Stereotypien, die Hilfe zur Verbesserung der Nahrungsaufnahme, die Sauberkeitserziehung und die Gruppenfähigkeit sind wesentliche Inhalte schulischer Förderung. Es besteht ein hoher Pflege- und Betreuungsbedarf. Im Schulalltag sind häufig pädagogische und therapeutische Angebote eng miteinander verbunden. 

Weitere Förderhinweise:

  • vorrangig Gemeinsamer Unterricht oder Besuch einer
  • Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (auf Wunsch der Eltern)

wird ergänzt

wird ergänzt…

Quellen:

  • Abschlüsse in Berlin
  • Nach dem zehnten Schuljahr (Brandenburg)
  • Drave, W., Rumpler, F., Wachtel, P. (2000): „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung“. edition bentheim: Würzburg
  • Fischer, E., Markowetz, R. (2015): „Inklusion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“. Kohlhammer: Stuttgart.
  • ICD-10-WHO (2011): Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, Version 2011.

Rechtliche Grundlagen:

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0

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