"Hören" (BB) / "Hören und Kommunikation" (BE)

"Hören" (BB) / "Hören und Kommunikation" (BE)

Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Hören” (BB) / 2Hören und Kommunikation" (BE)haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. 

Steckbrief Förderschwerpunkt "Hören" (BB) / "Hören und Kommunikation" (BE)

Ist bei Kindern und Jugendlichen die Hörfähigkeit durch eine periphere Schädigung beeinträchtigt bzw. nicht vorhanden oder ist die auditive Verarbeitung und Wahrnehmung gestört, liegt eine Hörschädigung vor. Eine Beeinträchtigung des Hörens hat Auswirkungen auf die sprachliche und psychosoziale Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen.

Inwieweit daraus sonderpädagogischer Förderbedarf erwächst, ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Art und Grad der Schädigung
  • Zeitpunkt ihrer Feststellung
  • Zeitpunkt des Beginns, der Art und des Umfangs der Förderung
  • Versorgung mit technischen Hilfen
  • Stand der Sprachentwicklung
  • kommunikatives Beziehungsgefüge
  • Lern- und Leistungsverhalten
  • Einstellung und Verhalten von Bezugspersonen und der Umwelt
  • weitere Beeinträchtigungen.

Kinder und Jugendliche haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören“, wenn 

1. ein HNO-ärztlicher Befund über das Bestehen einer beidseitigen Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit oder einer einseitigen mittelgradigen Schwerhörigkeit (ab ca. 40 dB) vorliegt 

und durch diese Beeinträchtigung des Hörens auch unter Nutzung technischer Hilfen der Prozess des Lernens erheblich beeinflusst wird, 

2. eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) diagnostiziert wird nachdem 

  • eine periphere Hörschädigung ausgeschlossen wurde (HNO-ärztlicher Befund)
  • eine kognitive Beeinträchtigung durch geeignete Testverfahren ausgeschlossen wurde (sollten sich aus einer ersten Überprüfung mit einem nonverbalen Test (oder durch Ärzte/Psychologen im Vorfeld auch sprachgebundene Tests) keine Anhaltspunkte auf eine kognitive Einschränkung ergeben, ist kein weiterer Test durchzuführen)
  • eine klare Abgrenzung anderer klinischer Symptome (z.B. ADHS) oder anderer Störungsbilder vorgenommen wurde

und durch diese Beeinträchtigung des Hörens der Prozess des Lernens erheblich beeinflusst wird.

Eine konkrete Beschreibung der Indikatoren und eine Abgrenzung zu Erkrankungen finden Sie in der Broschüre Gleiche Chancen für alle.

wird ergänzt

Die Leistungsbewertung erfolgt nach dem in der Bildungsempfehlung festgelegten Bildungsgang. Es kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. 

Die Bildungsabschlüsse können in Abhängigkeit von den schulischen Leistungen erworben werden. Die Feststellung eines Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören schränkt die Möglichkeiten nicht ein.

Bild: LIBRA 2025, CC-BY-ND 4.0

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Bild Briefe: Pixabay

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