Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung” haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. 

Steckbrief Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ zeigen körperliche Beeinträchtigungen, die nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig oder lebenslang gegeben sind. Auswirkungen dieser Beeinträchtigung betreffen nicht allein funktional einen körperlichen Bereich, sondern haben in Form erschwerter Selbstverwirklichung und eingeschränkter sozialer Teilhabe komplexen Einfluss auf den Betreffenden. Notwendige therapeutische, medizinische und pflegerische Maßnahmen sind häufig für Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ fester Bestandteil ihres Alltags.

Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ in der besonderen Ausprägung eines erhöhten Förderbedarfs, einer schweren Mehrfachbehinderung bzw. einer der schweren Mehrfachbehinderung gleichgestellten Ausprägung bestehen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ ist dann gegeben, wenn trotz Einsatz verschiedenster Hilfen und Strategien zur Kompensierung der körperlichen und motorischen Beeinträchtigung der Lernprozess erheblich beeinflusst wird und eine hinreichende Förderung im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht möglich ist. Die verschiedenen Erscheinungsformen, die von Fachärzten diagnostiziert werden und in unterschiedlicher Ausprägung auftreten, können sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ zur Folge haben:

Schädigung von Gehirn und Rückenmark 

  • z. B. Infantile Zerebralparese (ICP); Spina Bifida; Querschnittslähmung (angeboren/erworben); Schädel-Hirn-Trauma; Epilepsie; Poliomyelitis; Morbus Parkinson; Multiple Sklerose; Hydrocephalus

Schädigung von Muskulatur und Knochengerüst 

  • z. B. Progressive Muskeldystrophien; Dysmelien; Amputationen; Osteogenesis imperfecta; Achondroplasie (Kleinwuchs); Fehlstellungen der Wirbelsäule; Knochentumore; Knochenentzündungen

chronische Erkrankungen oder Fehlbildung von Organen 

  • z. B. Hämophilie; Chronisches Nierenversagen; Juvenile idiopathische Arthritis (JIA); Mukoviszidose; rheumatische Erkrankungen; Herzerkrankungen; Krebserkrankungen

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer chronischen Erkrankung ist zu prüfen, ob Nachteile, die sich aus der Beeinträchtigung ergeben, ausgeglichen werden können, um dadurch dem Grundsatz der Chancengleichheit zu entsprechen. In diesem Fall ist es nicht erforderlich ein Feststellungsverfahren einzuleiten.

Eine konkrete Beschreibung der Indikatoren und eine Abgrenzung zu Erkrankungen finden Sie in der Broschüre Gleiche Chancen für alle.

wird ergänzt

Weitere Förderhinweise:

  • vorrangig Gemeinsamer Unterricht oder
  • Besuch einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. 

Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarf im Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung” schränkt die Möglichkeiten nicht ein.

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0

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Bild Briefe: Pixabay

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Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA