Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung” haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Steckbrief Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ zeigen körperliche Beeinträchtigungen, die nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig oder lebenslang gegeben sind. Auswirkungen dieser Beeinträchtigung betreffen nicht allein funktional einen körperlichen Bereich, sondern haben in Form erschwerter Selbstverwirklichung und eingeschränkter sozialer Teilhabe komplexen Einfluss auf den Betreffenden. Notwendige therapeutische, medizinische und pflegerische Maßnahmen sind häufig für Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ fester Bestandteil ihres Alltags.
Im Einzelfall kann der sonderpädagogische Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ in der besonderen Ausprägung eines erhöhten Förderbedarfs, einer schweren Mehrfachbehinderung bzw. einer der schweren Mehrfachbehinderung gleichgestellten Ausprägung bestehen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ ist dann gegeben, wenn trotz Einsatz verschiedenster Hilfen und Strategien zur Kompensierung der körperlichen und motorischen Beeinträchtigung der Lernprozess erheblich beeinflusst wird und eine hinreichende Förderung im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht möglich ist. Die verschiedenen Erscheinungsformen, die von Fachärzten diagnostiziert werden und in unterschiedlicher Ausprägung auftreten, können sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ zur Folge haben:
Schädigung von Gehirn und Rückenmark
- z. B. Infantile Zerebralparese (ICP); Spina Bifida; Querschnittslähmung (angeboren/erworben); Schädel-Hirn-Trauma; Epilepsie; Poliomyelitis; Morbus Parkinson; Multiple Sklerose; Hydrocephalus
Schädigung von Muskulatur und Knochengerüst
- z. B. Progressive Muskeldystrophien; Dysmelien; Amputationen; Osteogenesis imperfecta; Achondroplasie (Kleinwuchs); Fehlstellungen der Wirbelsäule; Knochentumore; Knochenentzündungen
chronische Erkrankungen oder Fehlbildung von Organen
- z. B. Hämophilie; Chronisches Nierenversagen; Juvenile idiopathische Arthritis (JIA); Mukoviszidose; rheumatische Erkrankungen; Herzerkrankungen; Krebserkrankungen
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer chronischen Erkrankung ist zu prüfen, ob Nachteile, die sich aus der Beeinträchtigung ergeben, ausgeglichen werden können, um dadurch dem Grundsatz der Chancengleichheit zu entsprechen. In diesem Fall ist es nicht erforderlich ein Feststellungsverfahren einzuleiten.
Eine konkrete Beschreibung der Indikatoren und eine Abgrenzung zu Erkrankungen finden Sie in der Broschüre Gleiche Chancen für alle.
Details zum Feststellungsverfahren in Brandenburg sind in der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens enthalten. (Infos für Berlin hier.)
Hier finden Sie Informationen für Eltern zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in Brandenburg.
Kontakt zu den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen in Brandenburg:
- Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
- Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Cottbus, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder), Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Uckermark
In Berlin sind die SIBUZ zuständig für die sonderpädagogische Diagnostik.
wird ergänzt
Weitere Förderhinweise:
- Eine umfassende Darstellung zu individuellen Fördermaßnahmen finden Sie in Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg.
- Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens in Brandenburg
- Fördermaßnahmen konkret!
- Förderplanung im Team
- Nutzen Sie auch das Materialboard in der rechten Spalte.
- vorrangig Gemeinsamer Unterricht oder
- Besuch einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarf im Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung” schränkt die Möglichkeiten nicht ein.
Quellen:
Rechtliche Grundlagen:
- KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung” (1998)
- Berlin
- Brandenburg

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0
Handreichungen und Material
Auf diesem Board finden Sie Handreichungen und weitere Materialien zum Weiterlesen, Weiterhören und Weiterschauen.
Informiert bleiben

Newsletter: Möchten Sie den Themen Inklusion und Sonderpädagogik in Berlin und Brandenburg / insbesondere zu Angeboten des LIBRA informiert werden, können Sie sich hier dafür anmelden.
Aktuelles aus dem Arbeitsbereich finden Sie auf diesem Board.
Veranstaltungshinweise finden Sie hier.
Flyer: Alle aktuellen Angebote der Arbeitsbereiche Inklusion und Sonderpädagogik finden Sie übersichtlich zusammengefasst im hier hinterlegten Flyer.
Bild Briefe: Pixabay
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie bitte an: inklusion@~@libra.brandenburg.de.
Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA

