Förderschwerpunkt Sehen
Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Sehen” haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Steckbrief Förderschwerpunkt Sehen
Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“ zeigen unterschiedliche Formen und Ausprägungen der Herabsetzung des Sehvermögens. Die längerfristig oder lebenslang bestehenden Auswirkungen werden im Einzelfall durch viele Faktoren bestimmt, z.B. dem Eintrittsalter der Sehschädigung, dem Umfang der verbleibenden Sehfähigkeit, der Prognose, den bereits durchgeführten Fördermaßnahmen, der Versorgung mit Hilfen, dem Verhalten der Umwelt und dem Umgang der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit ihrer Beeinträchtigung.
Sonderpädagogischer Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“ kann durch die Herabsetzung des Sehvermögens erwachsen, wenn durch die Sehschädigung auch unter Nutzung von optischen Hilfen der Lernprozess erheblich beeinflusst wird. Eine augenärztliche Diagnose ist die Voraussetzung für die Einleitung eines Feststellungsverfahrens im Förderschwerpunkt „Sehen“. Sie enthält Daten aus der Messung der Sehschärfe (Visus) für die Ferne unter Berücksichtigung der Refraktionskorrektur durch die Brille. Daraus ergeben sich entsprechend der Ausprägung der Sehschädigung folgende Gruppen sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler:
Sehbehinderte Schülerinnen und Schüler
Das Sehvermögen ist auf weniger als 1/3 bis 1/20 der Norm herabgesetzt. (1. Auge 0,3 – 0,067, 2. Auge 0,3 und weniger)
Hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler
Das Sehvermögen ist auf weniger als 1/20 bis 1/50 der Norm herabgesetzt (1. Auge 0,05 – 0,03, 2. Auge 0,05 und weniger)
Blinde Schülerinnen und Schüler
Das Sehvermögen ist in der Regel auf weniger als 1/50 der Norm herabgesetzt. (auf dem besseren Auge 0,02 und weniger)
vgl. Walthes, R. (2005)
CVI – Cerebral Visual Impairment
Eine Beeinträchtigung des funktionalen Sehens durch eine Störung des Sehverarbeitungsprozesses infolge einer Hirnschädigung kann zu sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sehen“ führen.
Eine Beeinträchtigung des funktionalen Sehens durch eine visuelle Wahrnehmungsstörung, eine Winkelfehlsichtigkeit kann im Einzelfall sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sehen“ für eine befristete Zeit ergeben.
Eine konkrete Beschreibung der Indikatoren und eine Abgrenzung zu Erkrankungen finden Sie in der Broschüre Gleiche Chancen für alle.
Details zum Feststellungsverfahren in Brandenburg sind in der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens enthalten. (Infos für Berlin hier.)
Hier finden Sie Informationen für Eltern zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in Brandenburg.
Kontakt zu den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen in Brandenburg:
- Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
- Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Cottbus, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder), Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Uckermark
In Berlin sind die SIBUZ zuständig für die sonderpädagogische Diagnostik.
wird ergänzt
Weitere Förderhinweise:
- Eine umfassende Darstellung zu individuellen Fördermaßnahmen finden Sie in Gleiche Chancen für alle – Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg.
- Selbstlernkurs "Förderschwerpunkt Sehen und Schule" für das Land Brandenburg
- Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens in Brandenburg
- Fördermaßnahmen konkret!
- Förderplanung im Team
- Nutzen Sie auch das Materialboard in der rechten Spalte.
wird ergänzt
Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen schränkt die Möglichkeiten nicht ein.
Quellen:
- Abschlüsse in Berlin
- Nach dem zehnten Schuljahr (Brandenburg)
- Walthes, R. (2005): „Einführung in die Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“. Ernst Reinhardt Verlag: München.
Rechtliche Grundlagen:
- KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt “Sehen” (2000)
- Berlin
- Brandenburg

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0
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Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA

